Auch wenn ich das Heft nicht kenne würde ich auf jeden Fall sagen: ja.
Die Abteilung Rechnungswesen/Zahlungsverkehr kennt am besten die Zahlen des Betriebes. Sie weiß, welche Zahlungsein- und ausgänge zu erwarten sind. Sie kann z. B. sagen, ob die regulären Zahlungseingänge zur Finanzierung ausreichen oder ob Fremdkapital aufgenommen werden muss.
Beiträge von Luckygirl11
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Keine Ursache. War übrigens bei mir nicht anders. Heft STW 4 kam nach der Fallstudie. Ich glaub, der Rest war vorher schon mal etwas erklärt (zumindest das mit der KapESt). Da bin ich mir aber nicht ganz sicher....
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Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bist Du jeweils vom Auszahlungsbetrag ausgegangen. Dies ist aber die Nettodividende bzw. der Nettoertrag. Du musst zuerst auf die Bruttodividende bzw. den Bruttoertrag hochrechnen, also den bereits abgezogenen SolZ und die KapESt wieder draufrechnen (s. Heft STW 4). Erst dann wird die Hälfte der Dividende steuerfrei gestellt und anschließend können Werbungskostenpauschbetrag und Sparerfreibetrag (der übrigens für 2007 1.500 € beträgt) abgezogen werden.
Bei den Einkünften aus V+V hast Du erstens zuviele Einnahmen. Wie kommst Du auf die 5 * 2.550 = 11.250 ? Richtig sind die vorher angegebenen 54.000. Die Werbungskosten hierzu sind ebenfalls im Heft STW 4 erläutert. Abgezogen werden können die Finanzierungskosten nach § 9 EStG (Disagio, lfd. Schuldzinsen), die Betriebskosten und die (lineare) AfA. Für die AfA gilt, dass Du die Anschaffungsnebenkosten auf Grund und Boden sowie Gebäude aufteilen musst. Nur die Afa, die auf das Gebäude entfällt, ist abzugsfähig.
Vielleicht solltest Du nochmal in das entsprechende Heft schaun.... -
Schreib mal Deine Berechnungen hier rein. Dann kann ich ja mal schaun.....
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Meinst Du also, dass der Erwerber G gar nicht haftet?
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Hi JuVi,
mich würde mal interessieren, was Du bei Aufgabe 4 als Lösung hast (bezüglich der Haftung des Unternehmers G). Da bin ich mir nämlich auch nicht sicher.
LG, Luckygirl -
Die Gewerbesteuer wird weder im Konto Vorsteuer noch im Konto Umsatzsteuer gebucht. Für sie gibt es ein separates Konto.
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Also eigentlich stimmt Deine Lösung.
Allerdings werden PKW's in der Regel über 6 Jahre abgeschrieben. Und normalerweise würde man irgendwann von der degressiven zur linearen AfA wechseln (wenn bei der linearen AfA die Abschreibung höher ist als bei der degressiven).
Hier kommt es aber auf die Aufgabenstellung an...... -
Für die Ab- und Aufzinsungsfaktoren werden normalerweise Tabellen zur Verfügung gestellt. Ist in Deinem Heft keine enthalten?
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So könnte man es sagen.
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§ 3 (1a) bezieht sich nur auf Lieferungen, die ein Unternehmen für sich selbst ausführt: ... durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung.... Also wenn z. B. Braus auch noch in Belgien ein Geschäft hat und einen Wagen aus seinem Geschäft in Köln in sein Geschäft nach Belgien bringt, weil er sich dort größere Verkaufschancen errechnet.
§ 3c (1) ist nur anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 des Paragraphen auch vorliegen: der Erwerber ist kein Unternehmer, ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt etc. Dies passt hier aber alles nicht, so dass der normale Lieferort wieder zutrifft. -
Also ich muss noch mal fragen, ob jemand mittlerweile die richtige Antwort kennt. Bei der Haftung von S bin ich mir eigentlich ziemlich sicher (er haftet). Ich bin mir auch sicher, dass es sich um ein Handelsgeschäft dreht.
Aber was ist mit G? Irgendwie komm ich da schon seit Stunden auf keinen grünen Zweig. Das Problem sehe ich darin, dass er das Unternehmen wieder verkauft hat. Es steht ja nicht in der Aufgabe, ob er es direkt wieder verkauft hat oder ob er es eine Weile selbst fortgeführt hat.
Wer weiß Rat??? -
Wieso ziehst Du von Sonderausgaben noch mal den Sonderausgabenpauschbetrag ab???? Damit verminderst Du ja Deine Sonderausgaben. Der Pauschbetrag ist für Fälle gedacht, in denen keine oder niedrigere (als 36 bzw. 72 €) Sonderausgaben vorhanden sind. Dann kann man in jedem Fall die 36 bzw. 72 abziehen.
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen musst Du zunächst die ausgezahlten Beträge hochrechnen auf die Bruttoerträge (+ SolZ + KapESt). Von der Dividende ist die Hälfte steuerfrei. Von dem sich dann ergebenden Betrag wird der Werbungskostenpauschbetrag und der Sparerfreibetrag abgezogen.
LG, Luckygirl -
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen stimmen nicht. Richtige Lösung lautet 14.780.
Die Einkünfte aus V+V gehören sind zur Hälte Hans und Helga zuzurechnen (Gesamtsumme stimmt aber).
Und wie Du bei der Kirchensteuer auf 1.528 kommst ist mir auch nicht schlüssig. Das müssten 1.600 sein.
Vielleicht hast Du aber auch ein anderes Heft mit anderen Beträgen. Bei mir ist der Code STW02F-XX2-A08.
LG, Luckygirl -
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen musst Du die Summe der "Hochrechnungen" nehmen, nicht die Differenz. Bei der Dividende ist auch nur die Hälfte steuerpflichtig. Außerdem kannst Du noch die Werbungskosten abziehen. Raus kommen sollte der Betrag in Höhe von 23.152.
Bei den Einkünften aus V+V sollte ein Betrag in Höhe von ./. 14.832 rauskommen. Ist der in Deinen vielen Varianten vielleicht auch dabei? -
Ich glaube, Griti meint das Gesamtergebnis, also das zu versteuernde Einkommen. Und das lautet über 118.218.
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Das meinte ich ja: auch wenn sie definitiv nicht mehr im Betrieb ist taucht sie im Anlagevermögen in diesem Pool noch auf. Wenn man sie da hätte rausnehmen können (was nunmal nicht geht) wäre der Restwert auch direkt auszubuchen gewesen (Aufwand). Das hätte den Ertrag des entsprechenden Jahres gemindert. So wirkt es sich aber erst auf die Erträge der nächsten Jahre aus.
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Es wäre aber besser, wenn Du z. B. im Falle der Verschrottung des Notebooks die Kosten direkt komplett geltend machen könntest, statt sie über die nächsten Jahre verteilen zu müssen.
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Es bleibt in dem Pool enthalten. Das ist ja das Ungerechte an der ganzen Sache. Auch wenn das Notebook vorher Schrott ist hast Du halt Pech gehabt.
LG, Luckygirl -
Danke Donald, aber ich habe die Aufgabe bereits richtig gelöst.