Beiträge von niki2008

    Hallo zusammen,

    arbeite auch für eine Krankenkasse und kann dem Beitrag vorher nicht zustimmen. Hier kurz die einzelnen Möglichkeiten (gilt nur für die Krankenversicherung !):

    1. Fall - Beschäftigung oder Praktikum unter 400 Euro = versicherungsfrei

    2. Fall - Werkstudenten
    - ordentlich eingeschrieben an einer deutschen Hochschule
    - gegen Arbeitsentgelt beschäftigt (Höhe egal)
    - Beschäftigung bis 20 Stunden wöchentlich!
    = versicherungsfrei

    3. Fall - Praktikum
    - Zwischpraktika, vorgeschrieben, und weiterhin ordentlich eingeschrieben als Student = versicherungsfrei

    - Vor - oder Nachpraktika, freiwillige Praktika = versicherungspflichtig (gegen Entgelt beschäftigt)


    Deshalb ist es auch immer wichtig, dem Arbeitgeber vor dem Praktikum eine Mitgliedschaftsbescheinigung seiner Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht ob eine Familien- oder studentische Krankenversicherung besteht.

    liebe Grüße, Niki.