Hallo, so sollte es nicht aussehen meine Antwort. Schreibe noch mal neu.
Unternehmen A:
S-Seite
Aufw. f. Material 2.250
Div.Aufwendungen 50
Jahresüberschuss 200
Summe 2.500
H-Seite
Umsatzerlöse 2.500
Summe 2.500
Unternehmen B:
S-Seite
Aufw. f. Material 2.500
Div. Aufwendungen 250
Jahresüberschuss 750
Summe 3.500
H-Seite
Umsatzerlöse 3.500
Summe 3.500
Aufrechnung u. Umgliederung:
S-Seite
Umsatzerlöse 2.500
Summe 2.500
H-Seite
Auf. f. Material 2.500
Summe 2.500
Konzern-GuV:
S-Seite
Aufw. f. Material 2.500
Div. Aufwendungen 50
Jahresüberschuss 950
Summe 3.500
H-Seite
Umsatzerlöse 3.500
Summe 3.500
Wicki
Beiträge von Wicki
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Hallo, kann mir jemand bei Nr.2 helfen!
In einem konzern lieferte in der Abschlussperiode das Unternehmen A selbst hergestellte Fertigerzeugnisse zum Preis von 2.500 an das Konzernunternehmen B, die bei B weiterverarbeitet und weiterveräußert wurden. A hatte seinen Verkaufspreis wie folgt ermittelt:
2.250 Aufwand für Material u. Fertigung, 50 Transportkosten u. ? Zwischengewinn. Bei B fielen durch die Weiterverarbeitung noch 250 Aufwand an Bis zum Abschlussstichtag wurden diese Produkte an konzernfremde Dritte zum Preis von 3.500 verkauft. Erstellen Sie die Konzern-Gewinn- u. Verlustrechnung!
Meine Lösung ist:
A B Aufrechnung GuV
S H S H S H S H
Umsatzerlöse 2.500 3.500 2.500 3.500
Aufw.f.Material 2.250 2.500 2.500 2.500
Div.Aufwendg. 50 250 50
Jahresüberschuss 200 750 950
Summe 2.500 2.500 3.500 3.500 2.500 2.500 3.500 3.500
Danke Wicki -
Hallo, habe mit BIL07 so meine Schwierigkeiten, vieleicht kann mir jemand helfen!
Aufgabe 1.
In einem Konzern ist die Muttergesellschaft zu 100% an der Tochtergesellschaft beteiligt. Erstellen Sie anhand der Einzelbilanzen der beiden Konzernunternehmen die Konzernbilanz.
Muttergesellschaft:
Aktiva
Div.Anlagevermögen 2.000
Beteiligungen 400
Umlaufvermögen 900
Passiva
Gez.Kapital 1.000
Rücklagen 300
Schulden 2.000
Tochtergesellschaft:
Aktiva
Anlagevermögen 500
Umlaufvermögen 200
Passiva
Gez. Kapital 300
Rücklagen 100
Schulden 300
Meine Lösung ist:
Aktiva
Anlagevermögen 2.500
Umlaufvermögen 1.100
3.600
Passiva
Gez. Kapital 1.000
Rücklagen 300
Schulden 2.300
3.600
Danke Wicki -
Hallo,
vielen Dank hast mir sehr weiter geholfen.
Gruß
Wicki -
Hallo, vielen Dank für deine Antwort.
Könntes du noch mal über Aufgabe 8 schauen oder jemand anderes!
Kauf einer Webmaschine in Liverpool zu 10.000 (Kurs 1,00€ = 0,70). Am Bilanzstichtag sind 50 % der Verbindlichkeit bezahlt.
Mit welchem Wert sind die Restverbindlichkeiten der Webmaschine zu bilanzieren, wenn der Wechselkurs zu diesem Zeitpunkt 1,00€ = 0,60 beträgt?
Begründungen sind anzugeben!
Anschaffungskosten: 10.000
Kurs zum Aufnahmezeitpunkt: 0,70
Kurs zum Bilanzstichtag: 0,60
Bilanzieren: 10.000x0,70= 7.000-50%= 3.500€
Nach dem Höchstwertprinzip muss am Abschlussstichtag von mehreren möglichen Werten (z.B. Anschaffungswert oder Tagesert) jeweils der höhere Wert angesetzt werden, H 6.10 EStH.
(ich kann die ausländische Währung nicht schreiben sorry)
Danke, Wicki -
Hallo, kann mal jemand rüber schauen ob es so richtig ist.
Bil05, Nr.3
Ein Unternehmen hat zu Beginn der laufenden Abrechnungsperiode ein Grundstück erworben.
Anschaffungskosten betrugen 200.000€
Am Bilanzstichtag beträgt der Tageswert (Teilwert)
a) 250.000€ (Bauland)
b) 150.000€ (Bauverbot)
1. Ermitteln und begründen Sie für beiden Fälle den jeweiligen Wertansatz in der Bilanz.
2. Welche Möglichkeiten bestehen zum bilanziellen Ausweis des Grundstückswertes, wenn das Bauverbot nach 3 Jahren aufgehoben wird?
1.a) Wertansatz 200.000€
Ist bei Vermögensgegenstände der Wert niedriger als die Anschaffungs-oder Herstellungskosten, ist der niedrigere Wert anzusetzen. § 253 Abs.3 HGB
1.b) Wertansatz 150.000€
Gegenstände des Anlagevermögens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung müssen bei mehreren Wertansätzen stets zum niedrigeren Wert angesetzt werden. § 253 Abs.2 Satz 3 letzter Halbsatz HGB
2. Im Fall der Aufhebung des Bauverbots kann aber eine Zuschreibung in Höhe der stillen Reserve vorgenommen werden, höchstens aber bis zu den (fortgeführten) Anschaffungs-oder Herstellungskosten. Bei Kapitalgesellschaften muss in der Handels-und Steuerbilanz immer eine Zuschreibung vorgenommen werden. § 280 Abs.1 HGB i.V.m. § 6 Abs.1 Nr.1,2 EStG
Danke, Wicki