Beiträge von nanna
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Hallo KritzZ,
Auf die schnelle ist mir jetzt nur der Satz, "Der tägliche Umgang mit Menschen reizt mich sehr" aufgefallen.
Ich würde ehr schreiben "Besonders wichtig ist mir der Umgang mit Menschen" oder ähnliches.Gruss Sandra
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Hallöle,
A) Zwischen F und D ist ein Kaufvertrag zustande gekommen (§§433 ff. BGB)
B) Der Vertrag ist gültig, F und D waren sich einig F hat das Auto übergeben und D hat den Kaufpreis entrichtet
d) Da F das Auto durch unberechtigte Wegnahme in Besitz bekommen hat, hat B das REcht auf herausgabe (1007BGB). Diese Möglichkeit greift hier aber nicht, da F das Auto nicht mehr im Besitz hat, weil er dies an D verkauft hat und D dies im guten Glauben erworben hat (§932BGB)
e) B kann keine Ersatzansprüche geltend machen. F hatte das Auto besorgt und er hat dies auch zwangsläufig bezahlt und somit rechtmäßiger Eigentümer geworden (929ff.BGB) er stand auch im Fahrzeugbrif drin, es gibt keinen beweiß, das das Geld von B stammte.
Gruss Sandra
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Hallo Palmus und herzlich willkommen bei Study-Board
Deine Frage wurde am 24.02.2005 schonmal von Biene gestellt, dort findest du auch die Antwort dazu.
Gruss
Sandra -
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na dann viel Glück
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Hallo,
ich schließ mich mal an und wünsch dir auch viel Spaß hier.
Gruß Sandra
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Danke hayfu,
da bin ich wohl völlig aufm Holzweg gewesen!!
BIs heut abend Sandra
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Hallo,
HILFE auch hier hab ich einen anderen Lösungsansatz.
Die Mangelfreiheit der Kaufsache gehört nach § 433 BGB zur Erfüllungspflicht des Verkäufers.
Daher ist der Käufer bei Vorliegen eines Schachmangels, welcher hier lt. §434 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BGB (Fehlende Eignung für die vorausgesetzte Verwendung) vorliegt, berechtigt und verpflichtet, vor allen anderen ihm zustehen den Rechten gegenüber dem Verkäufer die ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu verlangen und so einen Nacherfüllungsanspruch geltend zu machen (§437 Absatz 1 Nr1 BGB).K kann folglich nach §439 BGB Nacherfüllung verlangen (§437 Absatz 1 Nr 1 BGB). Der Anspruch auf Lieferung von den Vertraglich vereinbarten 20 Fenstern mit den entsprechenden Eigenschaften scheint zuzustehen.
Indes hat der Verkäufer das Recht, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn Sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§439 Absatz 3 Satz 1 BGB).
Sowie der Nacherfüllungsanspruch nicht möglich ist, oder der Verkäufer diese verweigert, steht dem Käufer gemäß §437 Abs 1 Nr2 BGB das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder, statt des Rücktritts, den Kaufpreis zu mindern.Für den Rücktritt sind die Vorschriften der §440, 323 und 326 Absatz 5 BGB anzuwenden, d.h. grundsätzlich kann der Käufer erst nach einer erfolglosen abgelaufenen Fristsetzung den Rücktritt erklären.
Gruss
Sandra -
Hallo Leute,
Mich beschäftigt gerade die gleiche Frage ich hab folgenen Lösungsansatz, bin mir aber auch überhaupt nicht sicher!
Die Vorraussetzung von §280 Absatz 1 und 3 BGB sowie § 281 BGB liegen vor. Folglich kann K von V Schadenersatz statt der Leistung gemäß §281BGB verlangen.
§281 Satz 1 besagt, soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzung des §280 Abs1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat.
Der Schaden beträgt 2000€. Der Anspruch gegen V aus die Lieferung der 500Sonnenschirme ist dann aber ausgeschlossen.
V muss also K die 2000E Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung zahlen.
V hat sich der Hilfe eines Dritten Azubi A bedient, um seine Pflichten zu erfüllen. Hier bei ist K ein Schaden entstanden. Gemäß §278 BGB ist der V für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen verantwortlich. ER muss also auch aus dieser Rechtslage gesehen die 2000€ zahlen.
Ist das richtig??
Gruss Sandra
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Danke Markus,
soetwas ähnliches hab ich mir auch gedacht. Werd es einfach mal so einschicken und schauen was dabei raus kommt.
Gruß Sandra
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Hallo Leute,
Kann mir einer von euch sagen, welche Mitwirkungsrechte der Betriebsrat bei der Einführung von Stellenbeschreibungen hat?
Gruß Sandra
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Danke Markus für die super schnelle Antwort! :top:
Sandra
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Hallo Leute,
Ich benötige mal eine kleine Hilfestellung.
Welche Gründe sprechen für oder gegen eine externe Personalbeschaffung.
Mir fehlen leider noch ein paar Vorteile.
Gruß Sandra
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Herzlich Willkommen Silvia,
Ich hoffe du findest hier noch ein paar weitere Tips und Hilfestellungen.
Gurß Sandra
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JUHU ich bin ein guter Mensch! Da hab ich heute wohl einen guten Tag erwischt.
Dein Ergebnis ist 87%
95 % sind schlechtere Menschen als du
3 % sind genauso gute Menschen wie du
2 % sind bessere Menschen als du. -
Hallo,
Mit dem gekoppeltem System Lehre und Abendschule erreichst du die Fachoberstufe, genau wie Magda geschrieben hat.
Dieses System ist ziemlich heftig, weil du gleichzeitig für die Lehre und abendschule pauken musst, da bleibt dann nicht mehr viel Freizeit. Die Abschlussprüfung liegen auch ungefähr im gleichen zeiraum. In der Abendschule hast du dann Mathe, Englisch und Deutsch usw. (jedenfalls bei uns in Niedersachsen).
Ich hab es mir damals selber nicht zugetraut muss ja jeder für sich selber entscheiden.
Gruss Sandra
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Hallo Leute,
Warum postet ihr eure Fragen nich einfach. Wenn ihr so spezielle Fragen habt stehen euch immer noch die PN´s zur verfügung.
Ich bin auch bei der SGD und poste meine Fragen auch komplett. So hab ich wenigstens die Chance eine Antwort zu bekommen. Es würde bestimmt ein paar leute geben die euch weiterhelfen könnten wenn sie nur die fragen hätten.
Also tut uns allen einen gefallen und stellt eure Fragen komplett.
Gruss Sandra
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Ich dachte vorhin, ich hätte mich verhört. Aber ein deutscher Papst ist doch auch nicht schlecht.