Beiträge von Luckygirl11

    8 Jahre Nutzungdauer entspricht 100 %. Das ergibt eine jährliche AfA von 12,5 % (100/8).
    01.07.02 bis 01.01.07 entspricht einem Zeitraum von 4,5 Jahren. In 4,5 Jahren ist bereits ein Abschreibungsvolumen erreicht von 56,25 % (4,5 x 12,5 %).
    Das heißt, der Restbuchwert zum 01.01.07 beträgt nur noch 43,75 % (100 - 56,25).
    12.180 € = 43,75 %, 27.840 € = 100 %
    jährliche AfA = 3.480 €
    Buchwert 31.12.07 = 12.180 ./. 3.480 = 8.340 €
    AfA für drei Monate: 870 € (3.480 x 3/12)
    Buchwert 31.03.08 = 8.340 ./. 870 = 7.470 €
    Verkaufserfolg: 11.962,14 brutto = 10.052,22 netto ./. Buchwert 7.470 = 2.582,22 €

    Denke ich mir zumindest so :)

    Ist doch eigentlich logisch. Aber vielleicht verstehe ich ja auch Deine Frage nicht :)
    In § 7 Abs. 1 S. 3 EStG steht, dass der die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Firmenwertes 15 Jahre beträgt. Er wird somit über 15 Jahre abgeschrieben. 100 % durch 15 Jahre ergibt 6,67 %. Die Regelung gilt übrigens schon lange.
    Das Halbeinkünfteverfahren wurde durch das Teileinkünfteverfahren abgelöst. Ab VZ 2009 sind 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG 2009).

    LG, Luckygirl

    Betriebsergebnis ist eigentlich ein Begriff aus der Kostenrechnung. Hier fließen nur die Kosten und Leistungen des eigentlichen Betriebsgeschehens ein. Dazu gehören auch kalkulatorische Kosten. Gesamtergebnis ist dagegen ein Begriff aus der Finanzbuchhaltung. Er umfasst sämtliche Aufwendungen und Erträge des Unternehmens, also auch betriebsfremde und außerordentliche und periodenfremde, aber keine kalkulatorischen.
    Einen Unterschied zwischen Gesamtergebnis und Jahresüberschuss/-fehlbetrag kenne ich nicht.

    Die Forderung in Höhe von 35000 ist mit ihrem normalen Wert anzusetzen (brutto). Das Zahlungsziel ist völlig egal.
    Die Forderung des Insolvenzschuldners muss einzelwertberichtigt werden. Dabei muss darauf abgestellt werden, in welcher Höhe mit einem Zahlungseingang zu rechnen ist. Die Wertberichtigung (Abschreibung) darf aber nur vom Nettobetrag der Forderung erfolgen. Die Umsatzsteuer wird erst dann korrigiert, wenn die Forderung tatsächlich uneinbringlich wird.

    In kurzem lautete meine Antwort:
    S haftet nach §§ 15 (1), 25, 26, 27 HGB
    G haftet nach §§ 25 (1), 26 HGB
    Das mit der Minderjährigenhaftung hatte ich nicht. Ich hab mich nur auf die §§ 107, 1822, 1922, 1967 BGB bezogen.
    Ob das alles so richtig war weiß ich aber auch nicht. Die Ausführungen des Fernlehrers hierzu waren ziemlich knapp.
    LG, Luckygirl

    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
    günstige Gründung, Flexibilität in der Gestaltung der Geschäftsführung und Gewinn- und Verlustbeteiligung, wegen Vollhaftung gute Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung, geringere Kosten Buchhaltung/Jahresabschluss, keine Gültigkeit des Mitbestimmungsgesetzes, durch Engangement Gesellschafter mehr Know-How, oft steuerlich günstiger (u. a. wegen Möglichkeit der Verlustverrechnung), Nachfolgeregelungen können getroffen werden

    Hört sich alles ziemlich gut an. Zumindest hatte ich die gleichen Werte.
    Ich würde jetzt noch das neue Eigenkapital ausrechnen und mit angeben. (Das ist zwar nicht ausdrücklich gefracht, wurde im Heft aber auch so gemacht.)

    LG, Luckygirl

    Bei drei Punkten liegen Deine Fehler:
    Gebäudeaufwendungen/-erträge: Saldenbilanz II muss 1.800 im Haben lauten (falsche Addition)
    Fuhrparkkosten: Saldenbilanz II muss 13.400 im Soll lauten (Addition der Umbuchung hast Du vergessen)
    Und bei den Abschreibungen hast Du die Umbuchungen zwar richtig, in der Saldenbilanz II aber ins Haben geschrieben statt ins Soll.
    Als Ergebnis müsste dann 778.130 rauskommen.

    Da ich weder das Heft noch die genaue Aufgabenstellung kenne kann ich Dir das nicht so einfach beantworten.
    Gibts ein den Mieterträgen ähnliches Konto? Oder sind nur die Konten aus Deiner am Anfang dargestellten Betriebsübersicht vorhanden? Dann nimm das Konto Gebäudeerträge. (Ist aber doch auch logisch oder?)
    Bei b) hängt das von der Gesamtaufgabenstellung ab. Normalerweise machst Du das in einer Buchung, so wie ich das hingeschrieben hab.

    Das Konto PWB entspricht dem Konto Wertberichtigungen auf Forderungen.
    Nur bei dem Ertragskonto bin ich mir bei der Aufgabenstellung nicht sicher. Es sind eigentlich keine außerordentlichen Erträge und erst recht keine Zinserträge. Gibt es in dem Heft denn keine vergleichbare Aufgabe, aus der Du das Konto ersehen könntest? Oder ist ein Kontenplan dabei, in dem ein Konto "Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen" enthalten ist? Dann würde ich das einfach in die Betriebsübersicht dazu schreiben.
    Gruß, Luckygirl

    100 %. Das ergibt sich aus dem Text: Ein Viertel der Summe aus .... soweit die Summe den Betrag von 100.000 € übersteigt. Bei Summe ist immer die gleiche Summe gemeint. Im Klartext: ist die Summe der Buchstaben a) bis f) größer als 100.000 erfolgt eine Zurechnung in Höhe von 25 %. Ist sie kleiner erfolgt keine Zurechnung.