Beiträge von Luckygirl11
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Es handelt sich um eine Werklieferung nach § 3 Abs. 4 UStG und Ort der Lieferung ist nach § 3 Abs. 7 S. 1 UStG in Mainz.
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8 Jahre Nutzungdauer entspricht 100 %. Das ergibt eine jährliche AfA von 12,5 % (100/8).
01.07.02 bis 01.01.07 entspricht einem Zeitraum von 4,5 Jahren. In 4,5 Jahren ist bereits ein Abschreibungsvolumen erreicht von 56,25 % (4,5 x 12,5 %).
Das heißt, der Restbuchwert zum 01.01.07 beträgt nur noch 43,75 % (100 - 56,25).
12.180 € = 43,75 %, 27.840 € = 100 %
jährliche AfA = 3.480 €
Buchwert 31.12.07 = 12.180 ./. 3.480 = 8.340 €
AfA für drei Monate: 870 € (3.480 x 3/12)
Buchwert 31.03.08 = 8.340 ./. 870 = 7.470 €
Verkaufserfolg: 11.962,14 brutto = 10.052,22 netto ./. Buchwert 7.470 = 2.582,22 €
Denke ich mir zumindest so -
Schau mal in § 3 Nr. 63 EStG: die Beiträge sind steuerfrei. Und damit auch sozialversicherungsfrei. (Neuvertrag ab 01.01.2005)
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Da ich die Lösungen nicht im Computer habe sondern seinerzeit per Hand in die Tabelle eingetragen habe, kann ich diese auch nicht einstellen oder per Mail verschicken....
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Ist doch eigentlich logisch. Aber vielleicht verstehe ich ja auch Deine Frage nicht
In § 7 Abs. 1 S. 3 EStG steht, dass der die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Firmenwertes 15 Jahre beträgt. Er wird somit über 15 Jahre abgeschrieben. 100 % durch 15 Jahre ergibt 6,67 %. Die Regelung gilt übrigens schon lange.
Das Halbeinkünfteverfahren wurde durch das Teileinkünfteverfahren abgelöst. Ab VZ 2009 sind 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG 2009).
LG, Luckygirl -
Wenn Du auch den Betrag raus hast kann es so verkehrt nicht sein. Was hast Du denn bei GuV im Soll und was im Haben an Einzelpositionen?
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Betriebsergebnis ist eigentlich ein Begriff aus der Kostenrechnung. Hier fließen nur die Kosten und Leistungen des eigentlichen Betriebsgeschehens ein. Dazu gehören auch kalkulatorische Kosten. Gesamtergebnis ist dagegen ein Begriff aus der Finanzbuchhaltung. Er umfasst sämtliche Aufwendungen und Erträge des Unternehmens, also auch betriebsfremde und außerordentliche und periodenfremde, aber keine kalkulatorischen.
Einen Unterschied zwischen Gesamtergebnis und Jahresüberschuss/-fehlbetrag kenne ich nicht. -
Die Forderung in Höhe von 35000 ist mit ihrem normalen Wert anzusetzen (brutto). Das Zahlungsziel ist völlig egal.
Die Forderung des Insolvenzschuldners muss einzelwertberichtigt werden. Dabei muss darauf abgestellt werden, in welcher Höhe mit einem Zahlungseingang zu rechnen ist. Die Wertberichtigung (Abschreibung) darf aber nur vom Nettobetrag der Forderung erfolgen. Die Umsatzsteuer wird erst dann korrigiert, wenn die Forderung tatsächlich uneinbringlich wird. -
Zu aktivieren sind immer die Nettokosten, also ohne Umsatzsteuer. Die von Dir angesprochenen Kosten sind alle zu aktivieren.
Die Grundsteuer stellt laufende Kosten dar und ist somit nicht zu aktivieren. -
In kurzem lautete meine Antwort:
S haftet nach §§ 15 (1), 25, 26, 27 HGB
G haftet nach §§ 25 (1), 26 HGB
Das mit der Minderjährigenhaftung hatte ich nicht. Ich hab mich nur auf die §§ 107, 1822, 1922, 1967 BGB bezogen.
Ob das alles so richtig war weiß ich aber auch nicht. Die Ausführungen des Fernlehrers hierzu waren ziemlich knapp.
LG, Luckygirl -
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
günstige Gründung, Flexibilität in der Gestaltung der Geschäftsführung und Gewinn- und Verlustbeteiligung, wegen Vollhaftung gute Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung, geringere Kosten Buchhaltung/Jahresabschluss, keine Gültigkeit des Mitbestimmungsgesetzes, durch Engangement Gesellschafter mehr Know-How, oft steuerlich günstiger (u. a. wegen Möglichkeit der Verlustverrechnung), Nachfolgeregelungen können getroffen werden -
Hört sich alles ziemlich gut an. Zumindest hatte ich die gleichen Werte.
Ich würde jetzt noch das neue Eigenkapital ausrechnen und mit angeben. (Das ist zwar nicht ausdrücklich gefracht, wurde im Heft aber auch so gemacht.)
LG, Luckygirl -
Bei drei Punkten liegen Deine Fehler:
Gebäudeaufwendungen/-erträge: Saldenbilanz II muss 1.800 im Haben lauten (falsche Addition)
Fuhrparkkosten: Saldenbilanz II muss 13.400 im Soll lauten (Addition der Umbuchung hast Du vergessen)
Und bei den Abschreibungen hast Du die Umbuchungen zwar richtig, in der Saldenbilanz II aber ins Haben geschrieben statt ins Soll.
Als Ergebnis müsste dann 778.130 rauskommen. -
Da ich weder das Heft noch die genaue Aufgabenstellung kenne kann ich Dir das nicht so einfach beantworten.
Gibts ein den Mieterträgen ähnliches Konto? Oder sind nur die Konten aus Deiner am Anfang dargestellten Betriebsübersicht vorhanden? Dann nimm das Konto Gebäudeerträge. (Ist aber doch auch logisch oder?)
Bei b) hängt das von der Gesamtaufgabenstellung ab. Normalerweise machst Du das in einer Buchung, so wie ich das hingeschrieben hab. -
a) Sonstige Forderungen an Mieterlöse
b) 100 € für 4 Monate = 25 €/Monat. Pacht altes Jahr 50 €, Pacht neues Jahr 50 €
Mietaufwand 50 € und ARAP 50 € an Kasse/Bank 100 € -
Vielleicht gabs ja Beispiele zur Herabsetzung der (Pauschal-)Wertberichtigung. Das käme aufs selbe raus. Auch die Verringerung führt ja zu einem Ertrag.
Oder störst Du Dich an dem Wortteil "Pauschal"? Steht vielleicht in dem Heft nur was von Wertberichtigungen? -
Das Konto PWB entspricht dem Konto Wertberichtigungen auf Forderungen.
Nur bei dem Ertragskonto bin ich mir bei der Aufgabenstellung nicht sicher. Es sind eigentlich keine außerordentlichen Erträge und erst recht keine Zinserträge. Gibt es in dem Heft denn keine vergleichbare Aufgabe, aus der Du das Konto ersehen könntest? Oder ist ein Kontenplan dabei, in dem ein Konto "Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen" enthalten ist? Dann würde ich das einfach in die Betriebsübersicht dazu schreiben.
Gruß, Luckygirl -
100 %. Das ergibt sich aus dem Text: Ein Viertel der Summe aus .... soweit die Summe den Betrag von 100.000 € übersteigt. Bei Summe ist immer die gleiche Summe gemeint. Im Klartext: ist die Summe der Buchstaben a) bis f) größer als 100.000 erfolgt eine Zurechnung in Höhe von 25 %. Ist sie kleiner erfolgt keine Zurechnung.