Wenn Dein Gewinn vor Steuern zu 100% dem zu versteuernden Einkommen entspricht, dann ja.
Wenn nicht, die Körperschaftsteuer wird nach dem zu versteuernden Einkommen berechnet (§ 7 Abs. 1 KStG).
Dieses wird gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des KStG ermittelt.
Kurzes Berechnungsschema:
Gewinn nach EStG
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+ nicht abziehbare Aufwendungen
- abziehbare Aufwendungen
- Freibetrag (5.000,00 od. 15.000,00 EUR)
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= zuversteuernder Gewinn
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x Steuertarif (15%)
+ Solidiritätszuschlag
= Körperschaftssteuer
Wenn Du eine komplette Berechnung sehen willst, schau Dir die Richtlinie "R 29 KStR" im Internet an.
oder diesen Link
Berechnung der Körperschaftsteuer | http://www.dasFiBuWissen.de</a> - Ihr Fachwissen online
Gruß
hape