Hi,
zu A) Mindestbetrag zur Gründung einer GmbH sind 25.000€
Zu B) 70.000€ eingebracht als EK .Die Frage wäre daher ob dies als Geld oder Sachwerte eingebracht wurde. Gehen wir davon aus, dass dies als Geld eingebracht wurde. Die Bilanzsumme wären 70.000€ auf beiden Seiten( Bank: 70.000€ und EK 70.000€)
Nun kauft man eine Maschine (12.000€) und eine Lagerhalle 30.000€
Bezahlt wird vom Bankkonto (AKTIVTAUSCH!!!)
Aktiva = Anlagevermögen (TA/M und Lagerhalle = 43.000€) +Umlaufvermögen 28.000€ = Bilanzsumme 70.000€
Passiva= EK = 70.000€ und FK 0 €
Also Antwort B lautet 43.000€
Da die Maschine über 3 Jahre vollständig linear abgeschrieben wird = 12.000/3= 4.000 p.a.
und die Lagerhalle über 30 Jahre = 30.000/30= 1.000 p.a.
Buchung zum Jahresende: Abschreibung auf Sachanlagen 5.000 an Sachanlagen
Da Abschreibungen in die Gewinn und Verlustrechnung eingehen und hier keine Umsatzerlöse zu berücksichtigen sind, wirken sich die Abschreibungen negativ auf das EK aus.
Neue Bilanz:
Aktiva: Anlagevermögen (TA/M 8.000€ + Lagerhalle 29.000€ = 37.000€) Umlaufvermögen immernoch 28.000€
Passiva: EK = 65.000€ und FK 0€
Antwort für E lautet 37.000€
Frage F ist nicht klar zu beantworten, da es sich hier um eine GmbH handelt und die Gewinne entweder Thesauriert werden, oder als Rücklagen oder Rückstellungen einfließen können bzw auch als Sonderprämie an die Geschäftsführer ausgezahlt werden.
Der Bilanzgewinn setzt sich ja aus dem Jahresüberschuss +/- Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr + Entnahmen aus der Kapitalrücklage + Entnahmen aus Gewinnrücklagen - Gewinnausschüttungen des Vorjahres - Einstellungen in die Rücklagen = Bilanzgewinn/Bilanzverlust zusammen.
Bei 2.000 € Bilanzgewinn ändert sich theoretisch nichts im Umlaufvermögen, da wir nicht wissen woher der Bilanzgewinn kam.
Also Antwort F lautet: 25.000€
Zu G) Um der Goldenen Bilanzregel Rechung zu Tragen, werden langfristige Investitionen auch mit langfristigen Fremdkapital bezahlt also findet man den Kredit unter dem Langfristigen Fremdkapital auf der Passivseite
Zu Antwort H) Nicht rückzahlbare Subventionen (für eine Investition): diese können entweder von den Anschaffungs-/Herstellkosten einer Investition abgesetzt und somit durch verminderte Abschreibungen über die Nutzungszeit der Investition verteilt werden oder direkt als Ertrag in der jeweiligen Periode verbucht werden.
Also Antwort H) zum einen auf der Aktivseite im Anlagevermögen oder als Ertrag in der GuV und damit indirekt in den Bilanzgewinn (wird dieser Thesauriert, fließt der Ertrag in das EK)
MFG
Chris