Hallo zusammen,
folgendes Problem liegt vor:
Ich habe eine Prüfung im Masterstudiengang endgültig nicht bestanden. Nun soll ich exmatrikuliert werden. Da ich aber seit langer Zeit schon unter Depressionen leide und dies auch durch ein psychiatrisches Gutachten nachweisen kann, hätte ich diese Prüfung im letzten Versuch gar nicht schreiben sollen. Ich musste am Tag zuvor wegen der aufgrund der Prüfungsangst verstärkten Depressionen Beruhigungstabletten einnehmen.
Ich konnte mich von meinem letzten Versuch gar nicht mehr abmelden und musste also unter dem Einfluss von Beruhigungstabletten die Prüfung schreiben. Da diese Tabletten sehr stark sind, kann man sich ja vorstellen, da ich mich in der Prüfung gar nicht konzentrieren konnte.
Die Prüfung ist nun endgültig nicht bestanden und ich soll exmatrikuliert werden. Meine Frage ist nun: Hat der Fachbereich überhaupt ein Recht mich im Zusammenhang mit der beschriebenen Situation zu exmatrikulieren?
Ich bin schon fast am Ende des Studiums, mir fehlen nur noch insgesamt 5 Prüfungen und die Masterarbeit bis zum Abschluss. Für die Masterarbeit habe ich übrigens auch eine sichere Zusage von einer Firma.
Mir ist mein Studium sehr wichtig und es würde mich die Welt zusammenbrechen, wenn ich es abbrechen sollte. Ich hoffe, Ihr könnt mir mit Euren Beiträgen helfen. Vielleicht habt Ihr sonst noch eine Idee ( Fachbereichsrat, Rektor usw. ) wie ich aus dem Schlamassel wieder rauskomme.
Ich habe auch schon daran gedacht, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Vielen Dank für Eure antworten.
Viele Grüße & einen schönen Tag noch!