Die GmbH ist ein verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG (Abhängigkeit nach § 17 Abs. 2 AktG). Damit liegt hier ein faktischer Konzern vor, für den die Regeleungen der §§ 311 bis 318 AktG gelten. Die AG haftet nicht für die GmbH. (Eine Schädigung anderer war ja auch nicht beabsichtigt.)
Beiträge von Luckygirl11
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Der Solidaritätszuschlag wird ja vom Bruttolohn einbehalten - genau wie die Lohn- und Kirchensteuer - und dann an das Finanzamt abgeführt. Er gehört also auf das Konto Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt.
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Nur so am Rande:
Wenn schon, dann wird umgekehrt ein Schuh draus: ab 2009 (nicht 2008) sind beim Teileinkünfteverfahren 40 % steuerfrei und 60 % steuerpflichtig. -
Auf den Lohnsteuerkarten wird immer ein glatter Betrag (also ohne Centbeträge) eingetragen.
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Hallo Torsten,
die Aufteilung mit dem Unternehmergewinn hatte ich seinerzeit in meiner Antwort auch stehen, sie war aber scheinbar nicht gefragt.
Die von mir oben geschriebene Lösung entspricht der Musterlösung.
LG, Luckygirl -
Ich muss Torsten widersprechen. Die von ihm genannten Einkommensarten bzw. Einkünftearten beziehen sich auf das Steuerrecht - da treffen sie auch zu. Das hat aber mit Volkswirtschaftslehre nichts zu tun.
Die Aufgabe hatte ich vor einigen Jahren schon mal, in einer anderen Weiterbildung. Die richtige Lösung lautet wie folgt:
Die genannten Einkommensarten kann man für die Ermittlung des Bruttosozialproduktes nach der Verteilungsrechnung in folgende Bereiche gliedern:
Faktoreinkommen aus Arbeitkraft:
- aus abhängiger Arbeit: Gehalt eines Angestellten, Lohn eines Landarbeiters, Gehalt eines Beamten,
- aus stelbständiger Arbeit: Gewinn des Einzelunternehmers, Einkommen des Rechtsanwaltes
Faktoreinkommen Nutzung der Natur: Pacht
Faktoreinkommen Kapitalnutzung: Zinsen -
Du musst anders herum rechnen. Die Bruttodividende entspricht 100 %. Die 12.000 € sind der um KapESt und SolZ verminderte Betrag, also keine 100 % sondern nur 78,9 %. Und ähnlich musst Du auch bei den Sparbuchzinsen rechnen.
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Ich gehe mal davon aus, dass Du die Umsatzsteuer-Zahllast meinst....
Der Großhändler ist der erste in der Reihe. Er zahlt selbst einen EK von 1.100 € netto (also exklusive), zzgl. 209 € USt.
Er verkauft für 1.600 € netto, zzgl. 304 € USt.
Damit müsste er 304 € USt an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig hat er aber einen Vorsteuer-Erstattungsanspruch in Höhe von 209 €. Die Differenz von 95 € ist die Zahllast, also der Betrag, der tatsächlich abgeführt werden muss.
(Man könnte in diesem Beispiel auch rechnen: Die Wertschöpfung für den Großhändler beträgt 500 € (1.600 - 1.100). Hiervon 19 % sind 95 €.)
Dass musst Du jezt für die nächsten Stufen genauso machen.
Eigentlich wäre der Verlag der erste in der Reihe. Bei ihm werden aber keine Kosten angegeben, aus denen eine Vorsteuer resultieren könnte. Daher ist bei ihm die Zahllast gleich der abzuführenden Umsatzsteuer. Und der Konsument in der letzten Stufe hat mit Vorsteuer und Umsatzsteuer so gesehen nichts mehr am Hut. Achja, der Buchhändler verkauft für 2.640 € inklusive. Hier musst du die Umsatzsteuer noch rausrechnen.
Zahllast ist die Differenz zwischen abzuführender Umsatzsteuer und Vorsteuererstattungsanspruch.Ich hoffe, mit der Erklärung kommst Du ein bisschen weiter.
LG, Luckygirl -
Beim Kumulieren musst Du die aktuelle Zahl mit den vorherigen Zahlen zusammenfassen.
Angenommen, Du hast folgende Kundenzahlen:
Januar 100
Februar 150
März 120
April 200 ....
Dann hast Du im Februar eine Kundenzahl von 150 und kumuliert (für das Jahr) 250 - also Januar 100 + Februar 150
Im März hast Du 120 Kunden und kumuliert (für das Jahr) 370: 100 + 150 + 120, oder anders gesagt: 120 + die bisherige Zahl für Jan. + Feb. von 250
Im April hast Du 200 Kunden und kumuliert (für das Jahr) 570: 100 + 150 + 120 + 200, oder anders gesagt: 200 + die bisherige Zahl für Jan. - März von 370
Du nimmst quasi die vorherige Summe und addierst die aktuelle Zahl hinzu.LG, Luckygirl
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Die Aufgabe wurde hier schon mehrfach gepinnt. Die Lösung müsste auch dabei gewesen sein.
Aber hier noch mal die Antwort:
4a: ist richtig
4b: Dein Lösungsvorschlag ist bis dahin richtig. Jetzt musst du noch die sich hieraus ergebende ESt berechnen, davon die anrechenbare Kapitalertragsteuer abziehen und dann hast Du die noch zu zahlende ESt.LG, Luckygirl
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Du musst so viele T-Konten anlegen, wie Sachkonten in den Aufgaben auftauchen. Pro Konto ein T-Konto.
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Kann es sein, dass mit T-Tabellen T-Konten gemeint sind?
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Hat jemand vielleicht Beispiele oder kann mir Internet-Quellen nennen, in denen die jetzt gültige Behandlung der Versteuerung von Altbeständen des EK 02 dargestellt wird? Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde die pauschale Besteuerung mit 3 % rückwirkend eingeführt. Im Lernheft (XX3-A04) wird aber leider noch die alte Verfahrensweise dargestellt.
LG, Luckygirl
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Stell doch mal Deine eigenen Ansätze ein, dann wird Dir bestimmt eher geholfen. Es ist ziemlich aufwendig, die ganzen Fragen zu beantworten. Und es ist leichter, Dir zu sagen, ob Du richtig liegst oder wo Deine Fehler sind.
VG, Luckygirl
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Spenden können bei Kapitalgesellschaften gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG im Rahmen gewisser Höchstgrenzen abgezogen werden. Das betrifft aber ja nur die steuerliche Seite. Handelsbilanziell können sie sowieso abgesetzt werden. Und in der GuV erscheinen die normalerweise unter der Position "sonstige Aufwendungen".
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Bei mir sah das Ergebnis anders aus. Der Lernheftcode lautete XX7-A23. Vor allem hast Du vergessen die anrechenbare Kapitalertragsteuer abzuziehen. Der Anfang der Lösung steht ja schon oben.....
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Der Werbungskosten-Pauschbetrag stand in § 9a Nr. 2 EStG. Wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden können durfte dieser in jedem Fall von den Einnahmen aus Kapitalvermögen abgezogen werden. In 2007 betrug er 51 €. Allerdings galt diese Regelung nur bis 31.12.2008. Den Sparerfreibetrag findest Du in § 20 Abs. 4 EStG (bzw. aktuell Absatz 9). In 2007 betrug er 750 €. Er wird genau wie der Werbungskostenpauschbetrag von den Einnahmen aus Kapitalvermögen abgezogen.
Der Sonderausgabenpauschbetrag bezieht sich - wie der Name schon sagt - auf die Sonderausgaben (§§ 10 ff. EStG). Er steht in § 10c Abs. 1 EStG, beträgt 36 € und wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
Der persönliche Steuersatz ist der Steuersatz, dem Asterix unterliegt. Die jeweiligen Steuerbelastungen sind ja bekanntlich unterschiedlich - je nach Höhe des Einkommens. Und bei Asterix beträgt der Steuersatz laut Aufgabenstellung 35 %. Das heißt, sein zu versteuerndes Einkommen wird mit 35 % Steuer belastet. -
Einen Monat danach ist sie fällig, entstehen tut sie aber voher (§ 36 Abs. 1 EStG).
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Seit 2009 gilt das Teileinkünfteverfahren, nicht mehr das Halbeinkünfteverfahren. Damit sind nur 40 % der Dividende steuerfrei. Weiterhin kannst Du noch den Werbungskostenpauschbetrag und den Sparerfreibetrag in Abzug bringen.
LG, Luckygirl -
Ich habe den geprüften BiBu vor ein paar Jahren bei der ILS gemacht. Im großen und ganzen waren die Betreuung und der Service ganz in Ordnung. Manchmal dauert es nur ewig, bis man Fachfragen beantwortet bekommt. Und ob man dann mit der Antwort was anfangen kann ist noch ein anderes Thema. Ich glaube allerdings, dass sich die verschiedenen Anbieter darin nicht sonderlich unterscheiden. Im wesentlichen hängt es auch davon ab, wieviel Eigeninitiative man rein steckt. Nur mit den Lernheften allein kommt man eigentlich nicht aus. Viele Sachen kann man aber auch über das Internet recherchieren, also ohne große Zusatzkosten.
Schon mal viel Glück im Voraus.
LG, Luckygirl