Beiträge von Bruttel

    Guten Tag,

    ich stehe da im Moment etwas auf der Leitung.
    Denke mal, dass mich der Gewerbebetrieb bei dem von mir errechneten Gewerbesteuerbetrag erschlägt.
    Was habe ich da falsch gemacht?
    1. Gewerbesteuer für das Jahr 2006
    Gewinn

    120.000 €

    Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG, 50% der Schuldzinsen

    + 4.000 €

    Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG, 50 % der 15.000€

    + 7.500 €

    Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG, 50 % der 70.000€
    (190.000€ - 125.000€)

    + 35.000 €

    Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG
    Einheitswert 120.000 € * 140% * 1,2%

    -2.016 €

    Gewerbeertrag

    164.484 €

    Abrundung

    164.400 €

    Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG

    24.500 €


    139.500 €

    Für die ersten 12.000 € 1%

    120 €

    Für die zweiten 12.000 € 2%

    240 €

    Für die dritten 12.000 € 3%

    360 €

    Für die vierten 12.000 € 4%

    480 €

    Für die restlichen 91.500 € 5%

    4.575 €


    5.775 €

    Hebesatz 450% = Gewerbesteuer

    25.988 €


    • die Miete der Produktionsmaschinen unterliegt der Gewerbesteuer beim Privatmann. Hier ist eine Nachhaltigkeit und eine Gewinnerziehlungsabsicht zu erkennen.
    • 30.000€ Pacht werden nicht hinzugerechnet, da diese beim anderen Gewerbetreibenden der Gewerbesteuer unterliegen.
    • die 140.000€ + 50.000 € sind gemäß § 8 Nr. 7 GewStG, wenn diese den Betrag von 125.000€ übersteigen zu 50% hinzuzurechnen.
    • die 50.000 € sind gemäß § 8 Nr. 7 GewStG, wenn ein Teil-Betrieb verpachtet ist.
    • die Pachtzahlung an den Landwirt ist zur Hälfte hinzuzurechnen da der Landwirt nicht der Gewerbesteuer unterliegt.

    Vielen Dank für eine Rückantwort
    Peter

    Hi,

    danke für Deine Antwort, leider werde ich daraus noch nicht schlau. Im möchte meine Frage besser erklären.

    Bei der Ermittlung der Vorlagezeit des Kapitalbedarfs für das Umlaufvermögen für beispielsweise die Zeit für die Materialvorhaltung (-Lieferzahlungsziel) + Produktionszeit + Lagerhaltungszeit + Zahlungsziel des Kunden zu der gesamten Vorlagezeit.
    Wenn also für die Materialhaltung 20Tage, für Produktion(Löhne) 60T, für Lagerhaltung 20 T und Zahlungsziel an Kunden 30 T sind dann ist die Vorlagezeit für das Material (20+60+20+30 = 130T, d. h. solange muss das Geld vorgestreckt werden für das Material. Betrachtet man nun die Lagerhaltung dann sind dies 20+30 = 50.

    Die Frage ist nun, wo auf dieser Zeitachse finde ich die Sondereinzelkosten des Vertriebs? Ich denke hier ist nur die Zeit für "Zahlungsziel an Kunde", also 30 Tage.

    Wäre gut ich könnte noch eine Antwort bekommen.