Beiträge von Billchen

    Hallo,

    ich muss meine Anfängerhausarbeit schreiben und komm nicht weiter.

    Kurze Fallschilderung:
    A und B leben zusammen (nicht verheiratet), B nutzt den ebay-Account von A und ersteigert einen Arikel von einem privaten Verkäufer. Artikel erweist sich als Plagiat, da A der Account gehört tritt sie vom Vertrag zurück - Alles bis dahin kein Problem.

    B borgt sich die Uhr (steht so im Sachverhalt) wird damit in einen Unfall verwickelt, Uhr wird beschädigt. Der Verkäufer will natürlich Ersatz für die Beschädigung. Wie bekomme ich das hin. Muss ich da den Weg über den Leihvertrag nehmen(obwohlö es ja keine Leihe ist) oder wie gehe ich an die Falllösung ran? Zeit drängt ein wenig.

    Danke für eure Hilfe

    Hallo mal wieder,

    es heißt ja "mühsam ernährt sich das Eichhörnchen" - aber mit den Klausuren wäre es wahrscheinlich schon gestorben. Immer wieder sind da 1-2 Fragen dabei, bei denen ich irgendwas verpasst habe. Bitte um Hilfe:

    1)
    Baukosten für ein Betriebsgebäude 1.000.000 € netto, bezugsfertig im Oktober, GmbH nimmt Abschreibungen in Höhe von 14.000 € vor

    2)
    Zur Finanzierung wurde ein Darlehen aufgenmmen, Auszahlung am 1.4.09, Zinssatz 6,4%. Der Zins ist zu Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres (= Kalenderjahr) zu zahlen. Eine Verbuchung erfolgte bisher nicht.

    Zu 2. wäre meine Lösung, dass die GmbH den Darlehensbetrag noch verbuchen muss, ich würde sagen außerhalb der Bilanz. Aber wo steht darüber was. Im Skribt jedenfalls nicht und da ich auch sonst nichts damit zu tun habe stehe ich auf dem Schlauch. Da die Zinsen erst Anfang 2010 fällig werden muss auch nix verbucht/korrigiert werden.

    Und bei 1. habe ich gar keinen Plan.

    Schon mal vorab Danke für eure Tipps.

    Hallo,

    :cheerleader: Ich sitz an den Fallstudien Steuerrecht SGD und schon die 1. Frage wift mich aus der Bahn:

    1)
    A. ist Kleinunternehmerin nach § 19 UStG, ihre Erlöse betrugen 10.400 Euro - das heißt doch, dass sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt, denn das zählt doch nicht zur selbstständigen Tätigkeit (Sie hat einen Töpferbetrieb)????


    2)
    Sie verschenkt ihren alten Brennofen - Buchwert 1 Euro, Marktwert 600 Euro - was mache ich mit den 600 Euro? Die muss ich meines Erachtens doch nirgendwo berücksichtigen, da der abgeschrieben ist.

    Danke für euro Hilfe.

    SGD Lehrgang Heft STW10A DruckNr. 1007 A04
    (es sind neue Aufgaben mit Stand 2007, Aufgaben aus den JAhren davor hatten diesen Lösungsweg nicht)

    Hallo,

    ich häng mal wieder. Diesman Thema Körperschaftsteuer. Da soll der JKahresüberschuss berechnet werden. Lt. Aufgabenstellung beträgt dieser 64.000 Euro.

    Wenn ich jetzt richtig aufgepasst habe, wird von diesem der Verlustvortrag aus dem Vorjahr (hier 2.000 €) abgezogen und der Jahresüberschuss beträgt somit noch 62.000 Euro. Einstellungen/Entnahmen aus Kapital- und/oder Gewinnrücklagen gibt es lt. Aufgabenstellung nicht.
    Habt ihr das auch so?

    Hallo aamy,

    du bist auf dem falschen Weg. Da ich meine Lösungen bereits korrigiert zurück bekommen habe und alles richtig ist sind die Lösungsansetze von Naddl die richtigen. Sorry, aber du mußt deine nochmals genau durchlesen und überarbeiten.

    Hallo zusammen,

    sitze über meinen Einsendeaufgaben SGD Körperschaftssteuer und habe irgendwie einen BlackOut. Jedenfalls komme ich nicht weiter. Ich soll das zu versteuernde Einkommen für 2007 und die Körperschaftssteuer ermitteln.

    Unter Tnr 11 steht geschrieben:
    in 07 veräußert die GmbH Aktien für 205.000 Euro. Die Anschaffungskosten 1999 betrugen 190.000 € (kann theoretisch nicht sein, damals gab es noch DM - aber das lassen wir zur Vereinfachung mal so stehen) An Veräußerungsnebenkosten sind 5.000 € angefallen.

    Wo wirkt sich der Veräußerungsgewinn aus? Nur bei der Berechnung des Jahresüberschusses oder muss ich den noch irgendwo anders mit Hinzurechnen bzw. abziehen - und wenn ja immer den Betrag von 10.000 Euro?

    Ich habe das Skript jetzt schon 3x gelesen und finde keinen Ansatzpunkt dafür. Mir würde auch schon der §§ reichen, damit ich das nachlesen und nachvollziehen kann.

    Hat vielleicht schon jemand das Ergebnis? Aber bitte beachten, dass es sich dabei um den Druck 1007 handelt, da müssen eben 11 Nummern berücksichtigt werden, die Jahre vorher waren es nur 10.

    Danke vorab.

    Noch ein Fall der mich zum verzweifeln bringt:

    S. Sager bewohnt sein 1988 erbautes 2-Fam.-Haus. Erdgeschoss er,
    Obergeschoss seine Mutter unentgeltlich.
    Er lässt es 2001 modernisieren, insg. Kosten 105 000 DM (darauf entfallen
    für seine Wohnung 55.000 und für die seiner Mutter 50.000)

    Lösunbg:
    S. ist anspruchsberechtigt,
    In meinem Skript steht, dass es die Invest-Zulage gab, wenn das Haus vor 1991 fertiggestellt wurde (Fall 1988), die Wohnung zum Zeitpunkt der Beendigung der Arbeiten den eigenen Wohnzwecken diente oder unentgeltlich überlassen wurde (ist im Fall so)

    Weiter heißt es, dass die Arbeiten begünstigt sind, wenn sie zwischen dem 1.1.99 und vor dem 1.1.02 vorgenommen werden. Im Fall wird die Modernisierung im Jahr 2001 durchgeführt. Ist doch eindeutig in diesem Zeitrahmen. Und damit gibt es doch die Zulage

    Bekommt er diese jetzt jeweils für seine Wohnung und die unentgeltlich an die Mutter überlassene (also 2x den Höchstbetrag von 40.000 DM ansetzen minus Selbstbehalt 50000 DM) und von diesen 35.000 DM dann die 15% = 5.250 DM. Bekommt er also diesen Betrag 2x oder nur 1x weil es sich auf das ganze Haus bezieht ????? HILFE

    Hallo,

    ich sitze grad über den Einsendeaufgaben STW 11 und bin mir bei Fall 3.1 nicht ganz sicher:

    A. verkauft notariell beurkundet an B-AG ein unbebautes Grundstück in Garbsen im Wert von 450.000 €. Im gleichen Kaufvertrag wird vereinbart, dass die AG ihm im Gegenzug eine ETW im Wert von 320.000€ verkauft und 130.000 € an A zahlt.

    Für mich muss die Grunderwerbsteuer auf den Betrag von 450.000 bezahlt werden, weil die beiden anderen Vereinbarungen - obwohl im gleichen Kaufvertrag getroffen - für die Berechnung der Grunderwerbsteuer uninteressant sind. Ausschlaggebend ist die Gegenleistung und das sind hier das unbebaute Grundstück von A auf der einen Seite - der eigentliche Kaufpreis von 450.000 € auf der anderen Seite.

    A. muss für den Erwerb der ETW dann auf die 320.000 € dann extra Grunderwerbsteuer zahlen.

    Ist meine Rechnung so richtig oder bin ich total auf dem Holzweg. Oder muss ich nur anders begründen? Im Skript habe ich nicht sehr viel dazu gefunden - für mich ergibt sich meine Rechnung nur rein logisch. Denn das FA wird doch nicht freiwillig auf Steuereinnahmen verzichten, und dies wäre bei einer Auffrechnung ja der Fall.

    Danke für Eure Hilfe und noch nen schönen Sonntag

    Hallo,

    ich sitze grad über den Einsendeaufgaben STW 11 und bin mir bei Fall 3.1 nicht ganz sicher:

    A. verkauft notariell beurkundet an B-AG ein unbebautes Grundstück in Garbsen im Wert von 450.000 €. Im gleichen Kaufvertrag wird vereinbart, dass die AG ihm im Gegenzug eine ETW im Wert von 320.000€ verkauft und 130.000 € an A zahlt.

    Für mich muss die Grunderwerbsteuer auf den Betrag von 450.000 bezahlt werden, weil die beiden anderen Vereinbarungen - obwohl im gleichen Kaufvertrag getroffen - für die Berechnung der Grunderwerbsteuer uninteressant sind. Ausschlaggebend ist die Gegenleistung und das sind hier das unbebaute Grundstück von A auf der einen Seite - der eigentliche Kaufpreis von 450.000 € auf der anderen Seite.

    A. muss für den Erwerb der ETW dann auf die 320.000 € dann extra Grunderwerbsteuer zahlen.

    Ist meine Rechnung so richtig oder bin ich total auf dem Holzweg. Oder muss ich nur anders begründen? Im Skript habe ich nicht sehr viel dazu gefunden - für mich ergibt sich meine Rechnung nur rein logisch. Denn das FA wird doch nicht freiwillig auf Steuereinnahmen verzichten, und dies wäre bei einer Auffrechnung ja der Fall.

    Danke für Eure Hilfe und noch nen schönen Sonntag

    :devilsmiley:Hallo an alle Mitstudierenden,

    ich sitz über der Einsendeaufgabe zu den Heft und komme nicht weiter. Im großen und Ganzen habe ich den Zerlegungsmaßstab lösen können und hänge nun an folgendem Problem:

    Clever und Pfiffig OHG betreiben seit vielen Jahren mit Betriebsstätten in Mainz (Geschäftsleitung) und Mannheim einen Wein- und Spirituosenhandel. Pfiffig erhält ein monatliches Bruttogehalt von 6000 Euro, dieses wurde handelsrechtlich als Betriebsausgabe erfasst.

    Die Arbeitslöhne in Mainz betragen 250.000 Euro, darin enthalten sind auch das Gehalt von Pfiffig. In Mannheim fielen 180.000 Euro an. Clever schätzt seinen Wert der Arbeitsleistung mit 90.000 Euro pro Jahr, er erhält jedoch kein laufendes Gehalt. Tatsächlich arbeiten Clever und Pfiffig gleich viel.

    Ich habe also für Mainz Bruttogehälter von 250.000 Euro, da Clever und Pfiffig gleich viel arbeiten wird der Wert der eigenen Arbeitsleitstung nach § 31 Abs 5 GewStG (max 25.000 Euro) durch beide geteilt und jedem 12.500 Euro hinzugerechnet. Was mache ich mit dem Jahresbruttolohn von Pfiffig. Immerhin 72.000 Euro. Muss ich die bei der Berechnung der Zerlegungsanteile irgendwo abziehen? Oder muss ich das Gehalt nur bei den Hinzurechnungen nach § 8 berücksichtigen?

    Danke

    Hallo an alle Mitstudierenden,

    ich sitz über der Einsendeaufgabe zu den Heft und komme nicht weiter. Im großen und Ganzen habe ich den Zerlegungsmaßstab lösen können und hänge nun an folgendem Problem:

    Clever und Pfiffig OHG betreiben seit vielen Jahren mit Betriebsstätten in Mainz (Geschäftsleitung) und Mannheim einen Wein- und Spirituosenhandel. Pfiffig erhält ein monatliches Bruttogehalt von 6000 Euro, dieses wurde handelsrechtlich als Betriebsausgabe erfasst.

    Die Arbeitslöhne in Mainz betragen 250.000 Euro, darin enthalten sind auch das Gehalt von Pfiffig. In Mannheim fielen 180.000 Euro an. Clever schätzt seinen Wert der Arbeitsleistung mit 90.000 Euro pro Jahr, er erhält jedoch kein laufendes Gehalt. Tatsächlich arbeiten Clever und Pfiffig gleich viel.

    Ich habe also für Mainz Bruttogehälter von 250.000 Euro, da Clever und Pfiffig gleich viel arbeiten wird der Wert der eigenen Arbeitsleitstung nach § 31 Abs 5 GewStG (max 25.000 Euro) durch beide geteilt und jedem 12.500 Euro hinzugerechnet. Was mache ich mit dem Jahresbruttolohn von Pfiffig. Immerhin 72.000 Euro. Muss ich die bei der Berechnung der Zerlegungsanteile irgendwo abziehen? Oder muss ich das Gehalt nur bei den Hinzurechnungen nach § 8 berücksichtigen?

    Danke

    Hallo,

    ich sitze über der Frage 2b zu diesem Heft und komm einfach nicht weiter:

    Unbebautes Grundstück im Januar erworben, Anschaffungskosten für dieses nicht abnutzbare Wirtschaftsgut 100.000 Euro. Zum 31.12. betrug der Teilwert des Grundstücks vorübergehend 95.000 Euro. In der Handelsbilanz kann der Unternehmer auf den niedrigeren Wert heruntergehen, ist dazu nicht verpflichtet. Steuerlich ist nach § 6 (1) EStG der Ansatz des nieg#drigen Teilwertes nicht zulässig.
    Mit welchem Wert ist ist das unbenaute Grundstück in iner einheitlichen Handels- und Steuerbilanz zum 31.12. anzusetzen? Begründen Sie Ihre Auffassung.

    Entweder seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht oder ich bin wirklich b... Vom rein logischen würde ich sagen, r muss die 100.000 Euro ansetzen - aber begründen kann ich das nicht. Könnt ihr mir einen Ansatz zeigen?

    Danke