Beiträge von Mario84

    Hallo zusammen!

    mir stellt sich aktuell folgende Fragestellung, an der ich doch etwas zu knabbern habe:
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    Analysieren Sie die Gültigkeit des Say'schen Theorems, wenn das Modell um Ersparnisbildung und Investitionen erweitert wird. Berücksichtigen Sie alternative Sichtweisen der Gleichung I=S als Identität und als Gleichgewichtsbedingung.
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    ich kam bisher zu folgender "Lösung", die ich aber noch nicht als so ganz stimmig befinde:
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    Klassik beruht auf zwei Kerngedanken:
    1. Preismechanismus: Herstellung eines GG von Angebot und Nachfrage über flexible Preise
    (AÜ -> Preissenkungen / NÜ -> Preissteigerungen)
    2. Say’sches Theorem Kernaussage: Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage, da bei der Güterproduktion EK entsteht, das wiederum für Konsum ausgegeben wird (Kreislauftheorie).
    => Aus 1. und 2. folgt, dass stets GG auf allen Märkten entsteht
    Überleitung zu I=S als Identität und GG-Bedingung:
    ->I≡S als Identität…
    (ex post-Analyse: Betragsgleichheit von I und S gilt in der Betrachtung am Periodenende immer):
    S ist der unverbrauchte Teil des EK und entspricht betragsgleich I als dem unverbrauchten Teil der Produktion (Ersparnisse werden also auch nachfragewirksam, da diese in Form von Krediten von Banken an Unternehmen zu Investitionszwecken weitergegeben werden -> „Ersparnisse werden stets investiert“)
    Zwischenfazit: S und I tangieren das Say’sche Theorem zunächst NICHT.

    Problem: Say’sches Theorem berücksichtigt das Auftreten ungeplanter Größen nicht.
    -> Zusätzlich Berücksichtigung von I=S als GG-Bedingung …
    (ex ante-Analyse: Basis sind die Pläne der WS zu Periodenbeginn, d.h. Unternehmen haben Investitionspläne und HH Sparpläne):

    Wird Igeplant = Sgeplant realisiert entsteht ein GG, d.h. es treten keine ungeplanten Größen auf.
    Interpretation:
    Angebot (Y- I geplant) = Nachfrage (Y- S geplant)
    => Pläne der WS gehen in Erfüllung, d.h. es gibt keinen Anlass für Datenänderungen.

    Ist nun aber Igeplant ≠ Sgeplant bedeutet das, dass ungeplante Größen aufgetreten sind
    Bsp. ungeplante I: Unternehmen muss Produkte auf Lager nehmen, da Verkauf schlechter als geplant läuft.
    Bsp. ungeplante S: Für die HH gelten Lieferfristen für bestimmte Güter -> Zwangssparen.

    Die Folge: AÜ oder NÜ -> Anpassung erfolgt in Folgeperioden (z.B. durch Anpassung der Produktion)
    ->Das Auftreten ungeplanter Größen zieht stets Anpassungen nach sich! -> Verletzung des ST, da eben nicht stets GG gegeben ist (s. oben) und ANpassungen erst in späteren Perioden erfolgen.

    Fazit:
    Das Say’sche Theorem hat somit bei Erweiterung um I und S nur bedingt Gültigkeit => es hat nur solange Gültigkeit wie keine ungeplanten Größen auftreten, d.h. solange GG herrscht mit I=S
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    Was meint ihr? Bin ich auf einem richtigen Weg? Oder bin ich komplett auf dem Holzweg?

    Schöne Grüße aus der Pfalz,
    Mario

    Hallo,
    ich möchte mich kurz vorstellen:
    Ich heiße Mario, habe mein Abitur 2004 gemacht, danach eine Ausbildung zum Industriekaufmann begonnen und nach erfolgreichem Abschluss angefangen zu arbeiten.
    Nun möchte ich aber noch an der FH studieren und ich habe folgendes Problem:
    Das Studium würde ab dem 1.3.2009 losgehen. Vorlesungsbeginn 9.3.2009.
    Bescheide zur Zu- oder Absage erhält man Anfang Februar.
    Und genau da ist das Problem: da ich ja berufstätig bin und nicht auf gut Glück kündigen kann , müsste ich meine Kündigung bis zum 31.1.09 einreichen (Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende), was wiederum nicht gut, da ich ja den Bescheid erst Anfang Februar kriegen würde.
    Ich bin doch sicher nicht der einzige mit diesem Problem auf der Welt. Weiß jemand eine Lösung?
    Klar, ich könnte natürlich meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten, aber ihr kennt meinen Chef nicht: Bisher hat der noch jedem, der von sich aus gekündigt hat ein schönes „Abschiedsgeschenk“ bereitet (will ich gar nicht näher drauf eingehen – da sind einfach zu krasse Sachen passiert), d.h. diese Möglichkeit hat sich schonmal so gut wie erledigt.
    Mein Lösungsansatz war evtl. doch nicht im März anzufangen sondern erst im Oktober. Bis dahin könnte ich meinen Urlaub einfach „horten“ und dann im Oktober verpulvern (ausgehend von einem Vorlesungsbeginn ca. 9.10. (s. März), bräuchte ich 22 Urlaubstage. Aber wie ist das rechtlich? Ich stünde dann ja noch in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis für den Monat Oktober, würde ja aber dann auch schon im Oktober studieren.
    Freue mich über jeden Beitrag.