Ihr müsst immer auf das Jahr in der Aufgabenstellung achten. Es hat eine Bilanzrechtmodernisierung stattgefunden (BILMOG). Im alten HGB (Jahr 2009) gabe es den Paragraphen 241 a noch gar nicht.
Beiträge von Luckygirl11
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Ich würdes das so beantworten:
Bei den Baumaßnahmen handelt es sich um die Erweiterung der Tiefgarage (kein Erhaltungsaufwand). Dadurch wird ein neues Wirtschaftsgut hergestellt. Dieses ist zu bilanzieren.
Die Kosten für das Personal und das Material werden zunächst im Aufwand erfasst.
Anschließend muss das neue Wirtschaftsgut - die erweiterte Tiefgarage - aktiviert werden. In diesem Fall käme wahrscheinlich auch eine Zuschreibung beim vorhandenen Wirtschaftsgut Tiefgarage in Frage.
Die Bewertung des neuen Wirtschaftsgutes erfolgt mit den Herstellungskosten - das sind hier Material- und Personalkosten.
Damit die Kosten nicht doppelt in der GuV erfasst werden (einmal als vorher gebuchter Aufwand und einmal über die Aktivierung) erfolgt nun eine Buchung "Anlagevermögen an Andere aktivierte Eigenleistungen".
So werden die zuvor erfassten Kosten sozusagen wieder "neutralisiert", da sie ja dann als jährliche Abschreibungen des Anlagevermögens anfallen.
LG, Luckygirl -
Du bringst da was durcheinander. Zum Jahresergebnis werden finanzunwirksame Aufwendungen addiert und finanzunwirksame Erträge abgezogen. Forderungen haben nur indirekt mit den Erträgen etwas zu tun. Sie entstehen über die Umsatzerlöse. Forderungen selbst sind aber keine Aufwendungen oder Erträge.
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Ich denke mal, dass das vom Arbeitgeber abhängig ist. Du bist als Sachbearbeiterin zu bestimmten Konditionen eingestellt worden. Wenn Du Dich freiwillig weiterbildest ist das zwar sehr positiv. Aber deshalb muss Dir Dein Chef nicht mehr zahlen. Es sei denn, Du hast mit ihm eine entsprechende Vereinbarung getroffen. So nach dem Motto: Wenn Sie die Prüfung zum Betriebswirt bestehen steigen Sie eine Gehaltsstufe auf.
LG, Luckygirl
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Wieso sind sie finanzunwirksam? Sie führen doch zu einem Mittelzufluss.
LG, Luckygirl -
Dein Ergebnis stimmt Charles.
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Das Teileinkünfterfahren ist richtig. Beim Bruttoarbeitslohn musst Du noch den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 920 € abziehen (§ 9a Nr. 1a EStG).
Bei den Sonderausgaben hast Du die 1.200 € vergessen.
Den Pauschbetrag von 51 € für Werbungskosten bei Kapitalvermögen gibt es in 2009 nicht mehr.
Das mit den Zinseinnahmen ist mir noch nicht ganz schlüssig. Ab 2009 gilt ja hier eine neue Regelung (§32 d EStG) - 25 % pauschaler Steuerabzug. Dazu müsste man halt wissen, ob die 10.000 € nach Abzug dieser Steuer gemeint sind und was mit dem Sparerfreiberag bisher geschehen ist. Der beträgt in 2009 übrigens 801 €. -
Der Bruttolohn gehört doch auch zu den Einkünften. Auch wenn vorab Lohnsteuer abgezogen wird heißt das noch nicht, dass damit alles erledigt ist. Sonderausgaben etc. können doch von der Lohnsteuer nicht vollständig berücksichtigt werden. Wenn noch andere Einkünfte hinzukommen kann sich auch die Steuerprogressionsstufe ändern. Du musst also ALLE (steuerpflichtigen) Einkünfte in die Einkommensteuerberechnung mit einbeziehen. Bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit ist auch noch ein Werbungskostenpauschbetrag abziehbar.
Bezüglich den 10.000 € Zinseinkünften bin ich mir jetzt nicht sicher, ob dies die Nettoauszahlung ist - also schon nach Abzug der Kapitalertragsteuer. Schau mal im Heft nach, ob da ein ähnlich gearteter Fall dargestell ist. Dabei musst Du genau auf die Wortwahl achten. -
Und wo ist der Bruttolohn und die Zinseinnahmen? Außerdem werden die Vorsorgeaufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und nicht vorher.
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Ich versende prinzipiell keine kompletten Lösungen. Das entspricht auch - wie Du sicherlich schon gelesen hast - nicht dem Sinn und Zweck diesen Forums. Es geht auch nicht darum, die Lösung jeder einzelnen Aufgabe schon im Vorfeld zu erhalten.
Falls Du aber Fragen oder etwas nicht verstanden hast kann ich Dir gerne weiterhelfen.
Zu Aufgabe 4.1:
Beim Durchschnittsverfahren kommt ein Einzelpreis von 0,38 heraus und beim Hifo-Verfahren musst Du die Stände mit zwei verschiedenen Einzelpreisen bewerten. -
Mit R.2 EStR 2009 sind die Einkommensteuerrichtlinien 2009 gemeint, speziell Artikel 2. Die findet man auch über Google. Aber eigentlich müsstest Du dieses Schema schon in einem Heft über Einkommensteuer gesehen haben. Allerdings hab ich grad gesehen, dass es für 2009 keine gesonderten Richtlinien gibt. Die letzten scheinen für 2005 zu sein. Der Artikel ist aber bisher in allen Jahren gleich.
Das war auch nur in dem Zusammenhang gemeint, dass Du Dir anschauen kannst, in welchen Schritten das zu versteuernde Einkommen berechnet wird, bzw. wie die einzelnen Begriffe heißen und an welcher Stelle welcher Abzug vogenommen wird.Die Vorsorgeaufwendungen brauchst Du nicht mehr zu berechnen, da in der Aufgabe ja schon steht, dass sie abzugsfähig sind.
Woher Du den Paragraphen 10c mit einem Pausch-Betrag von 108 € hast ist mir allerdings schleierhaft. Der beträgt seit Jahren 36 €. Aus welchem Jahr ist Dein Einkommensteuergesetz? Du musst immer das EStG anwenden, dass dem Jahr in der Aufgabe entspricht - hier also EStG für den Veranlagungszeitraum 2009.
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Ich hab das Heft schon hinter mir. Aufgaben 3.1 und 3.2 sind richtig. Bei 3.2 ist allerdings die Begründung falsch. Es geht ja um die WertAUFHOLUNG. Schau mal in § 253 Abs. 5 HGB.
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Schau Dir mal das Schema in R.2 EStR 2009 an: da werden die Schritte der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens aufgelistet. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden die Sonderausgaben abgezogen, dann erhält man das zu versteuernde Einkommen. (Alters- und sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben, § 10 EStG.)
LG,
Luckygirl -
Mein Lernheftcode ist zwar etwas anders (XX7-A20), die Aufgaben scheinen aber gleich zu sein.
Aufgaben 1 und 2 b sind richtig.
Bei Aufgabe 2a kommen bei mir allerdings 156.000 € raus (Mat.EK + Fert.EK + Mat. GK (40 % der Mat.EK) + Fert.GK (120 % der Fert.löhne) + Verw.GK. -
Die erste Frage hast Du Dir doch schon selbst beantwortet: 20 Tage Lagerdauer und 40 Tage Kundenziel.
Sondereinzelkosten meint, dass diese Kosten den Produkten direkt zugerechnet werden können. Vertriebskosten können ja sonst auch die Gehälter der Vertriebsmitarbeiter sein, welche in die Kapitalbedarfsrechnung hier nicht einfließen. -
Sorry, aber ich kenne das Heft nicht. Aber ich glaube schon, dass bei den "Wertberichtigungen" zu Gebäuden etc. Abschreibungen gemeint sind.
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Irgendwo ist da ein Fehler bei Dir. Über/Unterdeckung im März lautet -460.000, im April -440.000.
Anfangsbestand April ist - 460.000: -
Aufgabe 1: Erleichterung des freien Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital durch gleichwertige Rahmenbedingungen. Durch unterschiedliche nationale Rahmenbedingungen sonst verminderte Wettbewerbsfähigkeit. Möglichkeit der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (unterliegt den Regeln des Gemeinschaftsrechts).
Aufgabe 6: Neue GmbH. Alte GmbH ist ebenfalls noch existent (kein Erlöschen, da keine Anmeldung der Auflösung beim Handelsregister). Unterschiedliche Städte, unterschiedliche Handelsregister, unterschiedliche Geschäftszwecke.
Das musst Du jetzt beides noch entsprechend ausschmücken (Aufgabe 6 auch mit HGB-Paragraphen).
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Bei der Dividende ist das wie folgt:
14.000 Bardividende (Nettoeinnahme) entspricht dem Betrag nach Abzug von Kapitalertragsteuer und SolZ.
Der SolZ berechnet sich von der Kapitalertragsteuer, also 5,5 % von 20 % =1,1 %. Das heißt, die gesamte Belastung beträgt 21,1 % (20 % + 1,1 %).
100 % ./. 21,1 % = 78,9 % = Bardividende. Jetzt kannst Du errechnen, was 100 % sind. Hiervon ist die Hälfte steuerfrei (im Jahr 2008).Die Grunderwerbsteuer wird vom gesamten Betrag (2.000.000) berechnet. Danach wird sie - wie auch die anderen Aufwendungen - auf "Grund und Boden" und "Gebäude" aufgeteilt. Bei mir kam allerdings kein Minusbetrag raus.
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Bei den Auszahlungen hast Du für März und April jeweils Gewinn in Höhe von -20.000 stehen. Das ist falsch. Der Gewinn wurde nur angegeben, damit Du den Erlös berechnen kannst.
Wenn Du diese Zeile weglässt und dann die Unter-/Überdeckung für März und April sowie den Anfangsbestand April änderst stimmt es.