Hab da auch ein bisschen gehapert... Aber dein Ansatz ist richtig. Er darf die Ratengeschäfte nur mit der Zustimmung seiner Eltern bzw. eines Vormundes abschliesen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. [FONT="]Durch die Aufnahme einer Arbeit erwirtschaftet Adolf zwar sein eigenes Geld, mit dem er kaufen kann was er möchte (§110 BGB), jedoch kann Adolf die Möbel nicht auf Raten kaufen, da es ihm einen Nachteil bringt (Arbeitsheft Seite 55). [/FONT]
Irgendwann zieht der Walfisch weiter