Beiträge von ines2079

    Hallo Alida,

    Vielen Dank erstmal für die Hilfe.

    Ich habe noch Probleme bei den folgenden Aufgaben:

    Aufgabe2:

    Die Rolle des Staates wird überwiegend als Marktwiederstand charakterisiert.
    Zeigen Sie aktuelle Beispiele auf, in denen der Staat die Rolle des Marktförderers inne hat ( Transferaufgabe)

    Aufgabe5:

    Welche Vorteile bietet die gebietorientierte Marketintegration dem Unternehmen? Geben Sie eine umfassende, beispielhafte Begründung.

    Würdest du mir hier vielleicht weiterhelfen

    Vielen Dank im Voraus

    Schöne Grüsse

    Ines

    Hallo Stefan,

    Hast du bereits die Einsendeaufgaben von diesem Stoff bearbeitet?

    Erlich gesagt Marketing ist nicht mein Ding!

    Würdest mir vielleicht weiterhelfen, wenn du das bereits hinter dir hast?

    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

    Schöne Grüße

    Ines

    Hallo Silvia,


    Anbei die Lösung der Aufgabe2:


    Fr. Maruska ist nach dem Handelsrecht und dem Steuerrecht buchführungsverpflichtet.
    Die Drogerie von Fr. Maruska wird als sogenanntes Handelgewerbe definiert (§1 Abs.1 HGB), d.h ein Handelsgewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichtetes Gewerbe erfordert. Des Weiteren sind Handelsgeschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb eines Handelgewerbes gehören (§343 HGB).

    Die handelsrechtliche Buchführungspflicht beginnt und endet mit der Kaufmannsgemeinschaft. Kaufmann ist wer ein Handelsgewerbe betreibt(§1 Abs.1 HGB) und/oder im Handelsregister eingetragen ist.
    Da Fr. Maruska im Handelsregister eingetragen ist, wird also als Kaufmann/ Frau betrachtet und so ist sie nach dem Handelsrecht buchführungsverpflichtet.

    -Laut den §§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB sind alle Kaufleute buchführungspflichtig.

    -Laut § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.

    -Aus der Buchführung müssen alle Geschäftsvorfälle sowie die Lage des Unternehmens (durch Zahlen der Bilanz-/Erfolgsrechnung oder verbal) ersichtlich sein


    Die Fr. Maruska ist auch nach dem Steuerrecht buchführungsverpflichtet.
    -Lt. § 140 AO sind alle handelrechtlichen Buchführungspflichten zur Führung von Büchern verpflichtet. Wer nach dem HGB bilanzieren muss, ist auch nach dem Steuerrecht dazu verpflichtet.
    -Lt. § 141 AO auch wer nicht nach HGB Buch führen muss, kann bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte Umsätze, Gewinne (Umsätze > 500.000 Euro, Gewinne aus Gewerbetrieb>30.000 Euro) zur Buchführung für steuerliche Zwecke verpflichtet werden.
    Lt. § 238 Abs. 1 Kaufleute sind nach dem Steuerrecht zur Buchführung verpflichtet, falls der Betrieb mindestens eine der Voraussetzungen nach § 141 Abs. AO (originäre steuerliche Buchführungspflicht) erfüllt.

    Fr. Maruska erwirtschaftete zwar einen Gewinn nur von 30.000 Euro in der Abrechnungsperiode aber die Umsätze betrugen bereits 600.000Euro also mehr als 500.000 Euro. Da es sich hier um ein gewerbliches Unternehmen handelt, ist die Buchführung laut § 141 Abs.1AO verpflichtet.

    -Laut § 238 Abs. 1 HGB, § 145 Abs. 1 AO muss die Buchführung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen:
    -Inventarisierung und Bilanzierung des Vermögens und der Schulden sowie Ermittlung des Erfolgs zu jedem Jahresabschluss.

    -Erstellung von Kassenberichten über die täglichen Einnahmen und Ausgaben sowie Kassenbestand.
    -Aufzeichnung sämtlicher Wareneingänge im Wareneingangsbuch
    -Führung eines Geschäftstagebuches
    -Aufzeichnung der unbaren Geschäfte (Forderungen und Verbindlichkeiten).


    Ich hoffe, dass ich dir helfen könnte


    Viele Grüße

    Ines

    Hallo Zusammen,

    Also zur

    Aufgabe3:Soll (Konto/Kostenstelle): 3001

    Haben ( Konto/Kostenstelle):2880

    Belegenr.: einfach eine Nr. ausdenken

    Leistender:staatl. Weinbaudomäne Trier ...str... ( denke die eine aus)

    Empfänger: deiner Name

    Verwendungszweck:

    Betriebsausgabe Empfänger nachweis: Ein betriebliches notwendiges Ferngespräch mit dem Geschäftspartner


    Also bei mir wurde als richtig bewertet.


    Aufgabe4:

    Ausgangsrechung: deine Name vermerken gebucht 27.03.01 J III/3

    Eingangsrechnung: Fr.Gruber gebucht 28.03.01 J III/ 4

    Aufgabe 5: Richtig

    Ich hoffe, dass ich bisschen geholfen habe.

    Schöne Grüße

    Ines

    Hallo Heike,

    Sorry, aber zur Kontrolle ich wollte mich bei dir wieder melden und fragen, ob die u.g Lösungen für die Aufgabe 3 richtig sind?

    [FONT=&quot]Ersparnis bei den Beschaffungskosten = 390.600 EUR/Jahr[/FONT]

    [FONT=&quot]
    Ersparnis Lagerhaltungskosten = 115.000 EUR[/FONT] :rolleyes:

    Vielen Dank

    LG
    Ines

    Hallo Heike,

    Vielen Dank für die Hilfe!:)

    Also bei

    d) quartalmäßigen Lagerkoten BR= 6.950€

    e) quartalmäßigen Bestellkosten BR = 330€

    P.S:
    [FONT=&quot]ø- Bestand BP= 23,8; BR= 27,8

    [/FONT] [FONT=&quot]Bestellhäufigkeit[/FONT]. BP=4; BR= 6

    [FONT=&quot]ø- Bestellmenge: BP= [/FONT]34,8; BR= 23,2

    KP bei BP= 13; BR= 7

    Ist es richtig?!

    Vielen Dank!

    Viele schöne Grüße

    Ines

    Hallo
    vielen Dank für die Antwort aber ich bin leider noch nicht sicher mit den 3 folgenden Punkte:

    1. was soll man eigentlich bei Leistender eintragen?
    2.und beim Empfänger eintragen?

    3.Beim Unterschrift des Belegausstellers, soll ich hier unterschreiben?

    Vielen Dank und viele Grüsse