Hat jemand dieses Heft schon bearbeitet und kann weiterhelfen?
Beiträge von Betty82
-
-
Eine solche Arbeitszeit von insgesamt 9,5 Stunden täglich ist ausnahmsweise nach § 3 Arbeitszeitgesetz zulässig. Dafür muss aber innerhalb von 6 Monaten ein Zeitausgleich erfolgen.
-
Thomas Ripakewitz, geb. 20.12.1965, und Brigitte, geb. 1.12.1971, sind seit 1991 verheiratet. Sie leben nicht dauernd getrennt und sind beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Beide haben Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Aus ihrer Ehe stammen zwei Kinder unter 18 Jahren.
Im November 2007 beantragt das Ehepaar die Eintragung von Freibeträgen auf den Lohnsteuerkarten für das Jahr 2008.
Für 2008 werden, wie glaubhaft gemacht werden kann, voraussichtlich folgende Aufwendungen entstehen:
1. Werbungskosten Ehemann 1300,- Ehefrau 850,-
2. Kirchensteuer Ehemann 190,- Ehefrau 140,-
3. Spenden an die Uni Hamburg wissenschaftlich, Ehemann 2000,-
4. Rentenversicherung Ehemann 2544,- Ehefrau 1272,-
5. sonstige Sozialversicherung Ehemann 2661,- Ehefrau 1330,-
6. agB § 33 EStG tatsächlich aufgewenden Ehemann 4900,-
7. agB § 33 Abs. 1 Ehemann 3700,-
davon abzugsfähig nach Berechnung 2700,-
8. Es wird eine Hilfe im Haushalt für haushaltsnahe Beschäftigung ganzjährlich für monatlich 300,- beschäftigt. Die Beschäftigung ist er Knappschaft Bahn-See gemeldet.
9. Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird in 2008 voraussichtlich 37700,- betragen.
a) Berechnen Sie den Lohnsteuerfreibetrag für das Jahr 2008
b) Berechnen Sie die Monatsfreibeträge, die auf den Lohnsteuerkarten eingetragen werden können; Anträge für eine andere Aufteilung unter den Eheleuten als die gesetzliche wurden für die Eintragung nicht gestellt.
Bin über jede Antwort dankbar -
Bin total ratlos bei diesem Heft, kann mir jemand helfen?
-
Hallo Dennis,
wenn du noch Hilfe benötigst, dann schreibe deine Frage einfach ins Forum