:eek: Ist nicht wahr ?!?!
Es gibt doch noch Wunder !
Aber lieb, dass du (Luckygirl), es mal "nebenbei" erwähnt hast !
(Na, dann hatte mich mein Gefühl wenigstens nicht im Stich gelassen!)
Schön, ist es auf der Welt zu sein, ....:).....
Einen fantastischen Tag noch,
Gruß, Myri
P.S.: Hammer, jetzt stürmt nicht alle mit der richtigen Antwort auf mich zu !!!
Trotzdem auch dir (Doerte), Dankeschön !!!!
Beiträge von Myri
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Das ist lieb,:)
aber auch dieses Konto steht mir nicht zur Verfügung.
Nur die zwei Konten " dick" und "doof" !!!!
Ich buche jetzt erstmal fertig und nehme wohl dann das Konto,
was noch unberührt, übrig bleibt !
Nach dem Motto: "Gebt jedem eine Chance" :cool:
Ich lass mich jetzt nicht mehr von so einem
Blatt Papier ärgern !!!!:mad:
Legt auch die Beine hoch und macht Euch einen schönen Abend !!!!
VG Myri -
Doch,
ich habe endlich mal wieder, seit Tagen, ein Schmunzeln :p im Gesicht !!!
Aber, habe mittlerweile ein neues Problem !!!:o
Siehst ja, "Lebbe geht weiter !!!";)
VG Myri -
Danke für die ausführlichen Gedankengänge!
Und, was machen wir nun ????
VG Myri
Am besten, ich steck den Skonto in die eigene Tasche
und mach mir einen netten Abend!!!:D -
Dank für die Antwort !:)
Ich hätte es ja gerne so gebucht,
jedoch sind mir bei der Lösung der Aufgabe nur bestimmte Konten
gegeben.
Deshalb habe ich wie gesagt die Entscheidung zu treffen,
ob ich es über Nachlässe buche, wo ich meine Zweifel habe, da es sich nicht um Waren handelt und auch keine Mängel vorliegen,
oder
über die Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen,
wo ich bereits die eigentliche Rechnung rausgebucht habe !? :confused:
Verstehst du jetzt das Problem ?
Vielleicht hast du trotzdem eine Antwort!?
VG Myri -
Hallo,
habe da ein Verständnisproblem bei der Buchung einer Rückstellung.
Folgendes:
Vorjahr wurde Rückstellung für Reparatur gebucht !
aktuelles Jahr: Rechnung kommt, Rückstellung passt eigentlich,
jedoch bekomm ich noch 3% Skonto auf die Rechnung.
Wie buche ich das ?:(
Gehört dies ( die 3%) nach:
Erträge aus d. Herabsetzung v. Rückstellungen ?
ODER
Nachlässe?? Wobei diese doch nur beim Wareneinkauf/ Warenverkauf zutreffen. Oder nicht ????
Kann mir jemand weiterhelfen ???:confused:
Danke schonmal im vorraus !!!:)
VG Myri -
Hallo, danke für die angebotene Hilfe.
Also folgendes Problem ( Hab die Frage eben nochmal reingestellt)Aufgabe 3.3. fordert mich auf, die Saldenvorträge vorzunehmen (Beleg:15,16,17).
Gut. hab ich soweit gemacht.Jetzt ist mir der Zweifel gekommen, ob denn alles auf Summenvortrag gebucht wird(8009)
oder ob ich den Saldenvortrag( 8001) bei den Debitoren/Kreditoren als Gegenkonto hätte nehmen müssen ????Versteh es nicht ganz. Zumal im Lernheft mal der Saldenvortrag ( bei der Eröffnung erwähnt wird, dann steht wieder,
dass auf alle Fälle das Konto 8009 genommen werden muß .)Auch wenn ich eigentlich bei Kreditoren/Debitoren auf 8001 eher Buchen würde,
ist in der Beispielsmaske im Lernheft hier das Summenkonto zu erkennen ????Was denn jetzt ????
Kannst du mir bitte weiter helfen ?????Myri
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Hallo,
arbeite gerade am Lernheft der SGD BIL02A,(PC-Buchhaltung).Aufgabe 3.3. fordert mich auf, die Saldenvorträge ( Eröffnung) vorzunehmen (Beleg:15,16,17).
Gut. hab ich soweit gemacht.Jetzt ist mir der Zweifel gekommen, ob denn alles auf Summenvortrag gebucht wird(8009).(Sachkonten ist o.k.) :confused:
oder ob ich den Saldenvortrag( 8001) bei den Debitoren/Kreditoren als Gegenkonto hätte nehmen müssen ????Versteh es nicht ganz. Zumal im Lernheft mal der Saldenvortrag ( bei der Eröffnung erwähnt wird, dann steht wieder,
dass auf alle Fälle das Konto 8009 genommen werden muß .)Auch wenn ich eigentlich bei Kreditoren/Debitoren auf 8001(Saldenvortrag) eher Buchen würde,
ist in der Beispielsmaske im Lernheft hier das Summenkonto zu erkennen ???? :eek:Was denn jetzt ???? :o
Kann mir bitte jemand weiter helfen ?????Myri
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Hallo, hast du BIL02A/B fertig ? Habe tausend Fragen bei der Lernheft-Aufgabe.Komme bei der Kontenanlegung nicht klar und vieles verwirrt mich.(Alles so qreuz und quer!?) Vielleicht kannst du mir weiter helfen,oder irgendjemand auf diese verwirrten Welt???? Danke schonmal, Myri
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Hallo Maria 31,
hast recht, man sollte "was wäre wenn" ganz außenvorlassen !
Vielen Dank, Myri -
Hoffentlich ist es auch die gleiche Aufgabe !?
Hier vielleicht nochmal der Text:
In welchem Geltungsbereich gehören folgende Vorgänge, nennen Sie auch, soweit es Ihnen möglich ist, die entsprechenden Gesetze:
a) Die Bauunternehmen einer Stadt schließen sich zusammen, um gemeinsam den Bau des Krankenhauses durchzuführen.
Hier also: Ganz klar, Nationales Recht. Dann Privatrecht !?
und nicht öffentliches Recht, Verwaltungsrecht ?
Gruß Myri ! -
Danke,
also gehe ich von den Bauunternehmen als Privatpersonen aus und nicht daß das Krankenhaus von der Stadt fnanziert wird. Ich dachte, soetwas gehört ins öffentliche Recht,(städtische Krankenhaus) oder sind Krankenhäuser privat ?
Wäre super, wenn du mir deinen Bearbeitungsweg hierzu erklären könntest !
Vielleicht hilft`s mir, weitere Gedankengänge zu Ordnen ! Oder gibt es eventuell ein "Prüfchema", was ich einfach Punkt für Punkt durchgehen muß/kann ?
Erstmal schon lieben Dank, Myri -
Hallo, :bye:
habe nicht genau verstanden, wie konkret die Gesetze in der Aufgabe angegeben werden müssen? :confused:
Z.b. bei 1a)
Geltungsbereich: Nation., öffentl. Recht ...,
Gesetz: Verwaltungsrecht
Reicht das??
Oder muß ich z.B.,das Baugesetz, ... nennen?
Wer weiß, wo drauf es ankommt und hat die ESA bewertet bekommen ?
Für einen "Form-Tipp" wäre ich sehr dankbar !
Gruß, Myri :byebye: -
Hallo, nur die Ruhe !
Hilfe naht !
Schreib mir mal genau, wo dein Problem liegt. bzw. schau ich gerne mal darüber !
Myri
dornuf@web.de