Hallo Heike75,
ich habe Nachricht von meinem Studienleiter bekommen.
Meine Frage war:
bei der Ermittlung der Gewerbesteuer muss ich doch die Mietkosten für das Grundstück vom Landwirt, die Pacht für das Grundstück des Gewerbetreibenden ausser Acht lassen und die Pacht für Wirtschaftsgüter des AV mit 50 % hinzurechnen nach § 8 GewStG Nr. 7 hinzurechnen oder liege ich da falsch?
Seine Antwort:
Jawoll !! Grundstücke werden anch der alten Fassung des GewStG bis 2007 nach § 8 Nr. 7 GewStG NICHT dazugerechnet (egal, ob es von einem Landwirt gepachtet ist oder von einem anderen...) .
Ich hoffe das es jetzt richtig ist.
Meine Lösung nun: 35640 €
Viele Grüsse
Marienkaefer