HAbe Dir ja bereits eine Private Nachricht zukommen lassen.
Was fängst Du (Monnemaus) denn nachher mit Deinem Abschluß an? Haste ja auch nicht mehr lange, wirst Du denn pünktlich fertig?
Gruß Crayfish
HAbe Dir ja bereits eine Private Nachricht zukommen lassen.
Was fängst Du (Monnemaus) denn nachher mit Deinem Abschluß an? Haste ja auch nicht mehr lange, wirst Du denn pünktlich fertig?
Gruß Crayfish
Vielen Dank,
habe den Lehrgang geprüfte Buchhalterin (HAF) belegt.
Habe letzte Woche mein Zertifikat bekommen und bin jetzt auch froh fertig zu sein.
Was für einen Lehrgang belegst Du denn?
Hallo,
habe nun mein Studium abgeschlossen. Endlich.
Wo genau hast Du denn Probleme? Helf Dir gerne weiter, wenn ich kann.
Gruß Crayfish
Hallo,
die Übungsaufgaben von Lektion 1 hatte ich einfach auf T-Konten gemacht.
Die Einführung ins Buchhaltungsprogramm findet erst ab Lektion 2 statt.
Gruß Crayfish
Hallo,
für die geometrisch-degressive AfA (arithmetische nicht mehr erlaubt) gilt höchstens das 2-fache des linearen Satzes jedoch max. 20%.
Ab 31.12.05 würde der 3-fache Satz jedoch max. 30% gelten.
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß Crayfish
Hallo,
habe meinen Lehrgang jetzt fertig (geprüfte Buchhalterin HAF) und bearbeite momentan meine Prüfung.
Vom Umfang geht es eigentlich. Einige Buchungen sind allerdings recht tückisch, das heißt doch nochmal lesen und nachforschen.
Aber ich denke es ist zu schaffen. Leider fehlen oft die Anhaltspunkte, da es komplizierte Aufgabenstellung (nicht alle) wie in den Haften sind.
Zu BIL 8a Direktversicherung habe ich einen Beitrag geschrieben.
Gruß Crayfish
Hallo Sabine,
Dein Ansatz ist richtig.
Zuerst musst Du die Pauschalierungsgrenze berechnen. Du kannst nicht einfach 20% von 18000 nehmen.
1752 x 12 Jahre = 21024
Diese Pauschalierungsgrenze verminder sich um die Beiträge die der AN im Jahr der Beendigung des DV und in den vorangegangenen 6 Jahren erbracht hat.
Diesen Betrag (also 50€) mal die Anzahl der Monate musst Du von den 21024€ abziehen = Pauschlierungsgrenze die mit 20 % lohnversteuer wird. Für den Restbetrag also 18000€ abzgl deiner ermittelten Pauschalgrenze erfolgt ein regulärer Lohnsteuerabzug.
Hoffe, ich konnte Dir weiter helfen, sonst melde Dich noch mal.
Gruß Crayfish
Hallo,
jetzt benötige ich doch mal Eure Hilfe.
Hänge bei Aufgabe 6 / SOR01/HAF fest.
Erläutern Sie die Aufgaben der Selbstverwaltungsorgane. Welches Organ halten Sie für das wichtigere: die Vertreterversammlung oder den Vorstand?
Leider steht nicht viel im Lehrheft drin und ich weiß nicht genau wie ich die Aufgaben erläutern soll. Meines erachtens wäre die Vertreterversammlung wohl wichtiger. Aber eine Begründung fällt mir auch schwer.
Vielleicht könnte mir jemand einen Tip geben oder einen Ansatz. Im Internet finde ich leider auch leine passenden Anhaltspunkte, vielleicht nehme ich einfach das falsche Stichwort.
Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.
Grüße crayfish
Hallo Simone,
habe gerade nachgeschaut, Der Wert der Passiva 948560 stimmt.
Du hättest dann eine Differenz von 3200 Euro.
Bei den PRAP ist doch ein Wert von 1600 kann es sein, dass Du diesen falsch übertragen hast. Dieser müsste ja im Haben/Passiva stehen.
Ein anderer Betrag kommt wohl kaum in Frage, melde Dich einfach nochmal wenn Du nicht weiter kommst.
Gruß Crayfish
Hallo,
habe leider nicht das gleiche Heft wie Du, bin bei der HAF.
Ich hatte jedoch eine ähnliche Aufgabe zu bearbeiten. Hier ein paar Tipps und §§§§§ was es hier ja viele zu lesen gibt.
Für die Fristberechung gelten die §108(1) AO ; 187-193BGB soweit durch §108 (2-5) AO nicht was anderes bestimmt ist.
Ein Bescheid gilt am 3. TAge nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Das Datum des Erhaltens ist nicht maßgebend es sei denn dieser kommt später.
Fällt die Bekanntgabe aber auf einen Sonnabend/Sonntag/Feiertag verschiebt sich diese auf den nächsten Werktag. § 193BGB
Die Rechtsbehelfsfrist würde dann auf den nachfolgenden Tag (nach Bekanntgabe) um 0.00 beginnen und endet mit Ablauf des Tages der die gleiche Zahl hat wie der Tag der Bekanntgabe.
Beispiel:
Würde die Bekanntgabe auf Montag dern 08.01. fallen dann beginnt die Frist am 9.01. um 0.00 und würde enden mit Ablauf des 08.02.
Bei der anderen Frage kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Hoffe konnte Dir weiterhelfen, ansonsten melde Dich einfach nochmal.
Gruß Crayfish
Hallo,
Hier meine Stellungsnahme.
Also Deine Lösung zu a) müsste so stimmen auch das private Recht wird hier mit angesprochen ebenso wie das Arbeitsrecht wegen den Arbeitnehmern.
Das Sozialrecht hatte ich nicht mit drin, müsste dann aber wohl auch noch dazu gehören.
Bei b) natürlich ganz wichtig das Kartellrecht. Zu überlegen ist: finden die Aktivitäten in Deutschland statt oder im Ausland, dementsprechend gilt natürlich auch nationales/internationales Recht. Auch das Privatrecht kommt zur Geltung.
Das Arbeits/Sozialrecht habe ich gar nicht beachtet.
Gruß Crayfish
Hallo Micky,
in der Aufgabe steht man soll die Zahlen übernehmen, dass habe ich auch so gemacht. Also ohne das EBK anzugeben. Denn es handelt sich hier ja um eine Summenbilanz und nicht um eine Abschlußbilanz, bei manchen Konten hast Du ja auch Zahlen im Soll und im Haben, dass könnte bei der eigentlichen Bilanz ja gar nicht sein.
Hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß und viel Erfolg.
Hallo,
würde Dir gerne helfen. Mache meinen Kurs bei der HAF und habe genau die gleiche Frage zu beantworen (die erste von deinen 2) . Leider bin ich aber noch nicht so weit komme erst nächste Woche dazu.
Das Thema habe ich aber schon durch, was ist denn genau das Problem?
Ciao Crayfish
Hallo,
da hast Du recht das Steuerrecht ist wirklich sehr umfangreich und man kommt schnell ins krübeln. Bist Du Dir denn so unsicher bei Deinen Antworten.
Melde Dich einfach kurz bei mir.
Gruß crayfish
Hallo, eigentlich schreibt man das Gegenkonto immer dazu.
Was mich aber stutzig macht, warum 9100 und nicht 9300. Oder habe ich ein anderes Blatt? Sprechen wir von verschiedenen Aufgaben?
Hallo,
würde Dir gerne helfen komme aber bei Deiner Frage nicht ganz mit. Habe gar kein Konto mit 9100 nur das GUV mit 9300.
Melde Dich einfach nochmal.