Beiträge von Mia2000

    Hallo Matthias,

    Das Konto 693 Verluste aus Schadensfällen 10,00 gehört in die Unternehmensbezogene Abgrenzungen (Aufwand),
    das Konto 760 Außerordentliche Auwendungen 60,00 gehört in die Unternehmensbezogene Abgrenzungen (Aufwand).
    Die kalkulatorischen Wagnisse von 300.000 gehören zum Konto 695 in die Kostenrechnerische Korrekturen (Verr. Kosten),aber dann nicht 300.000, sondern nur 300,00, da T€, in die Betr. bez. Aufw. gehören die 280,00. in KLR-Bereich stehen dann bei den Kosten 300,00.

    Ich hoffe, es ist verständlich und ich konnte helfe.

    Viele Grüße
    Mia2000

    Hallo Sandro,

    stimmt die Inhaberin ist buchführungspflichtig § 238 Abs 1 HGB (jeder Kaufmann). Sie ist Istkaufmann § 1 HGB. Steuerrechtlich ist sie auch buchführungspflichtig § 141 Abs 1 AO, da Gewinn mehr als 30.000 €.

    Hoffe ich konnte helfen.

    Viele Grüße
    Mia

    Hallo Anna,

    ich versuche es mal:

    K0 ist der Kapitalwert
    R0 sind die Anschaffungsausgaben (in der Formel ist R0 negativ)
    R1....Rn sind die jährlichen Nettoeinzahlungen (=Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen)
    1/(1+i)n ist der Abzinzungsfaktor
    i= Kalkulationszins, Marktzinssatz
    n= Zeitindex (n=1=1.Jahr, n=2=2.Jahr)

    Hilft Dir das weiter?

    LG Mia2000

    Hallo Nadin,

    bei 1b) darfst Du nicht so kompliziert denken. Hier muss Du einfach erklären wie die Veränderungen zum Vorjahr entstanden sind.
    Z.B. der Wert der Gebäude sinkt, durch Abrschreibung oder Wert des Fuhrparks sinkt, durch Abschreibung oder Verkauf, Wert der Werkzeuge steigt, durch Neukauf usw.

    Ich hoffe, ich konnte helfen.

    LG Mia2000

    Hallo Luckygirl,
    glaube, meinen Fehler gefunden zu haben, hatte den falschen Vervielfäliger.
    Habe jetzt einen Einheitswert zum 01.01.07 von 77.205 € (=151.000 DM). Ich hoffe das stimmt jetzt.

    Meine Berechnung:

    Jahresrohmiete
    - Kellergeschosswohnung 2.520 DM
    - Ergeschoss 6.720 DM
    - Dachgeschoss 1.440 DM
    = 10.680 DM
    x Vervielfältiger 9,7
    = vorläufiger Grundstückswert------ 103.596 DM
    + § 82 Abs 2 Nr. 1 BewG
    2100 qm x 50 DM = 105.000 DM
    - Wert unschädliche Fläche
    1150 qm x 50 DM = 57.500 DM ---------- 47.500 DM
    = Grundstückswert in DM ---------------151.096 DM
    Abrundung auf volle 100 DM ---------------151.000 DM
    Umrechnung in Euro -------------------------77.205,07 €
    = Einheitswert -------------------------------77.205 €

    LG Mia2000

    Hallo nadja1210,
    die Hochdruckpresse habe ich auch zu den technischen Anlagen und Maschinen zugeordnet.
    Kannst Du mir vielleicht bei 2b) Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Gschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt"? helfen. Stehe da völlig auf den Schlauch.

    Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.

    LG Mia2000

    Hallo,

    ich bearbeite gerade auch die Aufgaben STW08, bin mir bei den Einheitswerten für 01.01.06 und 01.01.07 aber nicht so sicher.
    Vielleicht kann mir einer von euch sagen, ob die Einheitswerte korrekt sind.

    Einheitswert 01.01.06: 67.306 € (=131.600 DM)
    Einheitswert 01.01.07: 84.312 € (=164.900 DM)

    Viele Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Mia2000

    Hallo Dörte,
    also bei der Aufgabe 2 geht es um die GuV-Rechnung.
    2a) handelsrechtliche Gliederungsschema der GuV-Rechnung (Gesamtkostenverfahren) und Rohergebnis, Ergebnis der Gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, Jahresüberschuss und Bilanzgewinn ermitteln - das ist erledigt
    Und bei 2b) Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt"? weiß ich nicht weiter.

    Für jede Hilfe wäre ich dankbar.

    Gruß
    Mia2000

    Hallo,
    hänge gerade bei 2b) Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt"?
    Dazu fällt mir absolut nichts ein, stehe da voll auf den Schlauch.

    Für jede Hilfe wäre ich dankbar.

    LG
    Mia2000

    Hallo,
    habt ihr eure ESA schon fertig?
    Hänge gerade bei 2b) Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt"?
    Dazu fällt mir absolut nichts ein, stehe da voll auf den Schlauch.

    Für jede Hilfe wäre ich dankbar.

    LG
    Mia2000

    Hallo Karlinchen,

    danke für Deine Hilfe. Hatte bei den Spenden noch die alte Regelung mit den 5% und diese habe ich auch nur von den Einkünften von Oswald berechnet.

    Viele Grüße
    Mia2000

    Hallo Karlinchen,

    Ich habe folgendes:

    Oswald
    Einkünfte § 19 ESTG 49.080,00
    Einkünfte § 21 ESTG 2.500,00
    Ottilie
    Sonstige Einkünfte § 22 ESTG 5.898,00
    Einkünfte 9.333,33
    Gesamte Einkünfte 66.811,33
    - Sonderausgaben
    Spende Kirche Oswald § 10b Abs 1 EStG 2.579,00
    Kirchensteuer Oswald § 10 Abs. 1 Nr. 4 ESTG 600,00
    Altersvorsorgeaufwendungen § 10 Abs3,4 ESTG 4.600,00
    - Außergewönliche Belastung
    Unterstützung des Vaters § 33a Abs. 1 ESTG 1.293,00
    Pauschbetrag für behinderte Menschen § 33b Abs. 3 ESTG 570,00
    Kinderfreibetrag für Otto u. Olga § 32 Abs. 3 u. 4 Nr. 2a ESTG 7.296,00
    Betreuungsfreibetrag f. Otto u. Olga 4.320,00
    Zu versteuerndes Einkommen 45.553,33

    Kannst Du mir vielleicht sagen, wo ich einen Fehler habe, damit ich dann noch nachschauen kann.
    Es wäre sehr nett von Dir. Danke.

    Gruß
    Mia2000

    Hallo Doreen,

    bin auch bei STW05. Ich habe aber ein kleineres zu versteuerndes Einkommen, nämlich 45.553.33 €. Ich weiß aber nicht, ob das richtig ist. Welchen Lernheftcode hast du denn?
    Wir können uns aber gerne austauschen.

    Gruß
    Mia2000

    Hallo Ariane,

    Durch den Kauf des Rettungsfahrzeug am 10.08.01, ist der Abschreibungsbetrag fürs 1. Jahr zeitanteilig zu berechnen, da das Fahrzeug im 1. Jahr nur 5 Monat genutzt wird. Im letzten Nutzungsjahr (7. Jahr) wird das Fahrzeug noch 7 Monate genutzt, hier muss auch wieder der Abschreibungsbetrag anteilig berechnet werden. Der Anfangsbuchwert und der volle Abschreibungsbetrag stimmt.

    Ich hoffe. ich konnte helfen.

    Gruß
    Mia200

    Hallo Adriane,

    bei der Miete hast Du Recht, Du muss einfach die 700 Euro in das genannte Kästchen eintragen, weiter nichts.
    Bei den Sozialkosten muss Du 15% von den Lohn- und Gehaltskosten (Gemeinkostenlöhne + Gehälter) der jeweiligen Kostenstelle berechnen,
    z.B. KSt. Gebäude: 15% von 477€ = 71,55 oder KSt. Betrieb allg.: 15% von (1.900+4.200)=915€ , Sonst. Ausgliederung: 15% von 1.500€ =225€ usw.
    Jedoch bei den Fertigungsstelle A-E muss Du 15% von (Gemeinkostenlöhne + Fertigungslöhne) je Fertigungsstelle berechnen z.B. Fertigungsstelle A 15% von (723+8720)=1416,45 usw.
    Das muss Du für jede Kostenstelle machen und die Summe davon muss dann 7.371 € ergeben.

    Ich hoffe es ist verständlich.

    Gruss
    Mia2000

    Hallo Christina87,

    Deine Selbstkosten stimmen nicht, da habe ich andere. Aber so wie ich aus Deiner verschobenen Tabelle gesehen habe, stimmen Recheneinheit und Äquivalenzziffern.
    Dein Fehler liegt im Verrechnungspreis, der muss bei allen 3 Maschinen gleich sein.
    Er errechnet sich wie folgt: Summe der Kosten/Summe der Recheneinheit.
    Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

    Gruß
    Mia2000