Hallo zusammen,
arbeite auch für eine Krankenkasse und kann dem Beitrag vorher nicht zustimmen. Hier kurz die einzelnen Möglichkeiten (gilt nur für die Krankenversicherung !):
1. Fall - Beschäftigung oder Praktikum unter 400 Euro = versicherungsfrei
2. Fall - Werkstudenten
- ordentlich eingeschrieben an einer deutschen Hochschule
- gegen Arbeitsentgelt beschäftigt (Höhe egal)
- Beschäftigung bis 20 Stunden wöchentlich!
= versicherungsfrei
3. Fall - Praktikum
- Zwischpraktika, vorgeschrieben, und weiterhin ordentlich eingeschrieben als Student = versicherungsfrei
- Vor - oder Nachpraktika, freiwillige Praktika = versicherungspflichtig (gegen Entgelt beschäftigt)
Deshalb ist es auch immer wichtig, dem Arbeitgeber vor dem Praktikum eine Mitgliedschaftsbescheinigung seiner Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht ob eine Familien- oder studentische Krankenversicherung besteht.
liebe Grüße, Niki.