Habe ein 2.
Falsch war nichts außer das ich bei Aufgabe 9 mit 60 % an statt mit 62% gerechnet hatte.nur zu wenig begründet.
Wußte nicht das die alles ausführlich begründet haben wollen.
Das nächste mal weiß ich es.
LG
Simone
Habe ein 2.
Falsch war nichts außer das ich bei Aufgabe 9 mit 60 % an statt mit 62% gerechnet hatte.nur zu wenig begründet.
Wußte nicht das die alles ausführlich begründet haben wollen.
Das nächste mal weiß ich es.
LG
Simone
Hallo!
Habe meine ESA nach über 3 Wochen auch wieder bekommen. Also falls du noch Hilfe benötigst sag Bescheid.
LG
Simone
Hallo!
Ich denke ich kann dir helfen.
Bei was hängt es denn?
Denke dran du mußt alle Nebenrechnungen abgeben. Wenn nicht gibt es gleich eine Note schlechter.
LG
Simone
Hallo!
Klar kann ich dir helfen.
Stimmen deine Aufgaben mit meinen überein?
LG
Simone
Also meine Heftnummer ist die XX2-K19.
Habe die ESA vor ca. 4 Wochen geschrieben.
Bearbeite meine Hefte auch nach Reihenfolge.
Was für eine Heftnummer hast du?
LG
Simone
:)Bei wir das alles so richtig.
Hatte volle Punktzahl.
Sonst würde ich die Frage auch nicht beantworten.
LG
Simone
:)Mache ich doch gerne.
Wenn du noch Hilfe brauchst sag Bescheid.
LG
Simone
Hallo!
Bei was kann ich dir helfen?
LG
Simone
Ich bin zur Zeit in Elternzeit. Habe gerade bei PEW etc. die Firma meines Mannes genommen. Er arbeitet dort als Handelsvertreter.
Soweit ich das weiß nehmen manche aber auch Unternehmen aus dem Internet.
Oder Frage einfach deinen Studienberater bzw. Lehrer ob du Unternehmen aus dem Netz nehmen darfst.
LG
Simone
:DHallo!
Eigenfinanzierung wird durch Erhöhung von Einlagen ( Grundkapital und Rücklagen)
von außen und durch Selbstfinanzierung aus den Gewinnen gebildet.
Eigenfinanzierung= Grundkapitalerhöhung + Rücklagen + Bilanzgewinn
= 50 TEUR + (- 50 ) TEUR + 8 TEUR
= 8 TEUR
Fremdfinanzierung
Hierzu gehören alle kurz- u. Langfristigen Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen
Fremdfinanzierung = langf. Verbindl. + kurzfristige Verbindl. + Rückstellungen
= 26 TEUR + 17 TEUR + 12 TEUR
= 55 TEUR
Hilft dir das weiter?
Wenn du noch Fragen hast sag Bescheid.
LG
Simone
:cool:Die Aufgabe der Einkaufsabteilung müssen auf Mitarbeiter verteilt u. Zu sinnvollen Stellen
gebündelt werden.
Dies kann durch Zusammenfassung gleichartiger Aufgaben (Funktionsprinzip) oder
differenziert nach Material- bzw. Warengruppen (Objektprinzip) oder durch Kombination
beider Prinzipien o. Auch durch Unterscheidung nach gestalteten u. Verwaltenden Aufgaben
erfolgen.
Während beim Funktionsprinzip gleichartige Aufgaben zu einer Stelle zusammengefasst
werden, erfolgt die Stellenbildung nach dem Objektprinzip unter dem Gesichtspunkt, alle auf
eine bestimmte Waren- u. Materialart bezogenen Beschaffungsaufgaben einem
Aufgabenträger zuzuordnen. Das Funktionsprinzip erlaubt eine beträchtliche Spezialisierung
und Rationalisierung, eignet sich daher besser für kleine u. Mittlere UN.
Das Objektprinzip ist waren bezogen.
Die Stellen in der Einkaufsabteilungen werden so angelegt, dass bestimmte gleichartige
Aufgaben von einem Aufgabenträger erledigt werden..
Dadurch dass jedem Einkäufer nur relativ wenige Aufgaben zugeteilt werde, kann angesichts
einer zu erwartenden Spezialisierung, eindeutigen Kompetenzabgrenzung u. Geringer
Tendenz zu nötiger Parallelarbeit ein beträchtlicher Rationalisierungseffekt werden.
Dieses o.g. Prinzip (Reinform) eignet sich vor allem nur für kleinere UN mit relativ geringem
Beschaffungsaufwand o. Großbetriebe mit der Bildung einer speziellen Stabsabteilung.
Das war meine Antwort. Hatte volle Punktzahl.
LG
Simone
Habe keine Email bekommen. Du kannst mich unter monemaus2002@yahoo.de erreichen.
Hast du wenigstens schon ein paar Ansätze?
LG
Simone
Ich habe nur die letzten online Verschickt. Du kannst mir mal deine EMail Adresse geben.
Fehlt dir alles oder hast du schon Lösungsansätze?
LG
Simone;)
Willkommen bei Study Board!
Bei BIL 1 - 4 könnte ich helfen.
BIL 05 habe ich noch nicht gemacht.
LG
Simone
Hallo!
Brauchst du noch Hilfe bei FIN 01?
LG
Simone
:cool:Brauchst du noch Hilfe? Habe meine ESA schon hinter mir.
LG
Simone
:confused:Hallo habe schon viel von der PWI ESA gehört.
Mit 1a und b bin ich gut zurecht gekommen.Könnte vielleicht jemand mal über meine Rechnungen schauen. Ich weiß nicht ob ich die richtig habe.
Vielen lieben Dank.
Produkt A: 90,- EUR – 60,- EUR = 30,- EUR
30 EUR / 16 min/ Stück = 1,875
Deckungsbeitrag bei Produkt A beträgt 1,875 EUR / min
20.000 Absatzmenge/Stück x 16min/ Stück = 320.000 min
Produkt B: 120,-EUR minus 80,- EUR = 40,- EUR
40,- EUR / 6 min/ Stück = 6,6667
Deckungsbeitrag bei Produkt B beträgt 6,6667 EUR/ min
12.000 Absatzmenge/Stück x 6 min/Stück = 72.000 min
Produkt C: 160,- EUR minus 70,- EUR = 90 EUR
90,- EUR / 24 min/ Stück = 3,75 EUR / min
Produkt wird nicht selbst gefertigt
Produkt D: 140,- EUR minus 80,- EUR = 60,- EUR
60,- EUR / 12 min/Stück = 5,00 EUR / min
Produkt wird nicht selbst gefertigt
Produkt E: 180,- EUR minus 140,- EUR = 40,-
40,- EUR / 10 min/Stück = 4,00 EUR / min
Produkt wird nicht selbst gefertigt.
Gesamtfertigungminuten= 600.000
minus Zeit von Produkt A und B
Produkt A ( 320.000 min) + Produkt B (72.000) = 392.000 min
600.000 minus 392.000 = 208.000 min ( Restfertigungszeit)
60min / benötigte Fertigungszeit in Minuten/Stück x Deckungsbeitrag/Stück
Der DB/Stück bei Produkt C ist größer als bei Produkt D (DB/Stück ist gleich), deshalb liegt die Entscheidung so viel wie möglich von C zu produzieren.
Produkt C: 24 min / Stck.
208.000 min : 24 min = 8666,67 Stück
Gesamtstückzahl von C = 16.000 Stück
Differenz = 7333,33 Stück (Fremdbezug)
Da keine Kapazitäten mehr frei sind, müssen 7333 Stück von Produkt C fremd bezogen werden.
Und auch Produkt D.
Deckungbeiträge je Engpasseinheit:
Produkt A= 60 / 16 * 1,875
= 7.03125= 7,03
Produkt B= 60/ 6 * 6,667
= 66,67
Produkt C= 60 / 24 * 3,75
= 9,375
Produkt D= 60 / 12 * 5,00
= 25
Produkt E= 60/ 10 * 4,00
= 24
LG
Simone
a)
§ 3 Abs. 6 S. 1 UStG, § 3 Abs. 6 S. 5 UStG Lieferort ist da, wo Lieferung beginnt.
Lieferort Oslo nicht steuerbar
b)
Abnehmer in Oslo tritt als Lieferer auf. Er veranlasst Beförderung von Solingen nach Oslo. Erste Lieferung S-H ist ruhend. HAt ihren Lieferort in Solingen. § 3 Abs. 7 S. 2 Nr. 1 UStG. Selbige geht der Beförderungslieferung voran, mithin ist hier der Beginn der Lieferung maßgebend = Solingen = steuerbar.
2. Lieferung § 3 Abs. 6 S. 1 UStG = bewegte Lieferung von S nach O, Lieferort in Solingen, beide Umsätze sind steuerbar.
c)
gleichen §§ wie a
Die Lieferung S an H = ruhend. Lieferort in Norwegen § 3 Abs. 7 S. 2 UStG = Ende der Versendung, Lieferung folgt der Beförderungslieferung = nicht steuerbar.
d)
Lieferung S an H = ruhend, geht der Bförderungslieferung voran, Lieferung beginn in Solingen = steuerbar, § 3 Abs. 7 Nr. 1 UStG
Lieferung H an O = bewegte Lieferung, Lieferort Hamburg, § 3 Abs. 6 S. 6 UStG, Beginn der Lieferung
zweite Lieferung § 3 Abs. 6, S 1 USt
Nimmst du auch andere Hilfe an?
LG
Simone
So bald ich heute etwas Zeit habe schaue ich es mir mal in Ruhe an.
Mein Junior ist nur heute mit dem linken Bein aufgestanden.
Auf dem ersten Blick habe ich schon ein paar Ansätze.
Okay ich melde mich heute im laufe des Tages noch mal.
LG
Simone