Hallo,
ich habe letztes Semester zum ersten mal eine Prüfung (Diplom) mit geschrieben und bin durchgefallen (kein Freiversuch mehr).
Da ich im kommenden Semester mein berufs-praktisches Semester im Ausland absolviere und dieses Semester die Prüfung nichtmehr mitschreiben möchte, stellt sich die Frage:
Setzt das BPS die 1 Jahres-Frist aus?
Den Prof habe ich dazu bereits eine mail geschickt, er antwortet aber nicht.
Die PO sagt: Die Wiederholung gemäß Abs. 2 ist jeweils nur innerhalb eines Jahres nach Feststellung des Prüfungsergebnisses möglich. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Kandidatin oder der Kandidat
die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall hat die Kandidatin oder der Kandidat die für die Fristüberschreitung geltend gemachten Gründe glaubhaft zu machen. Bei krankheitsbedingter
Verhinderung geschieht dies durch ein ärztliches Attest.
Danke für eure Hilfe!