Ich kenne den Rauser Steuerlehre Winkler Verlag aus der Berufsausbildung. Das Buch ist ganz nett, vermittelt die Grundlagen des deutschen Steuerrechts in der aktuellen Version. Es ist verständlich erklärt, allerdings auch teilweise sehr langweilig. Die eher theoretisch orientierten Aspekte der Steuerlehre, wie sie an der Uni vermittelt werden, stellt es allerdings nicht dar.
Dann habe ich noch Dieter Schneeloch Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Band 1: Besteuerung Vahlen Verlag. Da müsste alles drin sein, was man für ein Uni Studium mit Schwerpunktfach Steuerlehre braucht. Ich habe noch nicht richtig reingeschaut (muss erst das Skript durcharbeiten). Ich weiß daher also nicht, ob das viel verständlicher ist als eine Vorlesung/Skript. Auf den ersten Blick scheint es aber viele Beispiele und Übungen mit Lösungen zu geben. Das ist für die Klausurvorbereitung wichtig.
Beiträge von Mr Jaggers
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Danke simone123 für die Info über die degressive Afa.
Ich habe jetzt auch noch mal genauer bei der Mentorin für Steuerlehre nachgefragt und die hat gemeint, dass "Wichtige Steuergesetze" Stand 1. Januar 2008 den Rechtsstand 2008 wiedergibt und das die Regeln sind, nach denen man die Steuerklärungen für den Veranlagungszeitraum Kanlenderjahr 2008 erstellt. Allerdings würde es auch Gesetze geben, die rückwirkend wirksam werden, das wäre fürs Studium aber nicht so relevant.
Sie hat mir dann auch noch empfohlen, die "Aktuelle Steuergesetze" vom Beck-Verlag zu nehmen, weil hier nämlich die verschiedenen Rechtsstände gleich nebeneinander dargestellt werden würden. -
Ich habe eine grundsätzliche Verständnissfrage zur Steuerlehre. Die Steuer wird ja meist erst im nächsten Jahr beim Finanzamt "abgerechnet". und es werden ja immer neue Steuergesetze verarbschiedet, ab wann und für welchen Zeitraum sind die eigentlich gültig? Wenn ich z.B. den Veranlagunszeitraum Kanlenderjahr 2007 betrachte, kann es sein, dass noch im Januar 2008 ein Gesetz erlassen wird, das Einfluss darauf hat, wie ich die Steuererklärungen für 2007 mache? Ich finde das etwas verwirrend, weil die Steuerpflichtigen doch eigentlich vorher wissen müssten, welche steuerliche Konsequenzen ihr Handeln hat. Demnach müsste alles, was für das Kalenderjahr 2007 relevant ist, am 1.1.2007 in Stein gemeißelt sein, oder?
Ich muss eine Aufgabe bearbeiten und da steht, "es gilt der Rechtsstand 2007". Was ist eigentlich damit gemeint? Die Regeln, die auf den Veranlagungszeitraum Kalenderjahr 2007 anzuwenden sind? Alle Gesetze, die noch im Jahr 2007 zustande kamen? Was anderes?
Ich habe hier die "Wichtigen Steuergesetze" vom NWB-Verlag. Und zwar in drei Ausführungen:
54. Auflage Stand 1. Januar 2006
55. Auflage Stand 1. Januar 2007 (das habe ich bestellt)
56. Auflage Stand 1. Januar 2008Welche Ausgabe muss ich verwenden, wenn "Rechtsstand 2007" verlangt wird? Die Frau am Telefon beim NWB-Verlag meint, dass die 56. Auflage für den Veranlagungszeitraum 2007 gilt. Nur ist in dieser Auflage im EStG die degressive Abschreibungsmgöglichikeit für Anlagevermögen gar nicht mehr vorgesehen. Und meine Aufgabe stellt auf einen Abschreibungsplan mit Wechsel von linearer zur degressiven Afa ab. Sie würde also mit den Regeln der 56. Auflage gar keinen Sinn machen, weil kein Wahlrecht mehr besteht.
Kann jemand kurz in seiner 55. Auflage nachschauen, wie die Höchstgrenzen für die degressive Afa in §7 Abs. 2 EStG geregelt sind?