Beiträge von HaPe

    Wenn Du die Buchungssätze hast, solltest Du auch den Übertrag in die T-Konten schaffen.

    Im Prinzip gibt es vier Kontenarten:
    Aktivkonto; Passivkonto; Aufwands- und Kostenkonto; Erlös- und Leistungskonto

    Die Buchungsregeln der Aktiva und der Passiva sind im Prinzip spiegelverkehrt, d. h., was man in den Aktiva im "Soll" bucht, das gehört bei den Passiva in's "Haben".

    Aufwands- und Ertragskonten sind Unterkonten des Eigenkapitals.
    Aufwendungen und Erträge werden anhand ihrer Auswirkung im Eigenkapitalkonto gebucht, Aufwendungen im "Soll" (= Eigenkapitalminderung") und Erträge im "Haben" (= Eigenkapitalmehrung").

    Der Standardbuchungssatz lautet immer "Soll an Haben".

    Bsp.:
    Wareneinkauf auf Ziel
    Konto Waren und Vorsteuer im Soll und Konto Verbindlichkeiten im Haben

    Telefonrechnung bar bezahlt
    (Je nach vorhandenem Konto) z. B. Gebühren (S) an Kasse (H)

    Nachdem Du alle Buchungssätze übertragen und Ausgleichsbuchungen (z. B. Vorsteuer/Umsatzsteuer) vorgenommen hast,
    sollte "Soll" und im "Haben" der Konten unter dem Strich den gleichen Betrag aufweisen.

    Schau Dir auch mal diesen Link an, da steht schon eine ganze Menge drin:

    https://www.study-board.de/forum/einsende…chfuehrung.html

    Schau mal ob es etwas hilft:

    4a
    Wie viel eine Einkommenserhöhung wirklich wert ist, hängt nicht allein von der Lohnerhöhung ab, sondern auch vom Preisanstieg.
    Man unterscheidet Nominallohn und Reallohn

    Nominallohn = Nettolohn, den der Arbeitnehmer erhält
    Reallohn = Die Kaufkraft des Nominallohn
    Preissteigerung = Veränderung des Betrages der für einen bestimmte Menge an Waren in einen festgelegten Vergleichszeitraum bezahlt werden musste.

    Reallohnsteigerung = Nominallohnsteigerung - Preissteigerungsrate
    Wie nun die Berechnung genau aussehen muss, z. B. Vergleich Berichtsjahr; Steuer abziehen; A-Anteil abziehen, da gibt es bestimmt eine Info in Deinem Lernheft.

    Bsp., wie die Berechnung aussehen könnte wenn der Lohn der Bruttolohn ist

    Basis Folgendes Jahr +5%
    Bruttolohn 2000 € 2.100
    - Steuern 247,89 274,48
    - Sozialabgaben 414,50 435,23
    = Nettolohn 1.337,61 1.390,30

    1337,61 = 100%
    1390,30 = x %
    103,94 - 100 => Zuwachs Nettolohn in % => 3,94 %

    Bei Erhöhung des Preisniveaus
    < Zuwachs NL% => erhöht sich der Reallohn; erhöht sich Lohnkaufkraft.
    = Zuwachs NL% => bleibt der Reallohn gleich; bleibt Lohnkaufkraft gleich.
    > Zuwachs NL% => verringert sich der Reallohn; verringert sich Lohnkaufkraft.

    4b
    Es ist nicht unbedingt die absolute Höhe vom Lohn oder Gehalt wichtig, sondern vielmehr die Kaufkraft, also die Güter- und Leistungsmenge, die er für das Einkommen kaufen kann.
    Wenn nun die Preise um 7% steigen, der Lohn aber nur um 5% (Steigerung des Nominallohns), dann verringert sich der Reallohn.
    Dann bekommt man zwar den höheren Lohn, kann sich aber nicht die gleiche Güter- und Leistungsmenge wie im vorigen Jahr leisten, da die Preise stärker ansteigen.
    Bei einer Preissteigerung von 7% und einer Lohnsteigerung von 10% hätte sich die Einkommenssituation um 3 Prozentpunkte verbessert.
    Der Reallohn ist der an der Kaufkraft gemessene Lohn.

    5
    In der reinen Marktwirtschaft gibt es Privateigentum an Produktionsmitteln (Kapitalgüter und Boden), Konsum- und Investitionsgüter. Das Erwerben von Privateigentum ist in der reinen Marktwirtschaft ein starker Leistungsanreiz. Das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privathaushalte. Das Prinzip ist folgendes: Die Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Behörde bekommen Geld für ihre geleistete Arbeit. Dieses Geld fließt in das Gesamteinkommen eines privaten Haushalts ein. Von diesem Einkommen können sich diese Menschen dann Dienstleistungen oder Dinge kaufen. Damit steigert sich ihr Privateigentum.
    In der reinen Zentralverwaltungswirtschaft gibt es nur Gemeineigentum an Produktionsmitteln (Kapitalgüter und Boden), Versicherungs- und Kreditgewerbe, Landwirtschaft, u.s.w. Privateigentum gibt es nur an Wohngebäuden und Konsumgütern.

    2c
    ist der Unterschied zwischen dem Preis den ein Produkt aufgrund seiner Kostenplanung
    mindestens erzielen möchte und dem tatsächlich höheren Markpreis.
    Ein Betrieb hätte also seine Erzeugnisse auch zu einem geringeren Preis, als den Gleichgewichtspreis, verkauft, erreicht nun im Marktgleichgewicht einen höheren Preis.
    Je niedriger die eingeplanten Kosten sind, desto höher die Differenz (= Preisvorteil) zwischen geplanten Preis und Gleichgewichtspreis.

    Hallo bearbeitet gerade jemand ebenfalls wie ich den oben genannten Lernheftcode?
    Scheint einer der neueren zu sein...:(
    Würde mich gerne austauschen bei den Fragen, es hängt an vielen Stellen bei mir!
    Bitte mal melden...LG

    Wenn Du mal Deine Fragen stellst, kann man vielleicht helfen

    Umwandlung bedeutet eine Rechtsformänderung, ohne dass die bisherige Unternehmung aufgelöst oder neu gegründet wird.
    Eine Umwandlung liegt überall dort vor, wo eine Unternehmung ihre Rechtsform ändert.
    Allerdings wird diese Bezeichnung rechtliche angewendet, wo eine Änderung der Unternehmungsform in eine andere Unternehmungsform ohne Liquidation oder Auflösung zulässig ist.

    Für die Umwandlung mit Liquidation oder Auflösung wird in der Regel der Unterbegriff Umgründung verwendet und ist die Ablösung der vorhandenen Unternehmensform über Liquidation und Bildung einer neuen Rechtsform

    Hierbei wird der Wechsel einer Unternehmensform durch Liquidation des alten Unternehmens und Einzelübertragung aller Vermögensteile und Schulden vollzogen. Umgründung ist z. B. vorgeschrieben bei einem Wechsel einer Einzelfirma in eine Personenhandelsgesellschaft.

    Ich denke Umgründung ist dann der bessere Begriff, oder beide angeben aber deutlich beschreiben.

    Such auch mal im Internet nach Umwandlung und Umgründung

    Da es keine Aufgabenstellung gibt, könntest Du folgendes machen:

    Such doch mal in Google nach "Geschäftsbrief". Dann bekommst du genügend Beispiele.
    Außerdem bekommst Du Formatvorgaben nach DIN.

    Du brauchst dann nur Deine Aufgabenstellung damit umsetzen.

    Bei der Buchführung sollten S und H unter dem Strich immer gleich sein.
    Die Summe der Buchungen im "Soll" und der im "Haben" muß stets gleich sein, und zwar sowohl im einzelnen Konto als auch in jeder beliebigen Summe von Konten.
    Die Differenz eines Kontos wird in der Regel über andere Konten ausgeglichen (Ausgleichskonten, GuV, SBK, ...)

    Was ist bei Dir Aufgabe 8?

    Ich denke hier fehlen noch einige Vor- bzw. Angaben aber

    A) Rentabilität des Eigenkapitals => Gewinn / Ø EK * 100 = Prozent/Jahr
    B) Rentabilität des Gesamtkapitals => (Gewinn + Fk-Zins) / Ø GK * 100 = Prozent/Jahr
    C) Zinsen für FK berechnen

    Durch den Leverage-Effekt kann durch eine Aufnahme von Fremdkapital die Eigenkapitalrentabilität gesteigert werden.
    Voraussetzung ist, dass der Fremdkapitalzins niedriger ist, als die Gesamtkapitalrentabilität

    Beim Aufbau der inneren Einkaufsorganisation soll eine Struktur gefunden werden, um Tätigkeiten möglichst sinnvoll zu verteilen.
    Unterteilen kann man diese in:

    Funktionsprinzip
    Das Funktionsprinzip orientiert sich an gleichartigen Aufgaben, unabhängig von der Warenart.
    Der Bereich eines Einkäufers entspricht einer Unterteilung nach Aufgaben- und Tätigkeiten
    Objektprinzip
    Das Objektprinzip orientiert sich an gleichartigen Produkten. Höher qualifizierte Einkäufer
    übernehmen alle Funktionen für eine bestimmte Produktgruppe

    Beide Systeme haben ihre Stärken, aber auch Schwächen. Deshalb werden in der Praxis Mischformen bevorzugt,
    die durch sinnvolle Arbeitsteilung zu einer besseren Arbeitsleistung führen sollen

    Solltest du noch etwas umschreiben.

    a) dürfte ok sein

    bei b) eventuell so
    Laut § 224, Abs. 1 AO sind Zahlungen an Finanzbehörden sind an die zuständigen Kassen zu entrichten.
    Nach § 224, Nr. 2.1 AO gilt eine wirksam geleistete Zahlung durch Zahlungsmittel am Tag des Eingangs, bei Übersendung von Schecks erst drei Tage nach dem Tag des Eingangs.

    Die Scheckzahlungen müssen also 3 Tage vor Fälligkeitstag beim Finanzamt eingehen. Das Datum der Gutschrift spielt keine Rolle.

    Hi,
    schau Dir mal die folgenden Paragraphen an

    Zu 1
    § 152 AO
    Ausgangsgröße für die Berechnung des Verspätungszuschlags ist die festgesetzte Steuer.
    Keinen Einfluss hat generell die Zahlschuld, die sich nach Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen ergibt

    Zu 2
    § 240 AO
    § 224 AO
    Scheckzahlung kann zu fiktiver Säumnis führen
    Selbst wenn das Geld dem Finanzamt noch rechtzeitig zur Fälligkeit gutgeschrieben wird, kann das Finanzamt einen Säumniszuschlag festsetzen,
    falls der Scheck nicht drei Tage vor Fälligkeit bei der Finanzkasse eingeht.
    Seit 2007 gilt die Regel, dass Scheckzahlungen an das Finanzamt erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als entrichtet gelten
    Scheckzahlungen müssen also grundsätzlich drei Tage vorher beim Finanzamt eingehen, auf das Datum der Gutschrift kommt es nicht an.

    Aufgrund der Komplexität und, dass die Einführung schnell und effizient umgesetzt werden soll,
    schau Dir mal die teamorientierte Projektorganisation an.

    hierarchiefreies Team = Einführung von SAP = alle Projektarbeiten bearbeitet
    weitere Gruppen = Informationsfluss zwischen den betroffenen Abteilungen