Ich verstehe nicht, was Du meinst Donald. Sicherlich können die Konten korrekt abgeschlossen werden. Man muss nur einige zusätzliche Buchungen vornehmen, die so nicht direkt aufgeführt werden. Die ergeben sich aus der Sachlage insgesamt. Bei mir ist jedenfalls alles aufgegangen, und es war auch alles richtig.
Beiträge von Luckygirl11
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Der zweite Buchungssatz von Nr. 9 lautet:
Arbeitgeberanteil SV an Sonstige Verbindlichkeiten SV -
Der Buchungssatz lautet:
Privat an Umsatzerlöse und Umsatzsteuer. -
Das Hauptproblem liegt bei Dir in der falschen Zuordnung von Konto 23 (Anzahlungen). Dieses Konto wird nicht über das GuV-Konto abgeschlossen sondern über das Schlussbilanzkonto. Eine Anzahlung beim Lieferer ist eine Art Forderung, da Du dafür ja noch etwas bekommst, also fordern kannst. Und Forderungen gehören in die Bilanz.
Falsch sind bei Dir daher die Konten 3000 (im Soll 801: 3.636.375, im Haben 802: 19.320). Konto 484 (im Soll 801: 9.200, im Haben 620: 4.600 und 640: 4.600), Konto 802 (im Soll 640: 4.600, 3000: 19.320, 23 entfällt) und Konto 801 (im Haben 484: 9.200 und 3000: 3.636.375). Die Bilanzsumme beträgt 3.928.536,-.
Außerdem ist die Reihenfolge bzw. Bezeichnung der Konten falsch. Wenn in der Aufgabe Konto 23 steht ist damit 2300 gemeint und nicht 0023. Dadurch kommt die gesamte Reihenfolge bei Dir durcheinander. Gerade bei der Bilanz ist aber die wichtige Reihenfolge der Positionen wichtig. Das solltest Du auch noch mal überarbeiten.
Leerzeilen wie bei Deinem EBK sind auch verboten.
Falls du immer noch nicht klar kommst melde Dich nochmal.
VG, Luckygirl -
Hallo Blümchen.
Beim siebten Buchungssatz geht es um Wareneinkauf, nicht um Warenverkauf (Wareneingang und Vorsteuer an Verbindlichkeiten aus LuL).
Bei 10 und 11 musst Du auf jeden Fall die USt herausrechnen, deswegen steht in der Aufgabe extra "brutto".
Beim zwölften Buchungssatz musst Du noch die USt hinzurechnen, da Eigenverbrauch von Waren auch der USt unterliegt. Die exakte Kontenbezeichnung kenne ich nicht (kommt auf den Kontenrahmen an), aber es müsste irgendwie so lauten: Privatentnahme 1.428,00 an Eigenverbrauch von Waren (entspricht in diesem Fall den Umsatzerlösen) 1.200,00 und USt 228,00
Beim dreizehnten Buchungssatz ist irgendetwas falsch formuliert. Privatentnahme an Eigenverbrauch von Sachleistungen (oder ein ähnliches Konto gemäß Kontenrahmen) und USt.
LG, Luckygirl -
Naja, Leasing- und Zinsaufwendungen kannst Du auf jeden Fall noch ableiten.
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Fraglich ist, was mit ZUSÄTZLICH gemeint ist. Da das Betriebsgebäude gelast ist fallen auf jeden Fall noch Leasingaufwendungen an. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank werden von dieser mit Sicherheit auch nicht unverzinst sein, daher Zinsaufwendungen.
Der normale Produktionsprozess im Laufe des Jahres verursacht ja auch Kosten (Rohstoffaufwedungen, Personalkosten, Strom etc.). -
a) Für den Kaufmann ist das eine Wechselforderung. Deswegen Besitzwechsel. Durch Einlösung wird die Wechselforderung getilgt und das Bankguthaben steigt.
b) Wechselverbindlichkeit. Heißt ja auch SCHULD-Wechsel. Bei Einlösung geht die Wechselverbindlichkeit unter.
c) Für den Kunden eine Wechselverbindlichkeit, für den Kaufmann eine Wechselforderung.
Alles klar?
LG, Luckygirl -
Kannst Du mir gerne zuschicken zum Drüberschauen. Meine Mail: dorthel@gmx.de
LG,
Luckygirl -
Bei den Zuschreibungen hast Du auf jeden Fall Recht. Zu den zahlungsunwirksamen Aufwendungen gehören z. B. Rückstellungen oder Abschreibungen.
Du musst halt immer nur überlegen, ob zu dem Aufwand oder Etrag auch ein Geldzufluß oder -abfluß gehört. -
Also Anschaffungskosten hab ich auch bei 150.000 €. Bei der AfA hab ich mich leider vertan. Ich dachte, in 2005 hätte es noch die Vereinfachungsregel für die AfA gegeben (bei Anschaffung in der ersten Jahreshälfte ganze Jahres-AfA usw.). Aber die galt wohl letztmalig für 2004. Ob in 2005 der März oder April für den Beginn der AfA maßgebend sind bin ich mir nicht sicher. Aber wahrscheinlich hast Du mit Mai recht. Allerdings kannst Du im Veräußerungsjahr 6/12 ansetzen, da Zeitpunkt der Veräußerung ja der 30.06. ist.
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Zum Thema Zuschreibungen solltest Du Dir § 253 (1) HGB anschauen: Vermögenswerte sind höchstens mit den Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen, anzusetzen. Zuschreiben kannst Du nur, wenn Du vorher auch außerplanmäßig abgeschrieben hast.
Beim zweiten Thema ist der betreffende Satz tatsächlich irrelevant. Du musst lediglich die Entwicklung der Buchwerte nachvollziehen. Daraus ergibt sich dann per 30.06.07 ein Restbuchwert von 75.000 €. Beim Verkauf zu 80.000 € ergibt sich also noch ein Buchgewinn von 5.000 €.
VG, Luckygirl -
Ich kenne das Heft nicht. Aber schreib doch mal die Aufgabe hier rein. Vielleicht kann ich Dir trotzdem helfen. Oder wer anders....
LG, Luckygirl -
Man könnte es als Korrekturbuchung bezeichnen. Die Rohstoffe in Höhe von 10.000 € sind definitiv nicht mehr vorhanden. Also muss das Rohstoffkonto um den Betrag ausgelichen werden. Da kein Verbrauch vorliegt muss es ein anderer Aufwand sein. Ohne genauere Angaben bleibt nicht viel übrige als es auf sonstige Aufwendungen zu buchen. Du könntest es über Bestandsveränderungen buchen, aber das ist eigentlich immer eher im Zusammenhang mit Verbrauch zu sehen.
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Die Angabe, dass noch keine Rohstoffe auf Lager sind, ist für den Jahresabschluss wichtig. Nur so kannst du den tatsächlichen Verbrauch im Jahr ermitteln. Wären Rohstoffe auf Lager gewesen, dann wäre der Verbrauch um den Anfangsbestand des Jahres höher gewesen (der Endbestand ist ja schließlich fest angegeben).
Die erste Buchung - Wareneinkauf - ist richtig.
Die Lagerentnahme für Produktion buchst Du wie folgt:
Aufwendungen für Rohstoffe an Rohstoffe (jeweils 50.000 €).
Am Jahresende musst du das Konto Rohstoffaufwendungen als Erfolgskonto über das GuV-Konto und das Konto Rohstoffe als Bestandskonto über das Schlussbilanzkonto abschließen.
GuV-Konto an Aufwendungen für Rohstoffe, jeweils 50.000 €
SBK-Konto an Rohstoffe, jeweils 80.000 €
Da Du für 140.000 Rohstoffe eingekauft hast, 50.000 entnommen wurden und ein Endbestand von 80.000 vorhanden ist, bleibt eine Differenz von 10.000.
Hier ist die Aufgabenstellung leider unklar. Im Normalfall würde man sagen, sie sind auch verbraucht worden. Dann wäre das aber wahrscheinlich angegeben worden als Lagerentnahme für die Produktion. So kann man nur davon ausgehen, dass es sich hierbei um Schwund (durch Verderb, Klauen oder sonstiges) handelt. Hier müsste dann noch eine Buchung erfolgen:
Sonstige Aufwendungen an Rohstoffe, jeweils 10.000
Im Jahr 2008 buchst Du:
Rohstoffe an Eröffnungsbilanzkonto, jeweils 80.000 -
Ich kann Dir immerhin soviel sagen: bei 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche - egal in wievielen Jobs - bist Du keine reguläre Studentin mehr. Damit wirst Du als normaler Arbeitnehmer beschäftigt: voll steuer- und sozialversicherungsfplichtig in allen Sozialversicherungszweigen. Als ordentliche Studentin giltst Du nur bei max. 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche, in den Semesterferien auch mehr. Wenn Du Dir immer noch unsicher bist: frage doch einfach Deine Krankenkasse, die geben Dir sicherlich gern Auskunft.
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Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften können auch nur in der Handelsbilanz als Rückstellung angesetzt werden. Steuerlich sind sie nicht zulässig.
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Wenn ich das richtig sehe handelt es sich um eine Buchhaltungsaufgabe. Dann brauchst Du auf die rechtlichen Aspekte drumrum gar nicht einzugehen. Außerdem sehe ich das rechtliche Problem auch nicht. Über die Bedingungen des Einkaufs ist hier gar nichts ausgesagt. Vielleicht hat die Williams GmbH einfach mit älteren Einkaufspreisen kalkuliert, ohne sich vorher informiert zu haben. Und bei der tatsächlichen Bestellung stellte sich dann raus, dass das falsch war. Weiterverkauft wird die Maschinen jedenfalls zu einem Fixpreis, der vertraglich festgelegt ist.
Der Netto-Weiterverkaufspreis liegt bei 35.000 €. Damit hat die Williams GmbH einen drohenden Verlust aus einem schwebenden Geschäft in Höhe von 7.000 € (42.000 - 35.000). Dieser drohende Verlust muss als Drohverlustrückstellung zum Jahresabschluss eingebucht werden (Aufwand an Rückstellung). -
Hatte noch vergessen: Du buchst dann natürlich nur noch die Differen zur alten PWB ein.
Gern geschehen. -
Zuerst berechnest Du die PWB für das aktuelle Jahr. Die buchst Du aber so nicht ein. Du vergleichst die PWB des aktuellen Jahres mit der aus 07.
Ist sie höher buchst Du: Aufwendungen/Einstellungen in PWB an PWB.
Ist die aktuelle niedriger buchst Du: PWB an Erträge aus der Auflösung von PWB.
Hoffentlich kommst Du jetzt weiter.
LG, Luckygirl