Beiträge von Nadin85

    Hi, Mona
    dann bin ich ja beruhigt. ich habe noch nicht alles durch. habe ne ganze weile keine zeit dafür und habe es auch dadurch schleifen lassen. jetzt habe ich zeit und büffele so gut wie jeden tag. ich werde mich bei dir melden. ich hoffe, dass ich meine restlichen bücher so schnell wie möglich durch kriege. will damit endlich fertig werden. hier noch meine e-mail adresse: nadin.neu@t-online.de

    ich meld mich dann wieder bei dir. wünsche dir noch einen schönen abend und danke nochmal für deine hilfe.

    lg nadin

    Hi, danke für deine schnelle Antwort. Also habe ich doch richtig gedacht und es liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor. Bei Bil09a habe ich noch nicht durch bzw. hab ich noch nicht angefangen, aber ich denk mal, dass ich in dieser Woche noch damit anfangen werde. Sorry, dass ich dir leider da nicht weiter helfen kann. Das tut mir echt leid.

    Trotzdem vielen vielen Dank für deine Hilfe. Bist du denn soweit mit allen Büchern durch? Hab jetzt ein schlechtes Gewissen, weil du mir geholfen hast und ich kann dir bei deiner Aufgabe nicht weiter helfen.

    Viele liebe Grüße Nadin

    Hi, danke schön für die schnelle Antwort. Dann habe ich ja doch viel zu kompliziert gedacht und war ja doch viel einfacher gewesen. Sag mal kann st du mir noch einen Denkanstoß für die Aufgabe 5 geben? Die bringt mich gerade zur Verzweiflung. Ich bin der Meinung, dass das eine kurzfristige Beschäftigung ist und somit mit einem Pauschsteuersatz von 25% versteuert werden kann. Da die Beschäftigung unvorhersehbar ist (aufgrund eines Krankheitsfalles) und der Stundenlohn von 12€ nicht übersteigt. Aber was mich sehr verwirrt, dass die 2 Tage Beschäftigung am Wochenende ist und bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind Samstage, Sonntage und Feiertage außer Betracht zu lassen. Bin mir voll unsicher. Kannst du mir da weiterhelfen? Das wäre echt toll.

    Lg nadin

    Hallo, ich hänger auch bei dieser Aufgaben und weiß nicht, was ich darauf antworten soll. Die Antwort von Birgit ist, aus meiner Sicht, logisch, aber doch zu einfach, oder? ich bin voll unsicher. wäre toll, wenn einer da mir mal helfen könnte. das wäre toll.

    lg nadin

    Hi Dörthe und Mia2000. Danke für eure Hilfe. Manchmal denke ich wirklich ein wenig zu kompliziert und mach die Aufgaben schwerer als sie sind. Ihr konntet mir schon weiterhelfen. Vielen lieb Dank für den Denkanstoß. Habt mir wirklich weiter geholfen und danke, dass ihr so schnell geantwortet habt.

    lg nadin

    Hallo alle zusammen.
    Bin gerade dabei die ESA BIL06 fertig zu stellen. Alle Aufgabe habe ich soweit gelöst, aber ich hänge total an der Aufgabe 1 b. Da komm ich absolut nicht weiter. Ich weiß wirklich nicht, was ich dazu schreiben soll. Muss man zu jedem Posten was schreiben oder nur zu den Summen (Vermögen, Schulden und Reinvermögen)? Aber was? Steh voll auf dem Schlauch.

    Hier nochmal die Fragestellung:
    Vergleichen Sie die beiden Inventare! Stellen Sie im Einzelnen die Wertdifferenzen bei den Vermögensgegenständen, bei den Schulden und bei dem Eigenkapital fest und erklären Sie die jeweiligen Veränderungen?

    Brauch wirklich Hilfe, ich weiß wirklich nicht, was man da schreiben kann.

    Vielen lieben Dank schon mal im Voraus, für eure Hilfe.

    Lg Nadin:)

    Hy, kann mir jemand bei der Aufgabe 4b helfen? Komme da absolut nich weiter bzw. mein ergebnis endet nur mit krummen zahlen. das kann doch nicht stimmen. hier nochmal die aufgabe:

    Im Kj. 2007 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter Karl Asterix in Höhe von 80.000 €. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen Verpflichtungen nach. Wie hoch ist die bei dem ledigen Karl Asterix anfallende Einkommensteuer? Unterstellen Sie dabei, dass Karl Asterix außer dieser Gewinnausschüttung lediglich noch Zinseinnahmen aus Festgeldanlagen in Höhe von 10.000 € bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35 % hat. Der Solidaritätszuschlag ist außer Acht zu lassen.

    Mein Lösungsvorschlag ist bisher:
    80.000 € Gewinnausschüttung
    40.000 € 50% von der Gewinnausschüttung
    10.000 € zzgl. Zinseinnahmen
    50.000 € Einkünfte aus Kapitalvermögen
    51 € abzgl. Werbungskostenpauschale
    750 € abzgl. Sparerfreibetrag
    36 € abzgl. Sonderausgabenpauschalbetrag
    49.163 € zu versteuerndes Einkommen

    Das ist doch falsch, oder?

    Achso, kann mir noch jemand sagen, ob mein Ergebnis aus der Aufgabe 4 a richtig ist? Habe da nämlich 30.000 € (festzusetzende Körperschaftssteuer) raus!

    Wäre toll, wenn mir jemand bei den Aufgaben hilf!

    Danke im Voraus.
    LG Nadin

    Hy,

    habe mal eine Frage zu 5b (Ermitteln Sie die Kosten f�r nichtgenutzte Kapazit�t/Jahr)?
    ich wei� da absolut nicht weiter.

    habe da bis jetzt raus:
    (in Tabellenform)
    Auslastung in std.
    1600
    1200

    �/h + �/h
    118,75 �
    118,75 � + 37,92 �

    = Effektivstundensatz
    118,75 �
    156,67 �

    Differenz
    400 Stunden = 37,92 �

    Kosten f�r nicht genutzte Kapazit�t/Jahr = 400 x 37,92 � = 15168 �

    ist das jetzt falsch? ich komm da absolut nich weiter. kann mir jemand da mal helfen?

    vielen dank im voraus

    Hi alle zusammen, habe jetzt Bil04 fertig, könntet ihr mal bitte meine Endergebnisse überprüfen (es geht zumindest alles auf)?

    Summenbilanz: 5.907.000
    Saldenbilanz I: 3.739.000
    Umbuchungen: 444.360
    Saldenbilanz II:3.612.560
    Inventurbilanz: 2.792.160
    Erfolgsbilanz: 948.560

    Ich hoffe, ich habe alles richtig gemacht. Für eure Hilfe bedanke ich mich schonmal.
    lg nadin

    habe gerade die ESA zu Bil03 fertig gemacht. wollte mal fragen, ob die Ergebnisse soweit richtig sind:

    EBK: 3.394.100,-
    GuV: 149.740,-
    SBK: 3.928.536,-

    hoffe das ist soweit richtig, hat das jemand auch so????
    lg nadin

    Sorry, meinte BIL01.
    also zur Aufgabe 2:
    Frau Maruska ist nach dem Handelsrecht und nach dem Steuerrecht buchführungspflichtig. Begründung:
    nach dem Handelsrecht:"Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seinen Vermögens nach dem Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 HGB)."
    nach dem Steuerrecht: "Nach dem Steuerrecht sind alle handelsrechtliche Buchführungspflichtigen zur Führung von Büchern verpflichtet (§ 140 AO)."

    zur Aufgabe 3:
    Beleg-Nr. 101 (ausgedacht)
    Leistender: staatl. Weinbaudomäne Trier, Adresse
    Umsatzsteuer-Nr. des Leistenden: habe ich nicht, da ich nicht weiß, ob ich irgendeine hinschreiben soll.
    Empfänger: ich, Adresse ausgedacht
    Netto-Betrag: 9,85 €
    Ust: 1,87 €
    Summe: 11,72 € (Beträge ausgedacht, weiß net, ob mit Ust. oder nicht)
    Verwendungszweck: Betriebsausgabe (betriebl. notwendiges Telefongespräch mit dem Geschäftspartner aud der öffentl. Telefonzelle)
    Unterschrift Empfänger+Belegaussteller: meine Unterschrift:

    Kontierung: die habe ich nicht

    könntet ihr mir da weiter helfen????
    lg nadin