Hallo Stellina
Was genau brauchst Du?
Beiträge von Dustyn
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Hallo Roa81
Also zum Inhalt einer Absage:
- Einleitend bedanken für sein Interesse und Vertrauen an der Unternehmung
- Falls Bewerbung überhaupt nicht den Anforderungen entsprach, sollte unbedingt eine klare Begründung angegeben werden
- Anforderungen weitgehend entsprach, sollten mit der Absage eine ausführliche Begründung erhalten (z.B. Lohnkategorie)
- Bewerber die in der engeren Wahl waren, muss zum Ausdruck gebracht werden, dass der UNE die Entscheidung nicht leicht gefallen ist.
-Gute Wünsche für die berufliche Zukunft dürfen nicht fehlen.
Falls du ein Muster brauchst, klopf an
Viel Erfolg
Dustyn -
Hallo Jules
diese Frage kann ich dir nicht abschliessend beantworten.
Unter diesem Zeitdruck würde ich es selber machen mit dem Vermerk, dass auf Wunsch AG-Seite die Dokumente schnellstmöglich mit der offiziellen Übersetzung nachgereicht werden. Denn für eine offizielle Variante hast du die Zeit sowieso nicht mehr. Als mach "angriff" mit Option zur Nachreichung.
gruss -
Hallo Delia
Es ist schwierig ein Bewerbungsschreiben ohne Inserat zu beurteilen.
Grundsätzlich gilt: alles was im Lebenslauf oder in den Zeugnissen steht muss nicht unbedingt im Begleitschreiben wiederholt werden. Es genügt auf die Anforderungen des möglichen neuen Arbeitgebers einzugehen und verkaufe den Nutzen für die Unternehmung die sie bekommen, wenn sie dich einstellen. Schreib möglichst kurze (max. zwei Zeilen/Satz, ausser bei Aufzählungen) und klare Sätze. Wenn du dein Schreiben laut vor dich hin liest, dann fällt dir sehr viel auf, wass ev. nicht so stimmt. Es darf auch mal eine Schwäche im Schreiben zu lesen sein. Denn perfect ist niemand. Aber die Schwäche kann bei bestimmten arbeiten zur Stärke werden. Achte auch auf deinen Lebenslauf. Passe ihn immer dem entsprechendem Inserat an! Vermeide wenn möglich Modalverben. Schreibe bestimmt. Sag was du magst und willst oder wünschst. Wo siehst du deine Zukunft!
Ich hoffe dir ein wenig mit meinen Tips helfen zu können
Grüsse und viel Erfolg
Dustyn -
Hallo Jules
Aus unserer Praxis kann ich dir sagen, dass es von Vorteil ist, wenn die "Beilagen" bereits übersetzt gesendet werden. Sollte die Ausbildung in dem entsprechenden Land nicht akzeptiert werden, dann sollten die Unterlagen zur Anerkennung im entsprechenden Land an das entsprechende Amt gesendet werden. Die prüfen dann die Ausbildung und werden sie gegebenenfalls anerkennen.
Ich hoffe, deine Fragen pos. beantwortet zu haben und wünsche viel Erfolg
Gruss
Dustyn