Hallo
Überschuldung ist AUSSCHLIEßLICH Insolvenzgrund für Kapitalgesellschaften. Da dies eine OHG ist, kann lediglich (drohende) Zahlungsunfähigkeit zum Insolvenzantrag führen. In der Lösung zu der Aufgabe sollte bestimmt stehen, dass ein Insolvenzgrund erst vorliegt, wenn die OHG nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (kann mind. 10% der Verb. nicht mehr begleichen): wenn also diese Zahlungen ins Stocken kommen (mindestens 2-3 Wochen - davor: kein Insolvenzgrund) oder eingestellt werden, dann handelt es sich um einen Insolvenzgrund und der Gläubiger kann den Insolvenzantrag stellen bzw. die OHG kann selbst einen stellen als "drohende Zahlungsunfähigkeit".