Sozialleistungen/-einrichtungen sind auf den Faktor Arbeit bezogen und nicht unmittelbar an die Arbeitsleistung gebunden.
Egal ob gesetzlich/tariflich oder freiwillig, ökonomisch oder sozial motiviert.
Zunächst würde ich prüfen, welche betrieblichen Sozialleistungen vorliegen.
Beispiele für tarifliche und freiwillige Sozialmaßnahmen:
Altersversorgung, 13. Gehalt, Urlaubsgeld, Kantine, VWL, Fahrtkostenzuschuss ...
Folgende Möglichkeiten bieten sich an:
- gesetzlicher Verpflichtung
- tarifvertraglicher Regelungen
- arbeitsvertraglicher Regelungen oder
- freiwillig ohne Verpflichtung des Arbeitgebers gezahlt.
Überprüfung aller außerhalb Gesetz und Tarif liegenden Sozialleistungen, denn die gesetzlichen und tariflichen kann man nicht ohne weiteres ändern.
Arbeitgeber sind im Rahmen der staatlichen Sozialpolitik verpflichtet bestimmte gesetzliche Beiträge, insbesondere an Sozialversicherungsträger zu entrichten.
Es sollte auch der Betriebsrat informiert werden.
Denn nach §87 Abs.1 Ziffer 8 BVG, hat der BR das Recht bezgl.. Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen mitzubestimmen.
Er muss also bei der Überprüfung der Notwendigkeit und Bedeutung von Sozialleistungen mit einbezogen werden.
Haben alle gewährten Sozialleistungen noch ihre Berechtigung?
Allerdings muss dabei beachtet werden, dass beim Abbau betrieblicher Sozialleistungen Beschränkungen durch mögliche Rechtsansprüche der Arbeitnehmer über Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten sind.
Es sollte geprüft werden, ob die Leistungen noch zeitgemäß sind, oder ob diese abgeschafft bzw. ersetzt werden können.
Traditionelle Sozialleistungen sollten angepasst werden, wenn sich die Bedürfnisstruktur geändert hat.
Überhöhte Leistungen sollten verringert werden, oder die Möglichkeit einer kostengünstigere Alternativen geprüft werden.
Nun könnten die möglichen bearbeitbaren Sozialleistungen, z. B. nach folgenden Prinzipien neu strukturiert werden:
- Minimalprinzip
Das Unternehmen versucht nur so wenig Sozialleistungen wie nötig einzusetzen.
- Maximalprinzip
Es werden möglichst viele Sozialleistungen angeboten, um die unten genannten Motive umzusetzen
- Zufallsprinzip
Das Prinzip läßt dem Unternehmer die Möglichkeit offen, Sozialleistungen nach Belieben zu verteilen,
Schau mal ob das hilft.
Da ich davon ausgehe das ein gewisses Schema gefragt ist, denke ich das wird in Deinem Lernheft angedeutet sein.
Gruß
hape