Folgender Sachverhalt (ausschnittsweise) A rempelt den B aus unachtsamkeit an, sodass er auf die Bahngleise fällt. A sieht, dass B sich nicht alleine helfen kann, da er aus dem Mund blutet. A geht trotzdem heim und hofft, dass jemand anderes dem B helfen wird. Er ist sich dessen aber nicht sicher, weil am Abend oft wenige Menschen auf dem Bahnsteig sind. Er weiß auch, dass der nächsten Zug nach Fahrplan erst in einer Stunde kommt. Beruhigen tut er sich mit dem Gedanken, dass er von Zuhause wieder zum Bahnhof zurückkehren kann. Wenige Minuten später kehrt B aufgrund eines schlechten Geiwssens wieder zurük und sieht wie 40 Minuten vor regulärem Fahrplan ein Güterzug den B überfährt. An diese Möglichkeit hat der A nicht gedacht. Hier würde ich zuerst einmal § 229 fahrl. Körperverl. (+). Danach fangen die Probleme an: Ist es ddolus event. oder bewusste fahrlässigkeit. Er hofft ja einerseits, es wird sich jemand dem annehmen (wird schon gut gehen), andererseits ist er sich dessen unsicher. wie geht es weiter totschlag durch unterlassen? ist ein rücktritt vom versuch irgendwie zu prüfen? weil er ja wieder zurückkehrt. aber wie soll man einen versuch prüfen, wenn das delikt vollendet ist? kann man wenn man dolus eventualis bejaht, diesen nur auf den personenzug beziehen und ansonsten fahrlässigkeit auf den güterzug geben. dann wäre es ja ein versuch beim personenzug und fahrl. tötung beim güterzug. ist ein irrtum über den kausalverlauf rellevant und wenn ja wo wird dieser eingebaut, da er ja eigentlich vorsatz ausschließt. vielen dank für eure hilfe. jeder hat eine andere meinung zu diesem fall und selbst nach ausarbeitung der vorsatztheorien, kann ich mich nicht entscheiden.