Hallo Dörthe,
auch wenn in meinem Heft andere Zahlen standen kann ich Dir aber trotzdem folgendes sagen:
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen von Helga Muster handelt es sich um die Auszahlungsbeträge, also die Nettoeinnahmen. Du musst diese noch auf die Bruttoerträge hochrechnen, da die Bruttoerträge einkommensteuerpflichtig sind.
Das bedeutet: Nettoeinnahmen zzgl. SolZ zzgl. Kapitalertragsteuer.
Die Anwendung des Halbeinkünfteverfahren sowie der Werbungskostenpauschbetrag und der Sparerfreibetrag sind prinzipiell richtig, aber dann natürlich ausgehend von anderen Bruttoerträgen.
Beim Kauf des Mietgrundstückes fällt selbstverständlich Grunderwerbsteuer an.
LG,
Luckygirl