Beiträge von Wicki

    Hallo, so sollte es nicht aussehen meine Antwort. Schreibe noch mal neu.

    Unternehmen A:
    S-Seite
    Aufw. f. Material 2.250
    Div.Aufwendungen 50
    Jahresüberschuss 200
    Summe 2.500

    H-Seite
    Umsatzerlöse 2.500
    Summe 2.500

    Unternehmen B:
    S-Seite
    Aufw. f. Material 2.500
    Div. Aufwendungen 250
    Jahresüberschuss 750
    Summe 3.500

    H-Seite
    Umsatzerlöse 3.500
    Summe 3.500

    Aufrechnung u. Umgliederung:
    S-Seite
    Umsatzerlöse 2.500
    Summe 2.500

    H-Seite
    Auf. f. Material 2.500
    Summe 2.500

    Konzern-GuV:
    S-Seite
    Aufw. f. Material 2.500
    Div. Aufwendungen 50
    Jahresüberschuss 950
    Summe 3.500

    H-Seite
    Umsatzerlöse 3.500
    Summe 3.500

    Wicki

    Hallo, kann mir jemand bei Nr.2 helfen!

    In einem konzern lieferte in der Abschlussperiode das Unternehmen A selbst hergestellte Fertigerzeugnisse zum Preis von 2.500 an das Konzernunternehmen B, die bei B weiterverarbeitet und weiterveräußert wurden. A hatte seinen Verkaufspreis wie folgt ermittelt:
    2.250 Aufwand für Material u. Fertigung, 50 Transportkosten u. ? Zwischengewinn. Bei B fielen durch die Weiterverarbeitung noch 250 Aufwand an Bis zum Abschlussstichtag wurden diese Produkte an konzernfremde Dritte zum Preis von 3.500 verkauft. Erstellen Sie die Konzern-Gewinn- u. Verlustrechnung!

    Meine Lösung ist:
    A B Aufrechnung GuV
    S H S H S H S H
    Umsatzerlöse 2.500 3.500 2.500 3.500
    Aufw.f.Material 2.250 2.500 2.500 2.500
    Div.Aufwendg. 50 250 50
    Jahresüberschuss 200 750 950
    Summe 2.500 2.500 3.500 3.500 2.500 2.500 3.500 3.500

    Danke Wicki

    Hallo, habe mit BIL07 so meine Schwierigkeiten, vieleicht kann mir jemand helfen!

    Aufgabe 1.
    In einem Konzern ist die Muttergesellschaft zu 100% an der Tochtergesellschaft beteiligt. Erstellen Sie anhand der Einzelbilanzen der beiden Konzernunternehmen die Konzernbilanz.

    Muttergesellschaft:
    Aktiva
    Div.Anlagevermögen 2.000
    Beteiligungen 400
    Umlaufvermögen 900

    Passiva
    Gez.Kapital 1.000
    Rücklagen 300
    Schulden 2.000

    Tochtergesellschaft:
    Aktiva
    Anlagevermögen 500
    Umlaufvermögen 200

    Passiva
    Gez. Kapital 300
    Rücklagen 100
    Schulden 300

    Meine Lösung ist:
    Aktiva
    Anlagevermögen 2.500
    Umlaufvermögen 1.100
    3.600

    Passiva
    Gez. Kapital 1.000
    Rücklagen 300
    Schulden 2.300
    3.600

    Danke Wicki

    Hallo, vielen Dank für deine Antwort.
    Könntes du noch mal über Aufgabe 8 schauen oder jemand anderes!

    Kauf einer Webmaschine in Liverpool zu 10.000 (Kurs 1,00€ = 0,70). Am Bilanzstichtag sind 50 % der Verbindlichkeit bezahlt.
    Mit welchem Wert sind die Restverbindlichkeiten der Webmaschine zu bilanzieren, wenn der Wechselkurs zu diesem Zeitpunkt 1,00€ = 0,60 beträgt?
    Begründungen sind anzugeben!

    Anschaffungskosten: 10.000
    Kurs zum Aufnahmezeitpunkt: 0,70
    Kurs zum Bilanzstichtag: 0,60
    Bilanzieren: 10.000x0,70= 7.000-50%= 3.500€

    Nach dem Höchstwertprinzip muss am Abschlussstichtag von mehreren möglichen Werten (z.B. Anschaffungswert oder Tagesert) jeweils der höhere Wert angesetzt werden, H 6.10 EStH.
    (ich kann die ausländische Währung nicht schreiben sorry)

    Danke, Wicki

    Hallo, kann mal jemand rüber schauen ob es so richtig ist.

    Bil05, Nr.3

    Ein Unternehmen hat zu Beginn der laufenden Abrechnungsperiode ein Grundstück erworben.
    Anschaffungskosten betrugen 200.000€
    Am Bilanzstichtag beträgt der Tageswert (Teilwert)
    a) 250.000€ (Bauland)
    b) 150.000€ (Bauverbot)

    1. Ermitteln und begründen Sie für beiden Fälle den jeweiligen Wertansatz in der Bilanz.
    2. Welche Möglichkeiten bestehen zum bilanziellen Ausweis des Grundstückswertes, wenn das Bauverbot nach 3 Jahren aufgehoben wird?

    1.a) Wertansatz 200.000€
    Ist bei Vermögensgegenstände der Wert niedriger als die Anschaffungs-oder Herstellungskosten, ist der niedrigere Wert anzusetzen. § 253 Abs.3 HGB

    1.b) Wertansatz 150.000€
    Gegenstände des Anlagevermögens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung müssen bei mehreren Wertansätzen stets zum niedrigeren Wert angesetzt werden. § 253 Abs.2 Satz 3 letzter Halbsatz HGB

    2. Im Fall der Aufhebung des Bauverbots kann aber eine Zuschreibung in Höhe der stillen Reserve vorgenommen werden, höchstens aber bis zu den (fortgeführten) Anschaffungs-oder Herstellungskosten. Bei Kapitalgesellschaften muss in der Handels-und Steuerbilanz immer eine Zuschreibung vorgenommen werden. § 280 Abs.1 HGB i.V.m. § 6 Abs.1 Nr.1,2 EStG

    Danke, Wicki