Beiträge von Camillo

    Hallo Camillo,

    war deine Umbuchungsliste denn letztendes richtig?

    Liebe Grüße Susanne


    Letztens ist gut ;) Habe die EA am 2.12.2010 zurück erhalten.
    Habe grade nochmal nachgeschaut. Ich habe die BIL04 mit 1+ gemacht,also fehlerfrei.

    Viel Erfolg allen noch!

    Aufgabe 1.10:

    Warengruppe/
    Anfang der Artikelnummer
    Artikelbe-zeichnung Größen
    36/38
    38/40
    40/42
    Farbe
    Flieder
    Farbe
    Mint
    Farbe
    Gelb
    Einkaufs-preis Verkaufs-
    preis
    11 Peggy Größe 1 X 71,00 95,85
    11 Peggy Größe 2 x 78,00 105,30
    11 Peggy Größe 3 87,00 117,45
    12 Regina Größe 1 x 92,00 124,20
    12 Regina Größe 2 x 97,00 130,95
    12 Regina Größe 4 x 101,00 136,35
    13 Josi Größe 3 x 103,00 139,05
    13 Josi Größe 2 105,00 141,75
    13 Josi Größe 1 118,00 159,30


    Warengruppe/
    Anfang der Artikelnummer
    Artikelbe-zeichnung Größen
    46
    48/50
    50/52
    Farbe
    Rot
    Farbe
    Gelb
    Farbe
    Schwarz
    Farbe
    Blau
    Einkaufs-preis Verkaufs-
    preis
    14 Sir Größe 2 x 87,00 117,45
    14 Sir x 96,00 129,60
    15 Henry Größe 2 x 122,00 164,70
    15 Henry Größe 3 x 136,00 183,60
    15 Henry Größe 2 x 141,00 190,35

    Aufgabe 1.9:

    Beispiele wie die Produkte unterschieden werden können:

    Die Damen- und Herrenmantel können sich in der Größe, Art, Farbe und Preis unterscheiden oder:

    Ø Unterscheidung durch Artikelnummern
    Hinter jeder Artikelnummer eines Damenbademantels könnte ein „D“ stehen für „Damen“ und hinter jeden Herrenmantel ein „H“ für Herren.
    z.B.: 1 456 7554 6 34325-D oder 1 456 7554 6 34325-H

    Ø Unterscheidung durch Etiketten
    Auf jedem Etikett könnte vermerkt sein für wen die Ware bestimmt ist.
    z.B.: Damen, Größe 38

    Ø Unterscheidung nach Verpackung
    Die Produkte könnten aber auch durch unterschiedliche Verpackungen geordnet werden. Damenmäntel haben ein transparent-rote Folie und Männer eine transparent-schwarze.

    Ø Unterscheidung durch Namen
    Man könnte den Damenbademantel den Namen „Andrea“ geben und dem Herrenbademantel „Hans“

    Es ist wichtig für die Mitarbeiter der Jochen Bleich OHG die Bademäntel nach diesen Gesichtspunkten zu unterscheiden, weil bei der Ware u.U. nicht direkt ersichtlich ist für wen der Bademantel gedacht ist (Damen oder Herren).
    Eine genaue Unterscheidung vereinfacht zudem die Arbeit und verhindert evtl. Falschlieferungen an den Kunden.

    Bei Aufgabe 2.2 das selbe noch mal. Könnte mir auch dort jemand weiter helfen??

    Vielen dank im Vorraus


    Auf eigenes Risiko, da ich die Bewertung nicht mehr habe......

    2.1:
    - Die Jochen Bleich OHG verkauft an verschiedene Einzelhandelskunden Textilien; damit ist die Unternehmung Teil der Wirtschaft.
    o Richtig!

    - Die Jochen Bleich OHG ist eine Unternehmung, sie arbeitet mit verschiedenen Wirtschaftssubjekten zusammen.
    o Richtig!

    - Zu den Wirtschaftssubjekten, mit der die Jochen Bleich OHG zusammenarbeitet, gehören Unternehmungen wie die Kunden und Lieferanten, aber auch Personen wie der Steuerberater oder ein Rechtsanwalt.
    o Richtig!

    - Die Jochen Bleich OHG kann deshalb am Wirtschaftsprozess teilnehmen, weil die Endverbraucher das Bedürfnis haben, sich Textilien zu kaufen, und ihnen für diesen Kauf das notwendige Geld zur Verfügung steht.
    o Richtig!

    - Die Jochen Bleich OHG befriedigt ausschließlich Luxusbedürfnisse.
    o Falsch!

    - Die von der Jochen Bleich OHG angebotene Güter sind Dienstleistungen und Verbrauchsgüter
    o Falsch!

    - Unternehmen wie die Jochen Bleich OHG berücksichtigen immer bei ihren Handlungen das ökonomische Prinzip.
    o Richtig!

    - Jede Entscheidung der Jochen Bleich OHG wird bestimmt durch das Ziel der Mittelminimierung
    o Falsch!

    - Mit dem öffentlichen Haushalt, dem Staat, steht die Jochen Bleich OHG in keiner Beziehung.
    o Falsch!

    - Die Eigentümer Jochen Bleich und Ursula Koch werden zum so genannten dispositiven Faktor gezählt.
    o Richtig!








    Aufgabe 2.2




    - Güter sind alle Mittel, die geeignet sind, ein menschliches Bedürfnis zu befriedigen. Nach der Verfügbarkeit unterscheidet man wirtschaftliche (knappe) und freie (nicht knappe) Güter.
    o Richtig!


    - Die Jochen Bleich OHG verkauft Konsumgüter. Sie selbst kauft (beschafft) aber auch Investitionsgüter.
    o Richtig!


    - Die Jochen Bleich OHG kommt bei der Abwicklung der tagtäglichen Aufgaben grundsätzlich ohne die Nutzung von Dienstleistungen aus.
    o Falsch!


    - Die Jochen Bleich OHG muss immer an den Endverbraucher bei ihren Entscheidungen denken, denn nur dieser erwirbt Einkommen, um es für Konsumzwecke zu verwenden.
    o Richtig!


    - Die Jochen Bleich OHG produziert keine Güter, sondern handelt mit Fertigprodukten.
    o Richtig!


    - Die Tatsache, dass die Jochen Bleich OHG mit Textilien erfolgreich handelt, ist ein Beispiel für Arbeitsteilung.
    o Richtig!

    hallo,
    ich habe gerade schon einen hänger bei lektion 1.8, ob mir da jmd. behilflich seien könnte? würde mich sehr freuen!
    ach so und ist afg. 1.6 mit der eintragung der namen erledigt (so würde ich die aufgabenstellung verstehen) oder muss ich die anderen abt. mit namen auch noch dazu malen?
    vielen dank im voraus :)

    Hallo,

    habe BRSo3f Anfang 2011 mit 1,3 abgeschlossen (1-). Ich weiß leider nicht ob meine Aufgaben (1.6 und 1.8) richtig waren, da ich die Korrektur nicht mehr habe.
    ich poste dennoch mal meine Antworten...aber auf eigenes Risiko ;)

    1.6:
    [ATTACH=CONFIG]1029[/ATTACH]


    1.8:
    Die Gesellschafter einer OHG haften nach § 128 HGB für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Gesamtschuldner persönlich. Jeder haftet unmittelbar, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch und rückgangsbezogen (Gleichlauf von Herrschaft und Haftung).
    Aus diesem Grund sollte es klar sein das Jochen Bleich und Ursula Koch die eigentlichen Entscheider der Unternehmung sind.
    Mitarbeiter können im Rahmen Ihrer zugewiesenen Kompetenzen auch Entscheidungen treffen.

    Hoffe es hilft dir etwas...Bin leider nicht mehr so im Thema drinne weil ich schon eine Weile fertig bin.

    Ja, das ist sehr seltsam teilweise. In dem Heft (auch Lektion 4 glaube ich) gibt es im Prinzip fertige Arbeitsschritte der Mitarbeiter dieser Bleich OHG. Ich habe das teilweise übernommen und nur geringfügig geändert, weil in anderen Posts die Leute das auch so gemacht haben. Den Sinn hinter dem ganzen Heft verstehe ich nicht wirklich, denn man hat sein Wissen ja schon in den 38 anderen Heften bewiesen.

    Ich habe zudem die Variante mit "EDV" bei diesem Studium gemacht. Dh. ich habe Lexware Reisekosten und Faktura & Auftrag dabei. Ich bin selber im EDV-Bereich tätig und mir ist das ganze nicht fremd. Das aber die Abbildungen und Fragen in dem Heft zu einer viel älteren Version der Software gehören finde ich schon etwas peinlich. Zb. ist die gesamte Oberfläche komplett anders gehalten. Sicher wird man mit Suchen die gewünschten Punkte finden (am Umfang hat sich ja bei der Software nichts geändert), aber ob das Sinn der Sache ist???
    Ich finde es auch Unsinnig diesen Kurs als "Bürosachbearbeiter mit EDV" anzupreisen. Jemand der noch nie im Leben mit den Lexware Programmen gearbeitet hat kann mit den paar Seiten die dem Thema gewidmet sind nichts anfangen. Und damit sollen/wollen die Absolventen sich dann im Büro für einen Job bewerben???

    Auf meine Nachfrage hin bekam ich von meiner Lehrerin auch nur die üblichen 0815-Antworten (bzw. eigentlich keine vernünftige Antwort). Man würde die unterschiedlichen Versionen berücksichtigen.....Naja toll, was bringt mir das beim lernen? Denke für 120EUR im Monat kann man etwas mehr verlangen.

    OK, aber ich wollte eigentlich nicht zu sehr OT gehen, aber gerade dieses letzte Heft finde ich eine Zumutung...da sehne ich mich ja fast nach VWL-2 zurück :wirr:

    Fairerweise muss ich aber auch sagen, das die anderen Hefte und Lehrer Ihren Job wirklich gut gemacht haben.

    Kann mir vielleicht noch jemand sagen, ob Ihr die Lösung auch ausgedruckt inkl. Lernheft per Post versendet müsst?
    Ich bin bei der HAF und alle anderen Lösungen konnten online versendet werden...nur eben bei dieser einen Lehrerin nicht. Habe nun rund 70 Seiten Hauptsokument und 1 CD per Paket abgeschickt.....echt eine Zumutung das alles auszudrucken.

    Aber gut, genug gemotzt :o..wünsche allen noch viel Erfolg und das euch das Studium auch weiterbringt.

    Nachtrag:
    Ich habe die Schritte so kurz wie möglich gehalten zb. in Excel als Textfeld eingefügt. Bei den Powerpoint-Dokumenten (Lektion 7 müsste das sein) habe ich die Schritte als Notiz gespeichert.

    Hallo,
    also ich habe dieses beschi**ene Heft (sorry aber ist so) nun fertig und habe von meiner Lehrerin u.a. folgende Infos bekommen:

    Zitat

    die Lösungen zum Lernwegbegleiter BRS03F können nicht !!! online eingesandt werden.
    Eine Korrektur kann nur erfolgen, wenn die Lösungen (nach Lektionen sortiert) incl. Studienheft per Post eingesandt werden.

    Zu Ihrer Frage bzgl. Lektion 9:
    Teile dieser Lektion dienen nur der Selbstüberprüfung und gehen nicht in die Bewertung ein. Zur Korrektur müssen vorliegen: 9.5, 9.6, 9.7, 9.8, 9.9, 9.12, 9.13, 9.14, 9.15 und 9.18.

    Zitat

    Die Lösungen zu den Aufgaben, in denen genaue cm-Angaben für Spalten etc. vorgegeben sind (z.B. 5.1), müssen ausgedruckt eingesandt werden. Die Dateien, in denen der Lösungsweg beschrieben wird, können auch auf CD-ROM gespeichert sein.

    Ich habe bei Lektion 5 insgesamt 3 Seiten im Hauptdokument und separat noch mal 5 Dateien (Excel hauptsächlich). Wie kommst du denn auf 30 Seiten???

    Also ich bin froh das ich da durch bin, egal welche Note ich bekomme. Habe alle anderen Hefte mit 1+ - 2 gemacht und von daher wird mir da eine 3 oder 4 auch nix mehr versauen.

    Das Lehrheft kann man auch hier wirklich vergessen. Das wirkt alles so angestaubt und auf die schnelle gemacht in diesem Heft.

    Gemeint sind aber doch die Berechtigungen zur Nutzung des Internets. ich denke (glaube/hoffe :) ) es geht hier um die Berechtigungen des Arbeitsplatzrechners im Netzwerk. Normalerweise habe ich in einer Firma ja den Zugang ins Inet über das Netzwerk und keinen Direktzugang. Also müsste der Rechner ja "angemeldet" werden und in der Firewall mit Rechten versehen werden.
    Dann habe ich in der Firma ja selten Adminrechte am PC. Hieße, das hier der Admin mir als normalen Benutzer es gestattet Programme (Browser, mail) ausführen.

    Bin aber selber gerade daran,..also keine Ahnung ob das so in die richtige Richtung geht

    Wenn man sich auf die Quellen bezieht sollte es kein Problem sein, wobei eine eigene Interpretation nie schaden kann :) .

    Viel witziger finde ich die einheitlichen Lösungen die (samt fehler) im Inet durchgereicht werden. Und dann behauptet derjenige auch noch dafür eine 1+ bekommen zu haben. Wenn man mal div. Foren durchstöbert sieht man Lösungen die 1:1 durchgereicht wurden und alle die gleichen Fehler haben....
    Als Anregung finde ich solche Boards sehr gut und man kann sich wirklich gut helfen,...aber das selber denken sollte man nicht abschalten.

    Habe meine Unterlagen nochmal nachgesehen.
    Es wird nicht als Privatentnahme gebucht sondern als Betriebsausgabe / Empfängernachweis. Es ist doch eine betriebliche Ausgabe. Deshalb mußt du auch einen Empfänger auf dem Beleg angeben.
    Der ganze Beleg läuft unter künstlichen Beleg.:D



    So ist es. Es ist keine Privatentnahme (wie in anderen Threads hier gepostet wurde).

    Der Empfänger kann doch keine "Test GmbH" sein wenn in der Aufgabenstellung folgendes steht:

    "Bei einer Betriebsprüfung wird festgestellt das Sie als Geschäftsführer der staatl Weinbaudomäne Trier............" (usw.)

    Der Empfänger ist/war also der Geschäftsführer (du) . Er hat das Gespräch geführt und sich das Geld (das er zuvor ausgelegt hatte)aus der Kasse genommen.