Anbei meine Unterschiede:
Bei 2 hatte ich noch AO §108 Abs. 2,
Bei 3 ist mein Ende
[TABLE='width: 20%']
31.12.2009
[/td][td][/td][td][/td][td]6.000,00.€...
[/td][td]7.203,00.€......
[/td][/tr][tr][td][/td][td]2010
[/td][td][/td][td]5.999,00 €
[/td][td]2.160,90 €
[/td][/tr][tr][td]31.12.2010
[/td][td][/td][td][/td][td]1,00 €
[/td][td]5.042,10 €
[/td][/tr][tr][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][td][/td][/tr][tr]
[TD='colspan: 5']Da die degressive AfA den Nullwert nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht erreicht, es bleibt im Jahr 2010 ein Rest von 5.042,10 €, kann einmal zur linearen Abschreibung gewechselt werden (§ 7 Abs. 3 EStG). Der Rest kann dadurch, zusätzlich zur degressiven AfA abgeschrieben werden. Von der linearen Afa darf allerdings nicht zu degressiven gewechselt werden.
[/TD]
5.041,10 €
[/td][/tr][tr][td]31.12.2010
[/td][td][/td][td][/td][td][/td][td]1,00 €
[/td][/tr]
[/TABLE]
Hoffe man kann die Tabelle lesen.
Bei 5 a
Steuerpflichtige Einnahmen 2007 65.000,- €√; hatte ich angegeben
Hatte noch beim Auto §15 EStg
Bei 5 b
Hatte ich: anrechenbare Werbungskosten 1.830,- €
In 2007 wurde erst ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt.
Bei 12 hatte ich 5.618 €
Gruß
hape