Beiträge von Luckygirl11

    Hallo Dörthe,
    auch wenn in meinem Heft andere Zahlen standen kann ich Dir aber trotzdem folgendes sagen:

    Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen von Helga Muster handelt es sich um die Auszahlungsbeträge, also die Nettoeinnahmen. Du musst diese noch auf die Bruttoerträge hochrechnen, da die Bruttoerträge einkommensteuerpflichtig sind.
    Das bedeutet: Nettoeinnahmen zzgl. SolZ zzgl. Kapitalertragsteuer.
    Die Anwendung des Halbeinkünfteverfahren sowie der Werbungskostenpauschbetrag und der Sparerfreibetrag sind prinzipiell richtig, aber dann natürlich ausgehend von anderen Bruttoerträgen.

    Beim Kauf des Mietgrundstückes fällt selbstverständlich Grunderwerbsteuer an.

    LG,
    Luckygirl

    Die Gebäude werden zumeist auf dem Konto "Bebaute Grundstücke" gebucht. Da muss dann auch die Wertberichtigung hingebucht werden.
    Der Betrag der Abschreibung errechnet sich nach den angegebenen Prozentzahlen: 2,5 % von 620.000 = 15.500 usw.

    In 2006 wird das Dachgeschoss noch nicht angesetzt, da der Ausbau erst in 2006 erfolgt. Maßgeblich sind aber die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Eine neue Berechnung inklusive des Dachgeschosses erfolgt also erst zum 01.01.07.
    Dein Verfielfältiger ist auch falsch. Dieser müsste 11,0 betragen. Die unschädliche Fläche (für die Berechnung des Zuschlags) beträgt bei einem Zweifamilienhaus 1.500 qm.
    Vielleicht versuchst Du es mit den Angaben nochmal.....
    LG, Luckygirl

    Ich habe das so gebucht, wie Du auch eigentlich buchen würdest. Das war auch richtig. (Also Postgebühren und Vorsteuer an Kasse)
    Dafür habe ich aber eine Erläuterung dazu geschrieben: Voraussetzung: Telefonrechnung weist 19 % USt aus und wurde vorher nicht gegen Verbindlichkeiten eingebucht.

    Die Kapitalertragsteuer ist bereits von der GmbH einbehalten worden. Diese kann jetzt im Gegenzug angerechnet werden. Soweit so gut. Du brauchst aber dann nicht auch noch Zinsabschlag abzuziehen. Das ist doppelt gemoppelt. Zinsabschlag und Kapitalertragsteuer sind im Prinzip dasselbe.

    Hallo Mia,

    Tnr. 4: Der PKW ist eine verdeckte Einlage. Hinzugerechnet werden die 20.000 innerbilanziell. Außerbilanziell werden wieder 20.000 abgerechnet.
    Die AfA wird innerhalb der Bilanz vorgenommen.

    Tnr. 8: Die Schalbretter sind eine vGA. KB zahlt ja nichts dafür ("ohne Berechnung").

    LG, Luckygirl

    Nein. Die Buchung lautet: Telefonkosten bzw. Postgebühren 6820 an Kasse 2800.
    Wie schon gesagt: Du hast einen betrieblichen Aufwand, der aus der Kasse bezahlt wird. Das hat nichts mit privat zu tun.
    Er lässt sich nur privat verauslagte Kosten erstatten. Da vorher noch keine Buchung vorhanden war ist das mit dem Privat egal.

    Meinst Du die Aufgabe 3 der Einsendeaufgabe? Dann verwechselst Du nämlich etwas.
    Die Telefongebühren wurden privat verauslagt. Als Ausgleich wurde der Betrag anschließend der Kasse entnommen. Die Kosten sind betrieblich veranlasst. Die Aufwendungen gehören somit auf das Kostenkonto ins Soll und bei der Kasse ins Haben.

    Bei der ersten Aufgabe hast Du die Konten verwechselt: 2800 + 10.000 Vermögen und 4250 + 10.000 Schulden (Der Bankbestand auf 2800 nimmt zu, gleichzeitig nehmen die langfristigen Verbindlichkeiten auf 4250 zu.)
    Der zweite Geschäftsvorfall ist richtig.
    Beim dritten Vorfall hast Du wieder die erste und die letzte Zeile durcheinandergebracht: 2280 + 2.000 Vermögen und 4500 + 2.380 Schulden (Der Warenbestand nimmt in Höhe der Nettoanschaffungskosten zu. Die Verbindlichkeiten nehmen in Bruttohöhe zu.)
    LG, Luckygirl

    Prinzipiell hast Du recht. In der Praxis würde man bei der degressiven AfA im dritten Jahr zur linearen Afa übergehen, aber das scheint ja in der Aufgabe nicht gefragt zu sein.
    Der Erinnerungswert von 1,00 € ist dagegen in der Praxis normal, wird in den Lehrheften meist aber nicht angesetzt, sondern dort wird die Abschreibung bis auf 0 gerechnet. Das kommt dann aber auf Dein Heft an.

    Ja, die 320.000 sind die Netto-Anschaffungskosten. Die Umsatzsteuer dürfte hier für das Unternehmen ein durchlaufender Posten sein. Das heißt, sie wird als Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld abgezogen.

    Was brauchst Du für Tipps???
    Du musst halt zwei Tabellen erstellen: eine, die mit linearer AfA rechnet und alternativ eine, die mit degressiver AfA rechnet. Anfangsbestand sind die Netto-Anschaffungskosten.
    Lineare AfA bei 5 Jahren: 20 %. Degressive AfA gem. § 7 Abs. 2 EStG 2009: max. 25 %.

    Handelsrechtlich werden die Maschinenkosten über 5 Jahre abgeschrieben. Für die kalkulatorische AfA verteilst Du sie auf 6 Jahre - linear. Sinn der kalkulatorischen AfA ist es, die Kosten auf die wahrscheinliche Nutzungsdauer zu verteilen. Beim Handelsrecht nimmt man vielfach die vom Gesetzgeber vorgegebenen AfA-Tabellen.
    Was das für eine Art kalk. Kosten im 1. und 6. Jahr sein soll kann ich Dir aber leider auch nicht beantworten :(