Also mein Lernheftcode ist XX2-K22
Bei Barzahlung eines Kunden 1.500,- Euro
Kasse
Soll
AB 4.000,-
Forderung 1.500,-
Haben
Verb. 1.000,-
Privatentnahme 500,-
WE 1.200,-
Gehälter 1.600,-
AVK 150,-
SBK 950,-
Werbung 5.500,-
Macht auf beiden Konten 5.500,- Euro
Als Gegenbuchung
Konto Forderungen
Soll
AB 10.000,-
WVK 14.000
Haben
Kasse 1.500,-
Bank 13.000,-
SB 9.500,-
= 24.000,- EURO
Der Bareingang von 1.500,- zählt als Bezahlung von der Forderung. Die Ware die der Kunde bestellt bzw. gekauft hat.
Verstehst du was ich meine.
Im Gegenzug sind verbindlichkeiten das was z.B. das Geschäft bei Händlern hat.
LG
Simone