Beiträge von maertel73

    und meine letzte Antwort:
    Die Probleme der Lucia GmbH können dadurch vermieden werden indem die Lieferanten mehr eingebunden werden. Es sollten die Kontakte besser gepflegt und partnerschaftlich sein. Die Partnerschaft sollte loyal und fair sein. Die Zusammenarbeit mit den Lieferanten ist langfristig auszulegen. Dazu muß der Lieferant über moderne Kommunikationsmittel verfügen.

    Für den Lieferanten müssen nachfolgende Richtlinien gelten:
    Verfolgung eines durchgängigen, integrierten Qualitätssicherungssystems
    Stetige Verbesserung der Qualität und Zuverlässigkeit durch totale Verpflichtung zur
    0-Fehler-Philosophie
    Einhaltung von Normen und Spezifikationen
    Einsatz von Meß- und Prüfverfahren die das verlangte Ergebnis sicherstellen
    Absolute Zuverlässigkeit und Eindeutigkeit der Aussagen zu Lieferzeiten und Liefermengen
    Flexibel bei Termin- und Mengenänderungen
    Weltmarktpreise
    Angemessenes Preis/ Leistungsverhältnis

    Eine weitere Möglichkeit wäre eine Just-in-time-Produktion. Dafür müssten sich die Zulieferer vertraglich verpflichten, innerhalb dieser Vorlaufzeiten zu liefern.

    Eine andere Möglichkeit wäre die Frage ob Eigenfertigung für bestimmte Produkte möglich wäre. Wobei hier die Kostenfragen zu klären wären.

    Bei der Bestellpolitik müssen die Einkaufspreise, Kosten der Lagerhaltung, die Versorgungssicherheit, Präferenzen der Lieferanten und der Güter, Themen der Beschaffungsstrategie sein. Hier könnte die ABC-Analyse hilfreich sein.

    Statt der Einzelquellenbeschaffung (Abhängigkeit an einem Lieferanten) sollte überlegt werden ob eine Doppelquellenbeschaffung (zwei Lieferanten für einen Artikel) oder sogar eine Mehrquellenbeschaffung mehr Vorteile bietet.

    Wer kann mir sagen ob ich richtig liege und ob ich vielleicht noch etwas hinzufügen muss.
    Danke für eure Hilfe

    Frage 4 meine bisherige Antwort:
    Lucia GmbH und Schader AG haben ein wirksames Schuldverhältnis abgeschlossen.
    Es bestehen die Pflichten nach § 433 und § 929 BGB.

    Die Leistungszeit wurde hier genau bestimmt (18.09. d. J.). Beim relativen Fixgeschäft ist keine Unmöglichkeit gegeben, aber der Gläubiger kann gleich vom Vertrag zurücktreten, ohne dass erst die üblichen Verzugsvoraussetzungen (Verschulden) vorliegen müssen.
    § 376 HGB

    Durch den Lieferverzug hat die Lucia GmbH Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens, §§ 280 II i. V. m. 286

    Frage 3 meine antwort:
    Es wurde zwischen der Liliental GmbH und Lucia GmbH ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen § 145 BGB. Es bestehen die Pflichten nach § 433 und § 929 BGB

    Die Leistungszeit wurde nicht kalendermäßig bestimmt. („innerhalb von 14 Tagen“). Dies hat zur Folge in dem Fall, dass der Liefertermin nicht nach dem Kalender bestimmt ist, da der Abrufzeitpunkt, von dem er sich berechnet, zunächst unbestimmt ist.
    § 271 (2) BGB

    Bei Warenlieferung tritt der Verzug erst nach vorangegangener Mahnung ein.
    Gemäß § 286 II BGB ist grundsätzlich eine Mahnung erforderlich, damit der Schuldner (Fa. Liliental GmbH) in Verzug gerät. Sie ist eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Gläubigers mit der Aufforderung an den Schuldner, die geforderte Leistung zu erbringen.

    Die Lucia GmbH sollte die Liliental GmbH in Verzug setzen (Mahnung) und genauen Liefertermin nennen § 286 BGB

    Danach kann § 323 I BGB vom Vertrag zurücktreten in Anspruch genommen werden

    § 325 BGB Schadensersatz und Rücktritt wird nicht ausgeschlossen.

    zu frage 2 meine antwort
    Zwischen Marx AG und Lucia GmbH ist ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen worden
    § 145 BGB. Es bestehen die Pflichten nach § 433 und § 929 BGB.

    Da es für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist muss die Lucia GmbH die Ware unverzüglich prüfen § 377 (1) HGB. Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. § 377 (2) HGB

    Nach § 377 (3) HGB zeigt sich ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

    Mangel ist die Abweichung von der Beschaffenheit nach § 434 BGB

    Es gelten die Rechte des Käufers nach §§ f. 437 BGB

    Die Lucia GmbH sollte unverzüglich nach Feststellung die Marx AG vom Mangel in Kenntnis setzen und von der Marx AG eine Ersatzlieferung bzw. Neulieferung verlangen.

    zu Frage 1 meine antwort:
    [h=3][FONT=&quot]Zwischen der Lucia GmbH und der Schuster GmbH wurde ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen §§ 145 ff. BGB. Angebot und Annahme durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung § 929 BGB der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (Lieferung) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises (Kaufsumme) und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet § 433 BGB. [/FONT][/h]
    Pflichten des Verkäufers
    Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware ohne Mängel zu liefern. Er ist verpflichtet, die Ware an dem Lieferdatum zu liefern. Er ist verpflichtet, das Eigentum zu übertragen.

    Pflichten des Käufers
    Kaufpreis fristgerecht zu bezahlen und den von ihm gekauften Gegenstand entgegenzunehmen.

    Der Kauf erfolgte nach Probe. Dabei handelt es sich um einen Kaufvertrag, bei dem der Käufer zunächst ein Muster oder eine Probe von einem Kaufgegenstand erwirbt und dann unter Bezugnahme d. Probe weitere Mengen nachkauft. Die Beschaffenheit der Probe ist dann als für die Beschaffenheit der späteren Lieferung verbindlich, sodass ein Mangel vorliegt, wenn die Beschaffenheit der Kaufsache nicht der Probe entspricht.

    Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu Prüfen und wen sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. § 377 (1) HGB

    Mängel
    Sachmangel § 434 Abs. 1 BGB Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.

    Rechte des Käufers bei Mängel § 437 BGB

    • nach § 439 BGB Nacherfüllung
    • nach §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 BGB den Kaupreis mindern und
    • nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.



    Es liegt ein Sachmangel (Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vor). Die Lucia GmbH sollte die Schuster GmbH auf Nacherfüllung (Umtausch) auffordern. Falls diese nicht liefern kann vom Vertrag zurücktreten und schnellstmöglich einen neuen Lieferanten suchen um Engpässe zu vermeiden.

    Problemfälle
    Frage 1a) Schaltmuffen werden geliefert diese entsprechen nicht der Qulität des Erstmusters was bei einer Weiterverarbeitung zu verstärkten Reklamationen führen wird
    Frage 2b) Federelemente wichen bei der Lieferung in Größe und Form von der Norm ab, sodass eine Verarbeitung nicht möglich war. Dieser Mangel wurde allerdings erst während des Produktionsprozesses festgestellt.
    Frage 3c) Seit Jahren liefert uns eine Firma Steuerungselemete. Liefertermin wurde "innerhalb von 14 Tagen" vereinbart. Die Teile sind jedoch nach 4 Wochen immer noch nicht in unserem Werk eingetroffen.
    Frage 4d) Eine Lieferung einer Firma aus Salzburg, mit Sensoren ist trotz Dringlichkeit und Liefertermin "18.9.d.j. in unserem Werk erst am 28.9.d.j. eingetroffen. Dies führte zu Engpässen in der Produktion.

    Frage
    Welche Vertragsstörungen liegen jeweils vor und welche Rechtsfolgen ergeben sich und wie sollten wir darauf reagieren?
    Wie können solche Probleme zukünftig vermieden werden?

    Hallo ich bin gerade bei BES10F und komme bei den einzelnen Fragen überhaupt nicht klar. Wer hat schon die Aufgaben gelöst und kann mir dabei helfen?
    Bin für jede Hilfe dankbar.

    Hallo ich habe mich jetzt soweit durchgekämpft und bin nun bei Aufgabe 3.6 der FIN10F ESA ILS mit der Aufgabe Stille Rücklagen!!
    Ich weiss jetzt nicht wie man den Verkehrswert und den Grundkapital berücksichtigen soll?
    Etwa: 12 Mio. geteilt durch 170 * 100????
    Stehe Kopf????????
    Kann mir jemand weiterhelfen????
    Den Cash-Flow habe ich bereits berechnet

    Wäre auch Super wenn mir jemand mal meine bisherigen Rechnungen überprüfen könnte........

    Danke

    Meine Frage zu der Aufbereitung der Bilanz:
    Gehören die sonst. Vermögensgegenstände des Umlaufsvermögens zu den Zahlungsmitteln oder ist dies ein seperater Posten?
    Ich habe diese den Zahlungsmitteln zugeordnet.
    Den Rest habe ich schon fertig

    Ich komme bei Aktiva 2000: auf Gesamtvermögen 113830 €
    2001 auf 91802 €

    Passiva 2000: 113830 €
    2001: 91802 €

    Hat jemand die selben Ergebnisse?

    Hallo,

    ich bin gerade an der ESA FIN10F von ILS dran und komme einfach nicht weiter.

    Wer könnte mir bitte helfen. Habe schon mehre Leute angeschrieben aber leider keine Antwort erhalten.

    Wäre echt Super wenn mir jemand helfen könnte.

    DANKE

    Hallo ich habe ein Problem bei der Einsendeaufgabe PWI10F Lernheftcode PWI10F-XX3-A06

    Ich habe bei Aufgabe 1a) als Lösung 20.000 EUR kalk. Abschreibung
    Ich habe hier im Forum gelesen das die Formel Anschaffungskosten/Nutzungsdauer/2 wäre. Das wäre als Ergebnis 10.000 EUR!! ich bin aber der Meinung das meine Lösung stimmt.

    Kann mir jemand sagen was ihr als lösung habt?

    Aufgabe 1b) Ergebnis: 7200 EUR kalk. Zinsen
    Aufgabe 1c) Ergebnis: 10200 EUR Instandhaltungskosten

    Aufgabe 2a) Rüstkosten Verfahren 1 = 165 EUR und Verfahren 2 = 330 EUR
    Aufgabe 2b) Fertiglohnkosten Verfahren 1 = 39150 EUR und Verfahren 2 = 21937,50 EUR
    Aufgabe 2c) Energiekosten Verfahren 1 = 6307,50 EUR und Verfahren 2 = 4725,00 EUR

    Aufgabe 3)
    Hier kommen die Probleme!!
    Materialkosten ? sind hier die 120000,00 EUR gemeint von der neuen Anlage ???
    Als variable Kosten habe ich Fertiglohnkosten und Energiekosten
    Als fixe Kosten habe ich Rüstkosten, kalk. Abschreibung und Zinsen, Raumkosten und Instandhaltung

    Und wie berechne ich nun die variablen und fixen Kosten? Habe hier keinen Plan mehr!!

    Wer kann mir weiterhelfen BITTE

    Hi Leute,

    habe gerade meine Einsendeaufgabe BST1 fertig und würde gerne diese mit jemanden vergleichen der diese schon gelöst bzw. benotet bekommen hat. Kann mir jemand seine Lösungen senden oder gibt mir jemand seine E-Mail damit ich sie senden kann? Danke

    Ansonsten stelle ich hier meine Lösungen rein :confused:

    Gruss

    Erstmal danke an Rowena !!! Du hast mir wirklich sehr geholfen bei dieser Aufgabe !!!
    Es ist nicht leicht in den Gesetzbüchern nachzuschlagen wenn dort die neuen Gesetze stehen und man soll dann Aufgaben von 10 Jahren lösen !!!!

    So nun mache ich mich mal an die Umsatzsteuerfälle

    Danke Donald ;)

    Geldanlage Helga Muster
    Dividende § 20 EStG Abs. 1 Nr. 1 Auszahlung: 12.000 €
    Kapitalertragssteuer 20% (Neu 25%) § 43a EStG i. V. mit § 43 Abs. 1 Nr.1
    Solidaritätszuschlag 5,5 %
    Somit muss berechnet werden:
    12000 * 1,1 / 78,9 % = 167,30 € abgerundet 167,00 € Soli.-Zuschlag
    12000 * 20 / 78,9 % = 3.041,83 € abgerundet 3.041,00 € Kapitalertragssteuer
    Zusammen: 12.000,00 + 167,00 + 3.041,00 = 15.208,00 €
    Zur Hälfte steuerfrei nach § 3 Nr. 40 EStG (neu 40%) = 7.604,00 €

    Zinsen: Auszahlung ist Brutto § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
    Kapitalertragssteuer gem. § 43 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. § 43a Abs. 1 Nr. 3 EStG Alt: 30 % Neu: 15 %
    Kapitalertragssteuer 2633,00 €
    Soli.-zuschlag 145,00 €
    Gesamt: 6000 + 2633 + 145 = 8.778,00 €


    Ist dies richtig?

    Bin mir nun überhaupt nicht mehr sicher !

    danke Rowenna du hast mir sehr geholfen :)
    Wie hast Du den die Altersvorsorge berechnet?
    Hier meine Lösung:
    Sonderausgaben:
    Kirchensteuervorauszahl.: 1.000,00 € und 600,00 € Lohnkirchensteuer = Gesamt: 1.600,00 €

    Altersvorsorge:
    Altersvorsorgeaufwendung insgesamt: 8.000,00 €
    Arbeitnehmeranteil 2.400,00 €
    Steuerfreier Arbeitgeberanteil 2.400,00 €
    = zu berücksichtigende Altersvors. 12.800,00 €
    Höchstbetrag 40.000 € bei Zusammenveranl.
    - 62 % 7.936,00 €
    Steuerfreier Arbeitgeberanteil 2.400,00 €
    Abzugsfähige Sonderausgaben 5.536,00 €
    Kranken- und Unfallversicherung: 3.900,00 € (Höchstbetrag als Sonderausgabe)
    § 10 Abs. 3 EStG

    Stimmt das ? Wäre nett wenn du nochmal drauf schauen könntest?

    Hallo,

    ich hänge schon seit ein paar Tagen an der Fallstudie 1 Einkommensteuer und komme einfach nicht weiter. Ich brauch Hilfe bei den Mietwohnungen von Hans und Helga Muster.

    Hier nochmal in Kurzfassung der Fall:
    Paar kauft Haus mit 6 Wohnungen für 2.000.000,00 € zzgl. 3,5% Grunderwerbssteuer
    Wert von Grund u. Boden 500 €/qm.
    Kaufvertrag 01.08.01
    Kaufvertrag je zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks.

    Wohnungen sind vermietet.
    Mtl. Miete 2000 € zzgl. 250 € Nebenkosten
    Finanzierung des Kaufpreises haben sie einen Kredit über 1.500.000,00 € aufgenommen.
    Disagio 10.000,00 €
    mtl. Zinsbelastung 5.000,00 €
    Aufwendungen 12.000,00 € für Strom, Heizung,...

    Meine Lösung bisher:

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 Abs. 1 EStG
    Mieteinnahmen 6 Wohnungen à 4 Monatsmieten 2.250,00 € = 54.000,00 €

    Werbungskosten:
    Zinsen f. Darlehen 4 Monate á 5.000,00 € = 20.000,00 €
    Disagio: 10.000,00 €
    AfA 2% (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 a EStG) =
    Wert Grund u. Boden = 500.000 €
    Wert Gebäude = 1.500.000 € AfA 1500000*2% = 30.000 € / 12 * 4 = 10.000,00 €
    Kosten für Aufwendungen = 12.000,00 €
    Nun weiss ich aber nicht mehr weiter !


    Habe hier schon gelesen das STW4 gibt. Bei mir ist dieses Heft aber nicht vorgesehen.

    Kann mir jemand schreiben ob ich richtig liege bzw. mir jemand weiterhelfen wie ich diese Aufgabe löse?


    Danke im Voraus