Hmm, ich denke schon. Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Das heisst also, wenn ich Inhaber-Aktien habe, brauche ich diese in der GuV nicht beachten, richtig?
Hmm, ich denke schon. Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Das heisst also, wenn ich Inhaber-Aktien habe, brauche ich diese in der GuV nicht beachten, richtig?
Hallo zusammen,
ich benötige mal Hilfe.
In meiner Aufgabenstellung geht es um die GuV-Erstellung. Laut der Aufgabenstellung heisst es:
"Bei dem gezeichneten Kapital handelt es sich um Gründungskapital bzw. Grundkapital in Höhe von € 16,4 Mio., das in Inhaberaktien zu € 50 geteilt ist."
Handelt es sich hierbei um langfristige festverzinsliche Wertpapiere oder um kurzfristige? Und wie hoch sind die Zinserträge bei langfristigen Wertpapieren?
Muss ich sonst noch etwas dabei beachten? :confused: