Hallo zusammen,
kann mir jemand zu dieser Aufgabe nur mal einen "Schubs in die richtige Richtung" geben? Das wäre echt schön, denn ich bin mir sowas von unsicher ;o(
A und B gründen die A & B Kommanditgesellschaft (KG) zum Betrieb eines Handelsgewerbes. A wird Komplementär und B wird Kommanditist. Außerdem erhält B Prokura. A und B vereinbaren dazu, dass die Prokura auf Geschäfte bis zu einer Höhe von 20.000 € beschränkt sein soll.
Noch vor der Eintragung der KG in das Handelsregister nimmt B im Namen der KG beim Kreditinstitut K einen Kredit in Höhe von 80.000 € auf. Dabei ist dem K nicht bekannt, dass B auch Kommanditist der KG ist.
Nachdem die KG im Handelsregister eingetragen ist, bestellt B dem K zur Sicherung dieses Kredites eine Grundschuld auf dem Betriebsgrundstück der KG.
a) Prüfen und begründen Sie, ob die Kreditaufnahme und die Grundschuldbestellung wirksam sind.
b) [FONT="]Prüfen und begründen Sie, wer für die Rückzahlung des Kredites haftet.
Danke & Grüße
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