hallöchen pete!
hier ist ein link, der dich auf ein fh-ranking für das fach bwl (wirtschaft) bringt:
http://www.das-ranking.de/che6/CHE6?module=Hitliste&do=show_l1&esb=24&hstyp=2
mit grundpraktikum ist ein "vorpraktikum" eben vor dem studium gemeint.
das fachpraktikum ist meist bis zum hauptstudium zu erbringen, aber auch schon vor studiumbeginn ist kein problem. (früher bei diplom meist als obligatorisches praktikumsemester bekannt)
beides oder auch nur das grundpraktikum wird i.d.r. durch die fh-reife (wirtschaft & verwaltung) oder einer ausbildung (kaufmännisch) ersetzt.
die geschichte mit grund-und fachpraktikum ist mir bisher nur bei den neuen studiengängen (bachelor) bekannt. diese laufen aber nicht über die zvs, sondern per direktbewerbung.
das vollständige grundpraktikum musst du spätestens bei deiner einschreibung oder semesterbeginn vorweisen. wenn du dich beeilst und glück hast, dann kannst du es noch schaffen.
(für "alt-abiturienten" ist bei der zvs der 30.11. stichtag; nachreichtermin ist der 15.12.)
mfg martino