Ehrlich gesagt verstehe ich Dein Problem nicht. Der § 275 HGB listet doch alle Positionen nach Zahlen auf. Du musst nur die Positionen addieren und schon hast Du das Finanzergebnis.
So wie es aussieht ist Deine GuV nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Folglich kommt man zum Finanzergebnis aus den Posititon 8-12 von § 275 Abs. 3 HGB.
Das sind die Positionen Erträge aus Beteiligungen, Erträge aus anderen Wertpapieren.. (liegen hier nicht vor), sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, Abschreibungen auf Finanzanlagen ..., Zinsen und ähnliche Aufwendungen.
Anhand Deiner obigen Angaben musst Du somit Beteiligungsergebnis, Zinsergebnis und Abschreibungen auf Finanzanlagen addieren und dann hast Du die Lösung.
Beiträge von Luckygirl11
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Sorry, aber das ist so klein, dass ich kaum was erkennen kann. Wie gesagt musst Du Deine GuV-Positionen nur mit den Posititonen im § 275 HGB abgleichen, dann kommst Du schon auf die Lösung. Das HGB findest Du auch im INet.
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Prinzipiell hast Du recht. Beim Anlagevermögen sind Grundstücke nicht abschreibbar da sie einen dauerhaften Wert darstellen. Allerdings kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch diese abschreiben. Z. B. wenn sich herausstellt, dass aufgrund von verseuchtem Boden das Grundstück eben nicht mehr so viel wert ist wie gedacht. Auch Vorräte und Forderungen können unter Umständen abgeschrieben werden: veraltete und nicht mehr brauchbare Vorräte, uneinbringliche Forderungen...
Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, wie weit der Stand des Lernheftes ist bzw. der Stand des Erlernten.
LG, Luckygirl -
Du musst in § 275 HGB nachschaun:
Finanzergebnis ist der Saldo der Positionen 9 bis 13 des Gesamtkostenverfahrens bzw. der Positionen 8 bis 12 des Umsatzkostenverfahrens.
LG, Luckygirl
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Kommt darauf an, welchen Heftcode Du hast. Bei mir wars BIL05-XX7-A20. Woran hängt es denn?
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Es ist von Unternehmer bzw. Mitunternehmer die Rede. Der tatsächlich gezahlte Unternehmerlohn ist irrelevant. Beide Mitunternehmer arbeiten für die OHG. Für beide Unternehmer werden einmalig 25.000 € insgesamt angesetzt. Da sie beide gleichviel in den unterschiedlichen Betriebsstätten arbeiten muss der Unternehmerlohn dementsprechend auf die beiden Betriebsstätten aufgeteilt werden. So verstehe ich das zumindest.
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In der Aufgabe steht, dass beide Unternehmen in je einer Betriebsstätte gleichviel arbeiten. Schau mal in R 79 abs. 6 GewStR nach: der Betrag ist nach dem Anteil der Tätigkeit der Mitunternehmer in den einzelnen Betriebsstätten zu verteilen.
Der Betrag in Höhe von 25.000 € gilt ja für den gesamten Unternehmerlohn - egal wieviele Unternehmer es sind. Also musst Du m. E. nach den Betrag je zur Hälfte nach A und B zuordnen.LG, Luckygirl
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Die Aufgabe wurde schon in einem anderen Thread beantwortet. Kommst Du mit der Antwort nicht klar?
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Die Buchungssätze lauten:
Fuhrpark 180.000
VSt 34.200
an Bank 214.200Abschreibungen auf Sachanlagen 20.000
an Fuhrpark 20.000Die T-Konten sehen dann wie folgt aus:
Fuhrpark: im Soll 180.000, im Haben 20.000
Der Saldo von 160.000 gehört ins Haben und wird gegen Schlussbilanzkonto gebucht.Vorsteuer: im Soll 34.200
Der Saldo lautet 34.200, gehört ins Haben und wird gegen das Konto Umsatzsteuer gebucht.Abschreibungen auf Sachanlagen: im Soll 20.000
Der Saldo lautet 20.000, gehört ins Haben und wird gegen das GuV-Konto gebucht.LG, Luckygirl
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Schau mal ins EStG. Ich glaub, das sind §§ 43 und 43 a. Da stehen die Sätze drin. Ich glaub, Deine Angaben stimmen. Aber aus dem Stehgreif bin ich mir jetzt nicht sicher. Falls Du STW 04 schon vorliegen hast kannst Du ja auch da reinschaun.
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Damit liegst Du richtig (auch wenn ich die Kontonummern nicht kenne).
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Ok, das mit der Grunderwerbsteuer stand bei mir direkt hinter den 2 Mio. Kaufpreis. Wenns bei Dir nicht dabei war dann halt ohne
Die Rechenmethode für die Hochrechnung stand bei mir in Heft STW 4 bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Das ist eigentlich ein Umkehrschluss aus der Aufgabenstellung: Die Gutschrift lautet über .... Gutgeschrieben auf dem Konto wird immer die Nettodividende, steuerpflichtig ist aber die Bardividende. -
Das Hochrechnen gilt auch für die Dividende.
Und bei den Mieteinnahmen kann ich Dir nicht ganz folgen: 6 Wohnungen x 2.250 € x 4 Monate = 54.000 €. Auch mit der AfA stimmt irgendwas nicht. Bei mir sind das 10.350 €. Hast Du die Grunderwerbsteuer bei den Anschaffungskosten berücksichtigt?
LG, Luckygirl -
Du hast definitiv andere Zahlen. Die ganz oben genannten Zahlen stammen aus dem Heft mit der Code-Nr. STW02F-XX2-A08. Die Zahlen darin lauten auf ein fiktives Jahr 01.
Allein die Aktiendividende unterscheidet sich schon. Bei mir waren das 12.000 € Auszahlung. Bei Dir sind es scheinbar 14.000 €. Außerdem musst Du die Auszahlungen noch auf die Bruttoerträge hochrechnen.
Die Mieteinnahmen gingen bei mir erst ab dem September los - also für 4 Monate und nicht für ein halbes Jahr. Die 12.000 € sind Werbungskosten nach § 9 EStG ("Betriebskosten").
LG, Luckygirl
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Du hast wahrscheinlich das falsche Gewerbesteuergesetz vorliegen. Im GewStG für 2008 steht unter § 8 Nr. 1 e) dreizehn Zwanzigstel. Macht also 65 %.
LG, Luckygirl -
Hallo Mia,
ich denke, dass es mit den Abschreibungen bzw. dem Anlagevermögen zusammenhängt. Hab Dir eine PN geschickt.
LG, Luckygirl -
Die Buchungssätze im alten Jahr lauten wie folgt:
a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzerlöse. Betrag im Soll und im Haben jeweils 100. Theoretisch müsste noch die Umsatzsteuer hinzu- bzw. herausgerechnet werden. Das kommt aber darauf an, wie Ihr bisher mit der Umsatzsteuer umgegangen seid (manchmal wird diese am Anfang des Studiums außer Acht gelassen). Erklärung: die Ware wurde im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes verkauft (Umsatzerlöse), der Zahlungseingang erfolgt aber erst später (Forderung aus LuL).
b) Passive Rechnungsabgrenzung an Bank. Betrag im Soll und Haben jeweils 150. Erklärung: Der Aufwand (Miete) betrifft das folgende Jahr und darf daher im laufenden Jahr nicht das Ergebnis beeinflussen.
c) Sonstige Forderungen an Zinserträge. Betrag im Soll und im Haben jeweils 50. Erklärung: Der Zinsertrag betrifft das alte bzw. aktuelle Jahr und muss daher in das Ergebnis des alten Jahres. Da die Zinserträge aber im allgemeinen nicht zum Betriebsergebnis gehören ist dies keine Forderung aus LuL sondern eine sonstige Forderung.
Wenn Du die Buchungen erledigt hast werden die Konten im alten Jahr abgeschlossen. Der Schlussbilanzwert ist dann wiederrum der Eröffnungsbilanzwert für das neue Jahr. -
Ich glaube, ich brauche mal einen Klaps auf den Hinterkopf, um meine Denkblockade zu überwinden :cool:
In Aufgabe 1 ist ein Bilanzvergleich zu erstellen. Den habe ich auch soweit fertig. Allerdings habe ich zwischen Aktiva und Passiva in beiden Monaten eine Differenz von 50.000. Ich vermute, dass dies mit dem Anlagevermögen zusammenhängt, bin mir aber nicht sicher. Mittlerweile hab ich das Schema mehrfach ausgefüllt, komme aber immer wieder zum selben Ergebnis.
Ohne die korrekten Werte kann ich aber teilweise den Rest nicht weiter berechnen.
Wer kann mir helfen? -
Machst Du eigentlich überhaupt was selbst? Das scheinen ja die Hefte eines ganzen Lehrgangs zu sein...
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Prinzipiell ist das richtig. Nach dem Abzug der Freibeträge heißt es aber noch nicht zu versteuerndes Einkommen sondern Einkünfte.
Von dem errechneten Betrag musst Du dann noch die anrechenbare Kapitalertragsteuer abziehen.