Hallo zusammen,
ich hoffe wirklich, dass ich hier Hilfe bekomme. Folgende Aufgabe:
Die J. Peters KG hat eine Forderung aus dem Jahr 2007 über € 23205,-- € an die Stahlwerk AG, über deren Vermögen am 26.02.07 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Wie ist bei der J. Peters KG zu buchen, wenn direkt abgeschrieben wird?
Normalerweise hätte ich
Zweifelhafte Forderungen an Forderungen (Fall 1) gebucht. Nur verwirrt mich das direkte abschreiben. Ist damit die Buchung Abschreibungen auf Forderungen an Forderungen (Fall 2) gemeint?
Nun baut die folgende Frage auf dieser auf:
Am 20.06. desselben Jahres wird eine Erstattungsquote von 60% zugesagt. Die Bankgutschrift auf dem Konto der J. Peters KG erfolgt am 12.07.07.
Wie ist hier zu buchen?
Es handelt sich doch um keinen periodenfremden Ertrag. Schließlich wird die Zahlung ja im selben Jahr geleistet.
Außerdem verstehe ich nicht, aus welchen Gründen direkt abgeschrieben werden sollte (also Fall 2). Das macht man doch erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und nicht bei Eröffnung.
Ich bin wirklich für jede Hilfe dankbar!