Beiträge von Theanswer1987

    Hallo liebe community

    ich hab eine Frage.

    DIe Mutterunternehmung finanziert sich per Anleihe am Kapitalmarkt
    eine Tochter der Mutterunternehmung begibt ebenfalls eine Anleihe
    Die Tochterunternehmung hat auch selber Zugang zum Kapitalmarkt

    Handelt es sich hier um Doppeltfinanzierung?
    Was spricht für eine Finanzierung auf unterschiedliche Konzernebenen?


    Könnte mir da bitte schnelle jemand Auskunft geben oder einen
    passenden Literaturhinweis?

    Vielen Dank

    Könntet ihr mir bitte helfen wie ich eine Strukturbilanz aufstell
    am folgenden Beispiel??

    Aktiva 31.12.2008
    Mio. EUR

    Immaterielle Vermögenswerte 2.438,1
    Sachanlagen 600,2
    At equity bewertete Beteiligungen 51,2
    Übrige Finanzanlagen 146,1
    Ertragsteuerforderungen 3,8
    Aktive latente Steuern 47,7
    Langfristiges Vermögen 3.287,1
    Vorräte 1.453,2
    Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 0,0
    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.487,1
    Ertragsteuerforderungen 7,5
    Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 235,0
    Zahlungsmittel und -äquivalente 53,4
    Kurzfristiges Vermögen 4.236,2
    Bilanzsumme 7.523,3

    Was mach ich mit der aktiven latenten Steuer? und mit den Ertragsteuerforderungen
    langfristig und kurzfristig

    Das Betriebsbedingte Anlagevermögen setzt sich ja aus
    Imma. Vermögensgegenstände
    Sachanlagen
    At equity beteiligungen zusammen

    Finanzvermögen setzt sich ja auch
    aus Übrige Finanzanlagen und liquide mitteln zusammen

    Wie setzt sich das Aktive Working Capital zusammen?

    Passiva 31.12.2008
    Mio. EUR
    Gezeichnetes Kapital 217,7
    Kapitalrücklagen 1.113,0
    Gewinnrücklagen 1.299,9
    Erfolgsneutrale Rücklagen -369,7
    Anteil der Gesellschafter der Celesio AG 2.260,9
    Anteil fremder Gesellschafter 8,7
    Eigenkapital 2.269,6
    Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 1.982,6
    Pensionsrückstellungen 134,4
    Sonstige langfristige Rückstellungen 34,7
    Übrige Verbindlichkeiten 17,5
    Passive latente Steuern 88,3
    Langfristige Verbindlichkeiten 2.257,5
    Finanzverbindlichkeiten 233,9
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.135,9
    Sonstige kurzfristige Rückstellungen 109,4
    Ertragsteuerverbindlichkeiten 54,8
    Übrige Verbindlichkeiten 462,2
    Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.996,2
    Summe Verbindlichkeiten 5.253,7
    Bilanzsumme 7.523,3

    Auf der Passivseite das gleiche Problem was mache ich
    mit Ertragsteuervblk, passive latente Steuer?

    Könnte mir da bitte jemand schnell helfen

    Vielen Dank

    Hi

    ich habe eine Frage zur Abgabenordnung und speziell
    zur Steuerfestsetzung.

    Generell sind das ja 4 Jahre § 169 Abs. 2 Nr. 2 und beginnt mit dem
    Kalenderjahr an in dem die Steuer angefallen ist

    Beispiel:
    Einkommensteuer von 2009. Bekanntgegeben am 4.5.2010
    Anfang 31.12.20010 Ende 31.12.2014

    Aber jetzt gibt es ja noch die Ablaufhemmung inwiefern beeinflusst das
    meine Festsetzung könnte mir das bitte jemand erklären, anhand von Beispielen?

    Vielen Dank

    hiii

    also die Klausur war jetzt nicht der HAMMER
    aber naja, mal ganz komplett andere Sachen drangebracht
    auch Sachen wo ich jetzt nie gehört aber aber naja

    jetzt nochmal an dich als Bilanzbuchalterin

    Die Maßgeblichkeit
    also ich bewert erstmal nach Handelsbilanz und dann
    und dann sag ich Maßgeblichkeitsprinzip § 5 EstG weiß jeztt
    nicht den genauen

    Kannst du mir bitte sagen in welchen Fällen die Maßgeblichkeit
    nicht eintritt?

    hab in meinem Skript nach Bilmog Durchberchung der Maßgeblichkeit

    1.) Ansatz derivativer Firmenwert
    2.) Disagio
    3.) Drohverlustrückstellung
    3.1) HB: Passivierungspflicht
    3.1) StB: Passivierungsverbot
    4.) Rückstellungen für Verwertung radioaktiver Reststoffe
    5.) Verbrauchsfolgefiktion
    5.1) HB: Lifo = sämtliche Vermögensgegenstände
    Fifo = Wertpapiere in Sammelverwahrung
    StB: Lifo als einzig zulässge
    6.) Pensionsrückstellungen

    Sonst trifft immer das Maßgeblichkeitsprinzip oder?

    wollte mich nochmal für alles bedanken =)

    aber wieso 19% ? er stellt doch die Essenvorrichtung nicht

    wie ist es mit dem ESEL? nach der ANlage 2

    steht ja Maultier drin, und ein Esel ist ein Maultier

    ja das mit der Bilanzerstellung war nur als Grundsatz gemeint

    ja ist so zu sehen

    aber bei 2b.) hab ich mich geirrt, ist ja noch kein realisierter Gewinn
    und darf höchstes mit den Anschaffskosten aktiviert werden

    generell gehst du ja an so Bewertungsaufgaben ran indem du erstmal

    nach dem Ob? siehe aufgabe 1.) Ansatzvorschriften

    und dann in welcher Höhe? siehe aufgabe 2.) Bewertungsvorschriften

    muss mich zurzeit auch mit Bilanzierung rumqäulen
    und kenne dein leid.

    also
    grundsätzlich, der Bilanzstichtag ist nicht gleichzusetzen mit der Bilanzerstellung
    z.B zu deinem Beispiel Bilanzstichtag der 31.12 und dei Bilanzerstellung 31.1
    dann müsste man den niedrigen Wert ansetzen also die 20 000

    a.) stimmt nicht es gilt das Vorsichtisprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr.4
    Es ist vorsichtig zu bewerten. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, müssen berücksichtigt werden.
    => Erkenntnis über den Verlust 30.12 und Abschlussstichtag wird 31.12
    deswegen müssen die 20 000 zwingend aktiviert werden

    Stichwort => beizulegender Zeitwert.


    also b.) stimmt aufjedenfall aber die Begründung müsste noch ausführlicher sein gemäß § 252 Abs.1 Nr. 4 = Imparitätsprinzip


    2.a) hier würde es sich nichts ändern
    2.b) hier bin ich mir nicht sicher, aber ich bin der Meinung,dass das ein realisierter Gewinn ist, da er zum Bilanzstichtag realisiert wurde
    deswegen strenges Wertaufholungsgebot zu 35 000 zu aktivieren.

    Ein badischer Unternehmer erlangt im Elsass das Recht zur Ausbeute eines dort gelegenen Kiesvorkommens und veräußert das mit eigenen Geräten gewonnene Kies an ein deutsches Unternehmen

    e) Innergemeinschaftliche Lieferung? Damit wäre Ort der Lieferung nach § 3 (6) Frankreich. Der badische Unternehmer muss sich dort entsprechend in das Besteuerungsverfahren einreihen. Bin mir aber nicht sicher.

    War ja deine Lösung:

    jetzt haben mir Kommilitonnen

    gesagt es wäre so:

    § 3a Abs. 2 Nr. 1c i.V. m R. 34 Abs. 7

    kommt diese Kombination nicht nur so vor,wenn es sich einzig
    um das erschließen des Kiesvokommens handelt?
    bin auch der Meinung Inng. Lieferung

    danke, dann hab ichs doch richtig aufgeschrieben

    Steuersätze

    dem gefrorenen Hähnchen aus dem Supermarkt

    ich persönlich würde sagen es ist 19%, aber in der einen Lösung sind es 7% dann habe ich mal in der Anlage 2 gestöbert aber keinen Punkt für 7% gefunden somit müsste es ja 19% sein

    die Pizza vom Pizzaservice zu Hause?

    bin ich der Meinung 7% aber finde in der Anlage keinen passenden Punkt vllt
    Nr. 31 vllt?

    das mit der Doppeloption ist glaub sogemeint

    dass falls ein Kleinstunternehmer
    Mieteinnahmen hat, aber die ja nach § 4 Nr. 13UstG steuefrei sind
    zu § 9 Abs. 1 UstG optieren kann, um die Umsätze steuerpflichtig zu machen und daraus dann die Vorsteuer für etwaige Reperaturen geltend machen kann

    einmal optiert er ja zu § 19 und des andere mal zu § 9

    Der Verkauf der Projektgesellschaft ist eine Lieferung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. UstG und somit steuerbar.
    Die P-Gesellschaft ist Unternehmer gemäß § 2 UstG und die Lieferung erfolgt im Rahmen des Unternehmens gegen Entgelt. Der Ort der Lieferung ist gemäß § 3 Abs. 7 UstG am Ort des Grundstückes, da es sich um eine unbewegte Lieferung handelt.
    Die Lieferung ist gemäß § 4 Nr. 9a UstG umsatzsteuerfrei, da der Verkauf des Grundstücks unter das Grunderwerbssteuergesetz fällt

    Daher hätte die P-Gesellschaft eine Vorsteuerberrichtigung gem´äß § 15a UstG vorzunehmen, da eine Nutzungänderung vorliegt. Die P-Gesellschaft müsste die gesamte gezogene VOrsteuer zurückzahlen

    b.)
    Eine bessere Lösung kann erzielt werden wenn der Verkauf des Objektes von der Umsatzsteueroption gemäß § 9Abs.1 UstG Gebrauch gemacht wird. IDeses führt dazu , dass der Verkauf umsatzsteuerpflichig wird. Die Gesellschaft kann die gezogene Vorsteuer behalten und die restliche Vorsteuer geltend machen. Zudem ist de rgezahlte Betrag zu erhöhen. Der Käufer kann da er das Gebäude umsatzsteuerpflichtig vermietet die Vorsteuer geltend machen

    Dazu ist erforderlich, dass beide Parteien die Option notariellen KV vereinbaren

    ja Wochenende ist ok, schreib die Klausur am Montag ^^

    hab noch ein Problem=(

    Wie muss ein Unternehmer seine Umsatzsteuerschuld ermitteln?

    a.) kurze Verbale Beschreibung
    b.) Zahlenbeispiel
    c.) Woodurch erfolgt die Meldung ans Finanzamt
    d.) Wie heißen diese Meldungen
    c.) Wie lauten die Fristen zur Abgabe der Meldungen?

    --------------------------------------------------------------------------
    a.) Die Umsatzersteuerschuld ist, über die getätigten Umsätze und über d

    b.) Monat Juni Umsätze in Höhe von 10000euro + 19% = 11900
    eingekaufte Waren in Höhe von 4000 + 19% = 4760

    abzuführende Umsatzsteuer 1900 - 760 = 1140

    c.) Dieses Meldung erfolgt über die Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige FA, entweder schriftlich oder elektronisch

    d.) ka

    e.) Monatlich wenn Umsatz größer 7500 euro im vergangen Jahr betrug
    zum 10.ten des Folgemonats

    vierteljährlich wenn der Umsatz kleiner 7500 euro
    für Januar, Februar und März ist die Anmeldung spätestens zum 10.April abzugeben

    und jährlich wenn der Umsatz kleiner 1000euro ist
    einmal im Jahr

    zu allen 3 außer man hat eine Dauerfristverlängerung. hat man glaub 14 tage mehr zeit.

    -----------------------------------------------------------------------
    DIe amerikanische Telefongesellschaft US bietet via Satellit Telekommunikationsdienstleistungen auf dem deutschen Markt, zunächst lokal beschränkt im Großraum Frankfurt an.
    Im laufe des Monats Januar erbrachte sie an die Kabelfabrik K. AG aus Wiesbaden laut Abrechnung vom 1.2 Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 1238euro ohne Umsatzsteuerausweis

    Gegenüber dem Beamten und Internet Frek. Jakob K. aus Koblenz rechnen sie ebenfalls mit Datum vom 10.2 über 950 für erbrachte Telekommunikation im Monat Januar 2001 ab.

    Erbringt die US in Deutschland steuerbare Leistungen?

    Meine Interpreation der Lösung:

    Handelt sich um einen Import einer sonstigen Leistung § 3 Abs. 9 UstG
    die nach § 1 Abs. 1 Nr.1 steuerbar und steuerpflichtig ist.
    der Ort der sonstigen Leistung ist im allgemeinen da als ausgeführt zu betrachten von dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt
    dies wäre ja in diesem Fall USA, aber da es sich um eine Katalogleistung gemäß $ 3a Abs. 4 Nr. 12, also ist der Ort der Leistung in Deutschland und um genau zu sein in Wiesbaden, da die Kabelfabrik K ihren Sitz hat.
    Da die Kabelfabrik und die Telekommunikationsfirma nach § UstG ist, kommen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UstG steuerbare Umsätze zustande.

    kann man das so stehen lassen?
    bin ich richtig vorgegangen?

    Hab mal ne Frage für die Experten =)

    wenn ich den Cash Value Added habe

    Berechnung erfolgt ja

    (CFROI - WACC) * Bruttoinvestitionsbasis

    angenommen der CFROI beträgt 12,5% und der Wacc 13,4% und
    die Bruttoinvestitionsbasis 124Mio

    (12,5- 13,4) * 124 = -111,6

    aber des kann ja eig nicht sein das ein negatives Ergebnis bei rauskommt oder?

    und noch eine anderen Frage, wenn ich den CVA berechnet hab
    wie interpretier ich den im Verhältnis zur Bilanzposition und zum Unternehmenswert des DCF??

    wäre euch dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

    mal noch kurz eine Frage =)

    Zudem Netto-Alphasensystem

    Bsp.
    3 Unternehmer A,B,C und Endverbraucher D

    Umsatz von A an B 1000 + 19% mwst = 1190

    Umsatz von B an c 2000 + 19% mwst = 2380

    Umsatz von C an D 3000 + 19% mwst = 3570

    Defakto trägt der Endverbraucher D. die gesamte Steuerlast von 570€

    Unternehmer A:

    Führt 190 an das Finanzamt Umsatz steuer ab

    Unternehmer B:

    Umsatzsteuer 380
    Vorsteuer 190
    = 190 € führt Unternehmer B an das Finanzamt ab

    Unternehmer C:

    Umsatzsteuer 570
    Vorsteuer 380
    = 190€ muss Unternehmer C an das Finanzamt abführen

    a.)Falls Unternehmer C zahlungunfähig werden sollte:
    b.)Falls die Privatperson zahlungsunfähig werden sollte:

    a.) Falls Unternehmer C zahlungsunfähig wird, bekommt das Finanzamt
    die Steuer für das Geschäft zwischen B und C. nicht und muss dem unternehmer B. den Verlust ersetzen kann das sein? irgendwie hat ich das so in Errinerung

    und bei b.) Dem Fiskus geht die Steuer in Höhe von 570 € verloren und der Unternehmer C erhält die Differenz vom Finanamt

    bitte um kurze Klärung =)

    hey =)

    deine Lösungen sind weitestgehen richtig =)

    und das Rätsel mit der Projektgesellschaft geb ich dir wenns dich interrisiert?
    muss es nur schreiben...

    ich hab noch ne Frage unser Dozent hat am Freitag in der letzten Vorlesung nochmla paar Dinge wiederholt und bezüglich des Kleinstunternehmers gesagt der kann 2 mal optieren?

    inwiefern 2mal hab mir des als wir es behandelt habena aufgeschrieben, aber find mein Blatt nicht mehr

    Gruß