Kannst Du gerne machen. Fax oder EMail?
Beiträge von Luckygirl11
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Also ich hab damals den vorgegebenen Bogen aus der Hausaufgabe komplett ausgefüllt (Summenbilanz I, Saldenbilanz, Umbuchungen, Saldenbilanz II, Inventurbilanz, Erfolgsbilanz) und zusätzlich die Buchungssätze mitgeschickt. Das gab volle Punktzahl.
Gruß, Luckygirl -
Die Vorsorgepauschale für B beträgt gem. § 10 c (3) EStG:
11 % von 30.000 € = 3.300 €, maximal: 1.500,00 € -
Deine Antwort ist richtig. Die Frage wurde hier aber auch schon mehrfach gestellt und beantwortet. Hättest nur ein bischen suchen müssen....
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Handels- UND steuerrechtlich zugelassen sind nur die Lifo-Methode (Last-in-first-out) und der gewogene Durchschnitt. Rechtsgrundlagen finden sich im HGB und EStG (und EStR).
LG, Luckygirl -
Du musst von dem Besteuerungsanteil noch den Werbungskosten-Pauschbetrag abziehen, dann hast Du die Einkünfte nach § 22. (Hatte ich nämlich auch vergessen...)
LG,
Luckygirl -
Kommt auf Deine Heftausgabe an. Wenn in der Aufgabe das Jahr 2006 angesprochen wird gilt auch noch die alte Rechtslage: Schuldzinsen werden zur Häfte hinzugerechnet.
Der Lagerplatz vom Landwirt ist Grundbesitz, für den die Zurechnung gem. § 8 Nr. 7 GewStG nicht in Betracht kommt.
Die Mietaufwendungen für die Produktionsmaschinen werden beim Vermieter als Privatmann nicht zur Gewerbesteuer herangezogen. Gem. § 8 Nr. 7 GewStG müssen sie zur Hälfte wieder hinzugerechnet werden.
Von den zwei LKW's steht in meinem Heft nichts. Aber wenn sie an einen anderen Unternehmer vermietet werden sind es ganz normale Erlöse, die in die Gewerbesteuerbemessungsgrundlage miteinfließen.
LG, Luckygirl -
Gib mir mal deine EMail, dann schick ich Dir mal den Bereich mit den Kapital- und Vermietungseinkünften zu. Das sprengt hier sonst den Rahmen
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Für Hilfe in Englisch solltest Du besser ein neues Thema eröffnen. Hier (unter Mag1n) findet das keiner!
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Hast Du Dich vielleicht bei GuV verschrieben und meintest: 149.740 ?
Der Rest stimmt nämlich. -
Ich mein, der Artikel ist doch sowieso überholt. Schaut mal aufs Anlagejahr: 2005!!!!
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Hi Katrin.
Also zuerst mal die Einkünfte aus V+V:
Zinsaufwand hatt ich ja oben schon geschrieben: 10 Monate x 2.000 = 20.000
Die Gerichtsgebühren beinhalten 1.000 für Eigentumsüberschreibung (zu aktivieren) und 500 für die Eintragung der Grundschuld (Werbungskosten). Die Notarkosten beinhalten 9.000 für den Kaufvertrag (zu aktivieren) und 2.000 für die Grundschuldeintragung (Werbungskosten). (Heft Seiten 81/82)
Die Anschaffungsnebenkosten (Gerichtsgebühren und Notargebühren) entfallen wiederum anteilig auf Grund und Boden und auf Gebäude. Hier musst Du noch eine entsprechende Aufteilung vornehmen. (Heft Seite 88) Dadurch ändert sich natürlich die AfA (und auch die Werbungskosten).
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist das alles schon etwas umfangreicher. Es handelt sich um drei verschiedene Sachverhalte. Wegen der Dividende schaust Du Dir am besten nochmal die Seiten 65 und 66 an, da wird eine solche Berechnung gemacht. Steuerpflichtig sind dann (wegen Halbeinkünfteverfahren) noch 5.703,43.
Zu den abgeszinsten Sparbriefen findest Du ein Bsp. auf den Seiten 69/70 (steuerpflichtig sind 15.000). Nach dem Schema kannst Du auch die Sparbuchzinsen berechnen (steuerpflichtig sind 4.389,17).
Und bei den Werbungskosten hierzu ist wegen dem Halbeinkünfteverfahren bei der Dividende auch nur die Hälfte der Depotgebühr abzugsfähig. (Gesamt-Werbungskosten zu Kapitaleinkünften: 440)
Das zu versteuernde Einkommen beträgt jedenfalls 100.005 €. Die Antwort ist garantiert richtig (hatte volle Punktzahl).
Sodele, falls Du jetzt immer noch nicht klar kommst kannst Du Dich ruhig nochmal melden.
LG, Luckygirl -
Hallo an alle Steuerleute
Ich wollte mal fragen, ob einer von Euch schon das Heft STW05 bearbeitet hat. Ich bin jetzt zwar soweit durch damit, würde aber gerne meine Zwischenergebnisse mit jemandem vergleichen. Bei einigen bin ich mir nämlich schon ganz schön unsicher.....
Ich hoffe auf viele Antworten.
LG, Luckygirl -
Vorsorgeaufwendungen sind a, d, f, g. Der Rest betrifft die private Lebensführung. Ist doch aber auch logisch, oder?
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Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit:
Bei Anne steht in der Aufgabe bei Dir, dass die Entfernung Wohnung/Arbeit 20 km beträgt, in der Lösung hast Du aber mit 40 km gerechnet. In meinem Heft steht jedenfalls 40 km. Das Arbeitszimmer kannst Du nicht ansetzen, da es nicht den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Es ist nur für den Nebenjob da.
Bei Anton kannst Du die Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 € ansetzen, da sie höher ist.
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind komplett falsch. Bei den Gutschriftsbeträgen sind ja bereits KapESt und SolZ abgezogen. Hier musst Du jeweils eine Hochrechnung machen, um die Bruttoerträge zu erhalten. Von der Aktiendividende ist nur die Hälfte steuerpflichtig, dafür kannst du auch nur die Hälfte der Werbungskosten ansetzen. Außerdem hast Du vergessen, den Sparerfreibetrag abzuziehen.
Bei den Einkünften aus V+V stimmen die Werbungskosten nicht. Der Zinsaufwand beträgt 20.000 €, nicht 2.000 € (da 10 Monate lang). Notar- und Gerichtsgebühren sind auch falsch (Du musst auf die Aufteilung achten, was wofür war – nicht alles ist ansetzbar). Die AfA stimmt leider auch nicht. Die Anschaffungsnebenkosten müssen hierfür ebenfalls aufgeteilt werden in Grund u. Boden und Gebäude.
Dafür stimmen aber die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
Die Aufgabe musst Du wohl leider nochmal gründlich überarbeiten.
LG, Luckygirl
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Danke für Eure Tipps.
LG, Luckygirl -
Du kannst doch nicht zweimal im Soll buchen. Der Aufwand gehört ins Soll und die Kassenentnahme ins Haben. Die Buchung lautet:
6820 (Postgebühren) an 2880 (Kasse).
LG, Luckygirl -
Hallo Ihr Mitstreiter.
Kann mir vielleicht einer von Euch einen Tipp zu Aufgabe 7 aus dem Studienheft REK 3N geben? Ich bin mir bei der Lösung nicht sicher.
Die Aufgabe lautet:
Der 16-jährige Erich bekommt von seinen Eltern zu Weihnachten GEld geschenkt. Die Eltern sind damit einverstanden, dass Erich das Geld für den Kauf eines Fernrohrs verwenden will. Im Geschäft kauft er ein Fernrohr und bezahlt es sofort. Wenige Tage später erfährt der Händler, dass Erich noch minderjährig ist und ihm kommen Bedenken. Er schreibt Erichts Eltern an und fordert sie zur Genehmigung des Kaufvertrages auf. Die Eltern reagieren aber ncith auf das Schreiben. Welche Auswirkungen hat das Schweigen der Eltern auf die Wirksamkeit des Kaufvertrages?
Eigentlich bin ich der Meinung, dass der Kaufvertrag trotzdem wirksam ist. Erich hat ja vorher die Einwilligung seiner Eltern gehabt. Das Schweigen auf das Schreiben des Händlers gilt zwar gem. § 108 (2) Satz 2 BGB als Ablehnung. Der Paragraph bezieht sich aber gemäß der Überschrift nur auf Vertragsschluß ohne Einwilligung. Und die war doch gegeben.
Wie seht Ihr das? Hätte gerne noch andere Meinungen hierzu gehört bzw. gelesen....
LG, Luckygirl -
Wenn die Zinsen immer erst zum 30.09. eines Jahres gezahlt kann die Buchung zum 31.12.01 nicht lauten: Zinsaufwand an Bank. Es liegt ja noch kein Zahlungsmittelabfluss vor. Du müsstest buchen: Zinsaufwand an Verbindlichkeiten.
Ein Disagio ist wie zusätzlicher Zinsaufwand zu sehen. Die (Teil-)Auflösung des Disagios buchst Du demzufolge: Zinsaufwand an Disagio (in 2001 und 2003)
Den Zinsaufwand in 2003 musst Du auch etwas anders buchen. Am 30.09. hast Du eine Bankbelastung in Höhe von 160.000 Zinsen für den Zeitraum 01.10.02 bis 30.09.03. Davon stehen 40.000 bereits auf dem Konto Verbindlichkeiten, die Du per 31.12.02 abgrenzen musstest. Also buchst Du per 30.09.03: Zinsaufwand 120.000 und Verbindlichkeiten 40.000 an Bank 160.000. Per 31.12.03 musst Du wieder den Zinsaufwand vom 01.10. bis 31.12. erfassen: Zinsaufwand an Verbindlichkeiten (wie in 2001).
LG, Luckygirl -
Also zunächst mal bin ich mir bei Deiner Zinsberechnung nicht sicher. Normalerweise wird der Zinssatz immer per anno angegeben. Das würde bedeuten: jedes Jahr 10 % und nicht nur einmal für fünf Jahre. Dementsprechend wäre Dein Zinsaufwand natürlich höher. Gibt es da vielleicht eine Vergleichsaufgabe im Heft zu?
Außerdem passt irgendetwas mit Deinem Darlehenszeitraum nicht. Bei fünfjähriger Laufzeit ist das Darlehen erst in 2006 zurückzuzahlen, nicht in 2003. In 2003 wären lediglich Zinsen zu buchen (und je nach dem Auflösung des RAP). Man bucht das Darlehen auch nicht einfach auf Verbindlichkeiten sondern auf ein separates Darlehenskonto
Bezüglich des Disagios besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht für Aktivierung oder Aufwand, steuerrechtlich besteht aber eine Aktivierungspflicht. Die meisten Unternehmen erstellen eine Einheitsbilanz (also Handels- und Steuerbilanz in einem). Da steuerrechtlich aktiviert werden muss wird dann handelsrechtlich auch aktiviert. Im Falle einer angeschlagenen Unternehmung kommt es darauf an, was das Unternehmen mit seinem Jahresabschluss zum Ausdruck bringen will. Wenn das gesamte Disagio als Aufwand gebucht wird verschlechtert sich das Ergebnis noch mehr. Für Außenstehende, die sich die Bilanz ansehen, macht das kein gutes Bild. Dies kann man allerdings auch nicht verallgemeinern. Da für einen Abgrenzungsposten eine Anhangsangabe notwendig ist wird eine Bank z. B. die wahre Geschäftslage auch so erkennen.