Die Zinseinnahmen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7) gehören zusammen mit der Gewinnausschüttung (1/2) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Damit hast Du Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 50.000. Hiervon musst Du noch den Werbungskostenpauschbetrag und den Sparerfreibetrag abziehen, dann hast Du die Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Alles klar?
Beiträge von Luckygirl11
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Hallo Mablei,
erst mal grundsätzliches: rein theoretisch sollte man die Nutzungsdauer aus der Afa-Tabelle nehmen. Aber dort gibt es nicht für alle Anlagegüter entsprechende Vorgaben. Vielfach wird daher auch geschätzt.
Die Nutzungsdauer kann auch von der Afa-Tabelle abweichen, wenn der Betrieb nachweist bzw. nachweisen kann, dass die dort vorgegebene Nutzungsdauer zu hoch ist, weil der Gegenstand bei ihm schneller verschleißt. Das würde auf Deine Angaben wahrscheinlich passen. Bsp.: PKW's werden lt. Afa-Tabelle über 6 Jahre abgeschrieben. Hast Du aber z. B. einen Außendienstmitarbeiter, der mit dem PKW pro Jahr 80.000 km fährt, kann die Nutzungsdauer auch kürzer angesetzt werden. Sonst würde man ja von einer Fahrleistung von 480.000 km gesamt ausgehen - und das schaffen wohl die wenigsten Autos ;-)))
LG,
Luckygirl -
Es gibt dafür aber keinen Aufwand im Folgejahr. Das gehört ja auch zu ARAP.
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Welcher Kontenrahmen denn? Musst du mit dabei schreiben. Dann könntest Du mir Deine Sachen schicken: dorthel@gmx.de
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Ja, aber ARAP sind ja jetztige Zahlungen für das kommende Jahr. Und die Gewerbesteuer-Überzahlung hat ja nix mit dem kommenden Jahr zu tun.
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Hallo Rewe68.
Wie hast Du denn die 10. Aufgabe (Gewerbesteuer) gebucht?
Gruß, Luckygirl -
Aber warum 290? Was hat das mit aktiver Rechnungsabgrenzung zu tun? Ist doch eigentlich zu viel Gewerbesteuer fürs alte Jahr und hat nix mit dem neuen Jahr zu tun..... Kapier ich nicht ganz.
Viele Grüße,
Luckygirl -
Wer hat die EA schon zurück und kann mir ein paar Fragen beantworten?
Also eigentlich geht bei mir alles auf. Nur beim Stöbern im Forum hab ich eine abweichende Buchung entdeckt:
Punkt 10 der Abschlussangaben: Für die Gewerbesteuer wirdem versehentlich 1000 zu viel überwiesen.
Bei mir heißt das: 269 (Forderungen) an 770 (Gewerbesteuer)
Im Forum steht: 290 (ARAP) an 770
Was ist richtig? Eigentlich bin ich von meiner Lösung überzeugt. Das bedeutet aber auch, dass ich unter dem Konto 290 gar keine Buchung habe - das finde ich nun wieder merkwürdig....
Außerdem wüßte ich gerne, ob der Gewinn 128.160 beträgt (ist zumindest mein Ergebnis).
VG und schonmal Dank im Voraus,
Luckygirl -
Hallo Peter,
die Miete für den Lagerplatz wird nicht hinzugerechnet (§ 8 Nr. 7 GewStG), da es sich um Grundbesitz handelt.
Die Miete für die Produktionsmaschinen muss aber zur Hälfte dazugerechnet werden, da sie beim Privatmann nicht der Gewerbesteuer unterliegt. (Privatleute zahlen keine Gewerbesteuer.)
Bei Punkt e) darfst Du die Pacht für das Grundstück und für das Anlagevermögen nicht addieren. Die Pacht für das Grundstück wird nach § 8 Nr. 7 GewStG nicht hinzugerechnet, da es sich um Grundbesitz handelt. Die Pachtzahlungen für die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen müssen aber zur Hälfte wieder hinzugerechnet werden, da sie den Betrag von 125.000 übersteigen.
Da heißt: Hinzurechnungen 4.000 für Dauerschuldzinsen, 15.000 für Mietaufwendungen Maschinen und 70.000 für Mietaufwendungen Teilbetrieb (Wirtschaftsgüter des AV).
Die Kürzung stimmt.
Versuch es von hier aus nochmal :-)))
LG,
Luckygirl -
Hallo rasmussen.
Ich kenne zwar die Aufgabe nicht, aber ich denke, dass der Buchwert des Autos nur noch bei 1.500 liegt. Dann kann ja auch nur der Buchwert aus dem Anlagevermögen rausgenommen werden (sonst würde das Anlagevermögen ja negativ). Die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufspreis ist der Buchgewinn, der auf das Konto 2710 (Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen) gehört - also 2.000 VK mit 1.500 Buchwert = 500 Gewinn aus Verkauf. -
Schick mir mal zu, dann schauch ich drüber (dorthel@gmx.de).
VG,
Luckygirl -
Schick mal Deine Aufgabe zu: dorthel@gmx.de. Das richtige Ergebnis lautet übrigens 35.640 €.
Gruß, Luckygirl -
Danke für Deinen Lösungsvorschlag. Kam nur leider zu spät, da ich meine Aufgabe schon verschickt habe.
LG,
Luckygirl -
Schau doch einfach noch mal ins Heft auf Seite 49. Da ist die Berechnung doch aufgeführt - nur mit anderen Zahlen.
LG,
Luckygirl -
Der Verlust ist entstanden als Du die Ware als Aufwand verbucht hast. Aufwand ist ja nichts anderes als Minderung des Vermögens. Das ist wie mit einer Telefonrechnung. Da hast Du auch Aufwand - also Minderung des Vermögens - ohne was dafür bekommen zu haben. Du könntest die Forderung nur abschreiben wenn Du sie auch eingebucht hättest. Dann hättest Du einen Gewinn verbucht, der im Endeffekt nicht realisiert wurde und somit wieder hätte rückgängig gemacht werden müssen - als Abschreibung auf Forderungen.
Gruß, Luckygirl -
Den Warenwert hast Du ja nicht als Bilanzposition und damit als Vermögensgegenstand eingebucht. Folglich kannst Du auch nichts ausbuchen. Du hast nur Aufwand gebucht. Der Aufwand entspricht Deinem Verlust, da Du keinen Erlös hieraus hattest.
Gruß, Luckygirl -
Der Jahresabschluss gibt i.d.R. Auskunft darüber, wie erfolgreich ein Betrieb gearbeitet wird. Das kann aber viel zu spät sein, um Fehlentwicklungen entgegenzutreten. Aufgabe der kurzfristigen Erfolgsrechnung ist es daher, im Laufe eines Geschäftsjahres in sehr viel kürzeren Zeitabständen Auskunft über den Erfolg zu geben.
(So stehts zumindest in einem Kostenrechnungsheft.)
VG,
Luckygirl -
Das ist STW 2. 2F sind die Fallstudien.
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Naja, wie mans nimmt. Wollte ja eigentlich die Lösungen erklärt haben.
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Hallo Ostsee-Mami.
Mal abgesehen davon, dass Du nichts von den Dauerschuldzinsen bei den Hinzurechnungen geschrieben hast, stimmt es. Aber mit eingerechnet hast Du sie ja. Also stimmt alles.