Sorry, es hatte den Link zerlegt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kurzfristige_Preisuntergrenze
Gruß Lothar
Sorry, es hatte den Link zerlegt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kurzfristige_Preisuntergrenze
Gruß Lothar
Hallo,
der Ansatz ist falsch. Siehe Definition der kurzfristigen Preisuntergrenze
auf folgender Seite
Kurzfristige Preisuntergrenze ? Wikipedia
Bei der kurzfristigen Preisuntergrenze werden nur die variablen Kosten berücksichtigt, die Fixkosten gehen verloren (kontrollierter Betriebsverlust).
In Deinem Beispiel sind die MEK und FEK insgesamt 25,00 Euro (= Herstellkosten), hinzu kommen die 3% Verkaufsprovision auf den Preis, also 0,75 Euro.
Die kurzfristige Preisuntergrenze wäre also 25,75 Euro.
Habe die letzten Tae auch viel Beschäftigung mit dem Thema gehabt. Ist interessant, wenn man auch mal dazu die Definition der langfristigen Preisuntergrenze gegenliest.
Ich hoffe, es hat Dir geholfen.
Gruß Lothar :yeah:
Hallo, ich bin auch neu hier und möchte mich kurz vorstellen.
Ich bin schon ein echter "Altstudent" aus Bayern :confused:, absolviere berufsbegleitend ein Fernstudium an der Euro-FH in Hamburg und strebe den Abschluß als Bachelor of Laws an :cool:. Mal sehen was draus wird.
Ich hoffe, hier in diesem Forum einige Anregungen für mein Fernstudium zu finden und auch ein bischen mit meinen Erkenntnissen hier unterstützen zu können.
LG Lothar :yeah: