Beiträge von bennycy

    Selbstkontrahierungsverbot, heißt dass ein Einzelunternehmer seinen eigenen Lohn nicht sich selbst bezahlen kann.
    Es wäre das gleiche, wenn ich mir Waren selber verkaufe. Somit ist das Selbstkontrahierungsverbot ein verbot mit sich selbst "Geschäfte" zu machen.

    Was ist jetzt der Sinn der kalkulatorischen Kosten? Ist es der einzige, um dem Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen?
    Es geht also nur um die Preiskalkulation, die dem Kunden berechnet wird, oder?

    Danke und Gruß

    Hallo!

    Danke Doerte für die Info.
    Also, wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe ist der Sinn der kalkulatorischen Kosten, der einzige, um dem Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen?
    Es geht also nur um die Preiskalkulation, die dem Kunden berechnet wird, oder?

    Kann ich eigentlich die folgenden Definitionen verwenden, falls die gefragt werden?:
    -Hab ich folgendes mit den kalkulatorischen Zinsen richtig verstanden?:
    Es handelt sich dabei um Zinsen, die erzielt worden wären, wenn das
    Eigenkapital auf dem Kapitalmarkt angelegt worden wäre.

    -Stimmt der folgende Satz zum kalkulatorischen Unternehmerlohn?:
    Da z.B. ein Einzelunternehmer seine eigene Arbeitsleistung als Geschäftsführer wegen des Selbstkontrahierungsverbots nicht mit sich selbst abrechnen kann, ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn anzusetzen.

    -Stimmt die Definition zur kalkulatorischen Miete:
    Das Selbstkontrahierungsverbot verbietet dem Einzelunternehmer Miet- bzw. Pachtaufwendungen zu verbuchen. --> Deshalb muß eine kalkulatorische Miete angesetzt werden.

    Danke nochmals, und Gruß

    Gruß Benny

    Hallo!

    Schreibe bald eine Kurzarbeit über kalkulatorische Kosten und habe Null Ahnung von dem Gebiet!
    Habe auch schon sehr lange gegoogelt, aber leider auf keine leichtverständlichen Informationen über das Thema gesoßen.

    Muss auch dazusagen, dass ich eigentlich Elektrotechnik studiere und keine Ahnung von Rechnungswesen habe.

    So aber jetzt zu meinen Fragen.

    -Was ist eigentlich der Sinn, um kalkulatorische Kosten anzusetzen?
    Stimmt dass das die kalkulatorischen Kosten ausschließlich dazu dienen, diese dem Kunden zu berechnen, und somit den Verkaufspreis zu erhöhen?
    Oder setzt man diese auch zur steuerlichen Abschreibung an?

    -Hab ich folgendes mit den kalkulatorischen Zinsen richtig verstanden?:
    Es handelt sich dabei um Zinsen, die erzielt worden wären, wenn das
    Eigenkapital auf dem Kapitalmarkt angelegt worden wäre.

    -Stimmt der folgende Satz zum kalkulatorischen Unternehmerlohn?:
    Da z.B. ein Einzelunternehmer seine eigene Arbeitsleistung als Geschäftsführer wegen des Selbstkontrahierungsverbots nicht mit sich selbst abrechnen kann, ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn anzusetzen.

    -Stimmt die Definition zur kalkulatorischen Miete:
    Das Selbstkontrahierungsverbot verbietet dem Einzelunternehmer Miet- bzw. Pachtaufwendungen zu verbuchen. --> Deshalb muß eine kalkulatorische Miete angesetzt werden.

    -Was ist der Sinn von kalkulatorischen Abschreibungen?

    -Was sind kalkulatorische Wagnisse?

    Sorry, dass sind jetzt echt viele Fragen, aber bin über jede Info sehr sehr dankbar. Es gibt bestimmt einige BWL-Experten unter euch, die das mir nahebringen können.

    Vielen Dank schon mal im voraus!

    Schönen Abend und viele Grüße
    Benny