Ja ... Gegenstimme ... ähm, wenn ich mir so § 6 UWG anschaue:
"2) Unlauter handelt, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich 1. sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht,"... würde ich es so auslegen, das es sich lediglich um vergleichende Werbung handelt, denn die Tücher sind ja für den gleichen Bedarf und der Vergleich wäre nur unlauter, wenn der Bedarf nicht der gleiche wäre ... oder verstehe ich das falsch?????