Beiträge von monemaus2002

    Habe ein 2.
    Falsch war nichts außer das ich bei Aufgabe 9 mit 60 % an statt mit 62% gerechnet hatte.nur zu wenig begründet.
    Wußte nicht das die alles ausführlich begründet haben wollen.
    Das nächste mal weiß ich es.


    LG
    Simone

    :DHallo!
    Eigenfinanzierung wird durch Erhöhung von Einlagen ( Grundkapital und Rücklagen)
    von außen und durch Selbstfinanzierung aus den Gewinnen gebildet.
    Eigenfinanzierung= Grundkapitalerhöhung + Rücklagen + Bilanzgewinn
    = 50 TEUR + (- 50 ) TEUR + 8 TEUR
    = 8 TEUR

    Fremdfinanzierung
    Hierzu gehören alle kurz- u. Langfristigen Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen
    Fremdfinanzierung = langf. Verbindl. + kurzfristige Verbindl. + Rückstellungen
    = 26 TEUR + 17 TEUR + 12 TEUR
    = 55 TEUR

    Hilft dir das weiter?

    Wenn du noch Fragen hast sag Bescheid.

    LG
    Simone

    :cool:Die Aufgabe der Einkaufsabteilung müssen auf Mitarbeiter verteilt u. Zu sinnvollen Stellen
    gebündelt werden.
    Dies kann durch Zusammenfassung gleichartiger Aufgaben (Funktionsprinzip) oder
    differenziert nach Material- bzw. Warengruppen (Objektprinzip) oder durch Kombination
    beider Prinzipien o. Auch durch Unterscheidung nach gestalteten u. Verwaltenden Aufgaben
    erfolgen.
    Während beim Funktionsprinzip gleichartige Aufgaben zu einer Stelle zusammengefasst
    werden, erfolgt die Stellenbildung nach dem Objektprinzip unter dem Gesichtspunkt, alle auf
    eine bestimmte Waren- u. Materialart bezogenen Beschaffungsaufgaben einem
    Aufgabenträger zuzuordnen. Das Funktionsprinzip erlaubt eine beträchtliche Spezialisierung
    und Rationalisierung, eignet sich daher besser für kleine u. Mittlere UN.
    Das Objektprinzip ist waren bezogen.
    Die Stellen in der Einkaufsabteilungen werden so angelegt, dass bestimmte gleichartige
    Aufgaben von einem Aufgabenträger erledigt werden..
    Dadurch dass jedem Einkäufer nur relativ wenige Aufgaben zugeteilt werde, kann angesichts
    einer zu erwartenden Spezialisierung, eindeutigen Kompetenzabgrenzung u. Geringer
    Tendenz zu nötiger Parallelarbeit ein beträchtlicher Rationalisierungseffekt werden.
    Dieses o.g. Prinzip (Reinform) eignet sich vor allem nur für kleinere UN mit relativ geringem
    Beschaffungsaufwand o. Großbetriebe mit der Bildung einer speziellen Stabsabteilung.

    Das war meine Antwort. Hatte volle Punktzahl.
    LG
    Simone

    :confused:Hallo habe schon viel von der PWI ESA gehört.
    Mit 1a und b bin ich gut zurecht gekommen.Könnte vielleicht jemand mal über meine Rechnungen schauen. Ich weiß nicht ob ich die richtig habe.
    Vielen lieben Dank.
    Produkt A: 90,- EUR – 60,- EUR = 30,- EUR
    30 EUR / 16 min/ Stück = 1,875
    Deckungsbeitrag bei Produkt A beträgt 1,875 EUR / min

    20.000 Absatzmenge/Stück x 16min/ Stück = 320.000 min


    Produkt B: 120,-EUR minus 80,- EUR = 40,- EUR
    40,- EUR / 6 min/ Stück = 6,6667
    Deckungsbeitrag bei Produkt B beträgt 6,6667 EUR/ min
    12.000 Absatzmenge/Stück x 6 min/Stück = 72.000 min


    Produkt C: 160,- EUR minus 70,- EUR = 90 EUR
    90,- EUR / 24 min/ Stück = 3,75 EUR / min
    Produkt wird nicht selbst gefertigt


    Produkt D: 140,- EUR minus 80,- EUR = 60,- EUR
    60,- EUR / 12 min/Stück = 5,00 EUR / min
    Produkt wird nicht selbst gefertigt


    Produkt E: 180,- EUR minus 140,- EUR = 40,-
    40,- EUR / 10 min/Stück = 4,00 EUR / min
    Produkt wird nicht selbst gefertigt.
    Gesamtfertigungminuten= 600.000
    minus Zeit von Produkt A und B

    Produkt A ( 320.000 min) + Produkt B (72.000) = 392.000 min

    600.000 minus 392.000 = 208.000 min ( Restfertigungszeit)


    60min / benötigte Fertigungszeit in Minuten/Stück x Deckungsbeitrag/Stück

    Der DB/Stück bei Produkt C ist größer als bei Produkt D (DB/Stück ist gleich), deshalb liegt die Entscheidung so viel wie möglich von C zu produzieren.
    Produkt C: 24 min / Stck.
    208.000 min : 24 min = 8666,67 Stück
    Gesamtstückzahl von C = 16.000 Stück
    Differenz = 7333,33 Stück (Fremdbezug)

    Da keine Kapazitäten mehr frei sind, müssen 7333 Stück von Produkt C fremd bezogen werden.
    Und auch Produkt D.

    Deckungbeiträge je Engpasseinheit:
    Produkt A= 60 / 16 * 1,875
    = 7.03125= 7,03

    Produkt B= 60/ 6 * 6,667
    = 66,67

    Produkt C= 60 / 24 * 3,75
    = 9,375

    Produkt D= 60 / 12 * 5,00
    = 25

    Produkt E= 60/ 10 * 4,00
    = 24


    LG
    Simone

    a)
    § 3 Abs. 6 S. 1 UStG, § 3 Abs. 6 S. 5 UStG Lieferort ist da, wo Lieferung beginnt.
    Lieferort Oslo nicht steuerbar
    b)
    Abnehmer in Oslo tritt als Lieferer auf. Er veranlasst Beförderung von Solingen nach Oslo. Erste Lieferung S-H ist ruhend. HAt ihren Lieferort in Solingen. § 3 Abs. 7 S. 2 Nr. 1 UStG. Selbige geht der Beförderungslieferung voran, mithin ist hier der Beginn der Lieferung maßgebend = Solingen = steuerbar.
    2. Lieferung § 3 Abs. 6 S. 1 UStG = bewegte Lieferung von S nach O, Lieferort in Solingen, beide Umsätze sind steuerbar.

    c)
    gleichen §§ wie a
    Die Lieferung S an H = ruhend. Lieferort in Norwegen § 3 Abs. 7 S. 2 UStG = Ende der Versendung, Lieferung folgt der Beförderungslieferung = nicht steuerbar.
    d)
    Lieferung S an H = ruhend, geht der Bförderungslieferung voran, Lieferung beginn in Solingen = steuerbar, § 3 Abs. 7 Nr. 1 UStG
    Lieferung H an O = bewegte Lieferung, Lieferort Hamburg, § 3 Abs. 6 S. 6 UStG, Beginn der Lieferung
    zweite Lieferung § 3 Abs. 6, S 1 USt