Hallo Karlinchen,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe das auch heraus gefunden, dass das steuerliche Einlagekonto nicht für den ausschüttbaren Gewinn verwendet wird. In der Aufgabe steht nun, dass man den ausschüttbaren Gewinn zum 31.12.07 ermitteln soll. Dieser Teil der Aufgabe lässt mich verzweifel.
Der ausschüttbare Gewinn zum 31.12.06 wird ja folgendermaßen ermittelt:
Eigenkapital lt. Steuerbilanz 31.12.06 180.000
abzgl Stammkapital -100.000
abzgl. steuerliches Einlagekonto 31.12.06 -10.000
= ausschüttbarer Gewinn 31.12.06 70.000
Dieser wird ja zur Ermittlung der Verwendung gebraucht.
Für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinn zum 31.12.07 bräuchte man ja nun Eigenkapital lt. Steuerbilanz zum 31.12.07, das ist aber nicht gegeben, das Stammkapital, dass ist gleich geblieben, und steuerliches Einlagekonto zum 31.12.07, das wäre 30.000. Da nun das Eigenkapital zum 31.12.07 fehlt, weiß ich nicht weiter.
Vielen Dank im Voraus.
LG Mia2000