Beiträge von Mia2000

    Hallo,
    brauche Hilfe bei Aufgabe 6b. Was wollen die genau wissen?
    Bei dieser Aufgabe stehe ich mir bestimmt wieder selber im Weg, weil ich wieder zu kompliziert denke.
    Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

    Viele Grüße
    Mia2000

    Hallo Naddl5484,
    ich bearbeite zur Zeit auch die Aufgabe 3. Kannst du mir sagen, ob ich mit folgendem richtig liege, also:
    - bei GK auf Vollkostenbasis: nimmt man die Zahlen so wie in der Aufgabe gegeben
    - bei UK auf Vollkostenbasis: passt man nur die Herstellkosten (Materialkosten+Lohnkosten) an die abgesetzte Menge an
    - bei GK auf Teilkostenbasis: passt man die Versandkosten an die abgesetze Menge an
    - bei UK auf Teilkostenbasis: passt man die Materialkosten und die Versandkosten an die abgesetzt Menge an

    Bin mir unsicher , nach dem ich in verschiedenen Büchern gelesen habe und überall war es anders gerechnet wurden.

    Wäre nett, wenn ich schnell eine Antwort bekommen würde, dafür bedanke ich mich in voraus.

    LG Mia2000

    Hallo 3112griti,

    also die Bezugsgröße für die Fertigungsgemeinkosten ist die Fertigungszeit. Diese muss du erst einmal errechnen:
    für Fix : 2000 Stck*6 min/Stck = 12000 min = 200 Std.
    für Foxi: 6000 Stck*4 min/Stck = 24000 min = 400 Std.
    Dann nimmst du die variablen Fertigungsgemeinkosten der Kostenstelle und teilst sie durch die Gesamtfertigungszeit: 54000€/600 Std = 90€/Std
    Die 90€/Std muss du jetzt mit der jeweilige Fertigungszeit von Fix und Foxi multiplizieren und erhältst die variablen Fertigungsgemeinkosten, für Fix 18000€ und für Foxi 36000€.
    Das gleiche machst du dann bei b) mit den Gesamten Fertigungsgemeinkosten der Kostenstelle (144000€).
    Ich hoffe es war verständlich.

    Viele Grüße
    Mia2000

    Hallo ingalein,

    eigentlich zu ein richtigen Tipp gibt es nicht. Bei der Abgrenzung muss du dir überlegen ob die Aufwendungen den Betriebszweck dienen oder nicht.

    Und dann muss du noch folgendes wissen:

    Sind es betriebsbezogene Aufwendungen (=Kosten), also dienen sie unmittelbar dem eigentlichen Betriebszweck, kommen sie in die KLR.

    Dienen sie nicht den eigentlichen Betriebszweck, sind es neutrale Aufwendungen. Zu den neutralen Aufwendungen zählen aber nicht nur die betriebsfremden (z.b Konto 746,), sondern auch betriebliche außerordentliche und betriebliche periodenfremde Aufwendungen.

    Betriebliche außerordentliche Aufwendungen sind solche, die zwar einem Betriebszweck dienen, die aber völlig unerwartet und einmalig auftreten.

    Betrieblich Periodenfremde Aufwendungen sind solche, die zwar dem Betriebszweck dienen, die aber einer anderen oder keiner Rechnungsperiode zugeordnet werden können, z.b Steuernachzahlung.

    Lg
    Mia2000

    Hallo ingalein,

    so wie ich es sehe, stimmt eigentlich deine Ergebnistabelle. Nur beim der Unternehmensbezogenen Abgrenzung würde ich als Summe der neutralen Aufwendungen 0€ und als Ergebnis der Unternehmensbezogenen Abgrenzung +95.000€ reinschreiben.
    Deine Berechnung der Ergebnisse ist dann aber falsch.
    Das Ergebnis der Unternehmensbezogenen Abgrenzung ist +95.000€, Ergebnis der Kostenrechnerischen Korrektrur ist +65.000€ und das Betriebsergebnis +345.000€.
    So beträgt das neutrale Ergebnis: 95.000+65.000=160.000,
    und das Gesamtergebnis im Rechnungskreis 2: neutrale Ergebnis +Betriebsergebnis also 160.000+345.000=505.000
    und so ist Gesamtergebnis im Rechnungskreis1=Gesamtergebnis im Rechnungskreis2

    Ich hoffe es ist verständlich.
    Lg
    Mia2000

    Hallo ingalein,

    bei der Ermittlung der Äquivalenzziffern gehst du wie folgt vor:
    da das prod.2 Hauptprodukt ist und die Beanspruchung die Grundlage für die Ermittlung der Äquivalenzziffern ist, setzt du die Beantspruchung des prod.2 auf 1 und teilst dann alle anderen Beanspruchungen durch die Beansruchung von prod.2.

    Folgende Aquivalenziffern kommen dann heraus:
    prod.1: 0,6
    prod.2: 1
    Prod.3: 1,2

    Ich hoffe es hilft dir.

    Gruß
    Mia2000

    Hallo kurai,
    bei der geschlossen Volkwirtschaft sieht das Schema wie folgt aus:

    Unternehmungen
    Y = 5000 Mrd.
    C = 4200 Mrd.
    I = 800 Mrd

    private Haushalte
    C = 4200 Mrd
    S geplant = 500 Mrd
    S ungeplant = 300 Mrd
    Y = 5000 Mrd

    Banken
    I = S
    I = 800
    S = 800

    Hinweis zu b) der Ausgleich kommt durch die ungeplante Ersparnis der privaten Haushalte zustande. Die Haushalte wollten 4500 Mrd für den Konsum verwenden, Ihnen stehen aber nur Güter im Wert von 4200 Mrd. zur Verfügung. Das habe ich noch näher an Hand der Zahlen erklärt

    Bei der 2. Aufgabe die Formel lautet

    Bruttoinlandsprodukt
    -Abschreibungen
    =Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen
    -indirekte Steuern
    +Subventionen
    =Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten

    Ich hoffe ich konnte dir helfen.

    LG
    Mia2000

    Hallo corry81,

    du hast Recht, die fixe Kosten muss du vom Gesamtdeckungsbeitrag abziehen, aber dein Gesamtdeckungsbeitrag ist falsch. Er muss 187.020€ lauten.

    Bei der Vollkostenrechnung sind die Werte für Umsatz, Material- und Fertigungseinzelkosten die gleichen wie bei der Teilkostenrechnung. Jedoch unterscheiden sich die anderen Werte wie die Gemeinkosten, Bestandsveränderung usw., da bei der Teilkostenrechnung ja nur die variablen Kosten berücksichtigt werden und die Fixkosten erst vom Deckungsbeitrag abgezogen werden .

    Ich hoffe der Tipp hilft dir erst einmal.

    Solltes du noch Fragen habe, melde dich einfach.

    Grüße
    Mia2000

    Hallo,
    ich hänge gerade bei RWG02 an der Ergebnistabelle und komme irgendwie nicht weiter.
    Kann mir vielleicht jemand das Betriebsergebnis, das Ergebnis der unternehmensbezogenen Abgrenzung u. der kostenrechnerischen Korrektur sagen, damit ich etwas zum vergleichen habe.

    Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

    Gruß Mia

    Hallo liebe Community

    bearbeite zur Zeit die Einsendeaufgaben zu STW03, hänge allerdings bei folgender Frage:

    2.) Witwer Dröselig hat erst jetzt (06.09.2005) festgestellt, dass ihm in seinem Einkommensteuerbescheid 2003, den er schon 2004 erhalten hat, 3800,-EUR Kapitalertragsteuer nicht auf die Steuerschuld angerechnet worden sind, obwohl er damals alle Steuerbescheinigungen seiner Bank mit eingereicht hatte.

    Dröselig will die 3800,-EUR noch gutschrieben haben.

    Kann mir hier jemand Tipps dazu geben?
    Wäre klasse, wenn ich bald Antwort bekommen würde

    Ich bedanke mich schonmal recht herzlich!

    Liebe Grüße