Hey,
ich hänge auch an dieser Aufgabe und finde den Text echt blöd ..
Hast du mittlerweile irgendwie Hilfe erhalten?
LG
Hey,
ich hänge auch an dieser Aufgabe und finde den Text echt blöd ..
Hast du mittlerweile irgendwie Hilfe erhalten?
LG
Hallo ihr Zwei,
hab die Aufgaben schon fertig, bei Interesse einfach nochmal melden!
Gruß
Hi Kadir,
schick mir mal deine Mailadresse, dann schick ich dir was zu
Hey,
ich schicke dir heute abend was.
Ja das stimmt, und wo genau liegt dein Problem?
Hey,
wenn du genau sagst, wo du nicht weiterkommst, kann dir bestimmt jemand helfen ..
Als Denkanstoß:
Bei Aufgabe 4 z. B. die §§ 433 BGB, 311 BGB, 125 BGB
Bei Aufgabe 5 z. B. die §§ 147 BGB und 433 BGB
Ich hoffe, ich konnte dir helfen!
Gruß
Krissi
Wo liegt dein "Problem"?
Formulier doch bitte mal konkret, wo du stockst, damit dir jmd helfen kann... :confused:
Das ist doch schön,
bin auch bei ILS, vielleicht kann man sich ja mal gegenseitig helfen
Viel Erfolg weiterhin!
LG
Hi Angela,
genau vor dem Problem stand ich auch, als ich die Aufgabe lösen sollte...
Excel brauchst du, um die Aufgabe zu lösen, am besten alle Daten, die gegeben sind und die du erstellt hast, auf ein Tabellenblatt schreiben und dann anhand einer gesonderten Tabelle die ABC-Analyse erstellen... Wenn du noch konkretere Hilfe brauchst, melde dich einfach nochmal
LG
Hi Hulaschnitte,
Deub2 bei SGD oder ILS?
Wie lautet die genaue Aufgabenstellung?
LG
Krissi
Hab dir eine Nachricht geschrieben!
Jipp, hab ich auch so und es war richtig...:)
Hey,
schreib das bitte mal in Tabellenform, ich blick bei dir i-wie nicht so durch.. Sorry!:confused:
Huhu Neffi,
das musst du nicht unbedingt, kannst es meines Wissens nach auch später machen, es ist halt so dieses "Reglement", aber ich hab das glaube ich auch erst später gemacht, und kein Mecker bekommen
Mach dich da mal nicht so verrückt
Hallo,
guck im Heft Econ1 auf Seite 49, da wird dir geholfen!
Alles anzeigenNaja ich hab noch 3 Fragen die mir fehlen und wo ich irgendwie ni richtig voran komme. Die restliche hab ich schon. Vielleicht kann mir ja jemand dazu was schreiben *liebguck*
1. V ist Angestellter bei K. K beauftragt den V neue Büromöbel bei Händler H zu kaufen, jedoch nicht mehr als € 10 000 zu verauslagen. Als V des Geschäft des H betritt, ist er von der Vielfalt der Angebote begeistert. H bietet ihm hochwertige Designer-Möbel zum Kaufpreis von € 30 000 an. V hält dies für ein günstiges Angebot und denkt, dem K würden die Möbel bestimmt gefallen. Er unterschreibt daher im Namen des K einen entsprechenden vertrag. Als K davon erfährt, verweigert er gegenüber H die Abnahme und Bezahlung der Möbel.
Prüfen und begründen Sie:
a, kann H von K Erfüllung des Kaufvertrages verlangen? 15 Pkt.
b, Was kann H von V verlangen?u. a. die §§ 177, 178, 184 BGB
2. A liest am 1.10. morgens in der Zeitung: „Mercedes 220 C, Baujahr 2002, € 10 000,-„. A schreibt noch am gleichen Tag an die angegebene Adresse des B, dass er den Wagen für den angegebenen Preis kaufen möchte. B lässt sich mit der Beantwortung Zeit und schreibt A am 15.11., dass A den wagen sofort abholen könne. A findet den Brief in seinem Briefkasten. Da er sich am 14.11. bereits ein anderes Auto gekauft hat, ruft er den B an und teilt ihm mit, dass er kein Interesse mehr an dem Wagen habe. B besteht auf Abnahme des Wagens und Kaufpreiszahlung. A ist der Auffassung, es sei überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen.
u. a. §§ 147 und 433 BGB
3. Anton (A) ist langjähriger Kunde bei der B-Bank (B). Er schreibt der B, sie möge für ihn 100 Aktien der Piepenbrinck-AG kaufen. Wertpapierberater Wichtig (W) hat Zweifel an der Qualität der Papiere und lässt die Sache auf sich beruhen. Nach zwei Wochen bemerkt A das Unterlassen der B. Er fordert von der B Schadenersatz wegen Vertragsverletzung, da die Aktien mittlerweile um 20 Punkte gestiegen sind. B ist der Auffassung, es fehle am Vertragsschluss für den Kauf der Aktien, da das Angebot des A von ihr nicht angenommen worden sei. Das Schweigen des W könne nicht als Willenserklärung gewertet werden.
Prüfen und begründen Sie: Ist zwischen A und B ein Geschäftsbesorgungsvertrag über den Kauf der Aktie zustande gekommen?u. a. § 362 HGB
Es wäre super toll wenn mir jemand helfen könnte. Ich würde auch natürlich bei anderen Aufgaben meine Hilfe anbieten.
Hab meine Lösungansätze in rot dazu geschrieben..
Ich hoffe, es hilft dir weiter...
Hi,
formulier deine Frage am besten gleich so präzise wie möglich, dann kriegst du auch zügig Antworten..
Hab das Heft auch schon fertig, wenn noch Fragen hast, sag Bescheid
Also ihr Lieben,
hier mal das, was ich geschrieben habe und der Hinweis vom Lehrer...
Wenn ihr noch Fragen zu GrRe 1 habt, sagt Bescheid, wie gesagt, hab das ganze schon korrigiert wiederbekommen...
An eine abgegebene Willenserklärung ist der Erklärende grundsätzlich gebunden (in diesem Falle die Kündigung des A beim Energieversorgungsunternehmen (EVU) B), d. h. er kann sich erstmal nicht davon lösen. Die empfangsbedürftige Willenserklärung wird aber dann nicht wirksam, wenn im gleichen Zuge ein Widerruf eingeht (in diesem Fall der Widerruf des A bei dem EVU B). Nach § 130 Absatz 1 Satz 2 BGB ist die Kündigung des A beim Energieversorgungsunternehmen B also nicht wirksam, da sowohl die Kündigung als auch der Widerruf (bereits am 26.09., also einen Tag vor der Kündigung) eingegangen sind.
Das ist so nicht ganz zutreffend. Die Kündigung eines Vertrages ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Gemäß § 130 BGB werden empfangsbedürftige Willenserklärungen wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen sind. Ist der Erklärungsempfänger bei Abgabe der Erklärung - wie hier - abwesend, so ist die Willenserklä*rung zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann.
Die Kündigung ist danach mit Posteingang am 27. 9. um 08.30 Uhr beim EVU zugegangen. Die Kündigung könnte aber nach § 130 Satz 2 BGB unwirksam sein, wenn dem EVU vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugegangen ist. Auch für den Zugang des Widerrufs beim Empfänger ist entscheidend, wann er so in den Machtbereich desselben gelangt ist, dass er die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat; nicht hingegen wann die Kenntnisnahme tatsächlich erfolgt. Folglich ist der Widerruf per Telefax am 26. 9. um 15.00 Uhr beim EVU zugegangen, so dass die Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestand.
Somit ist die Kündigung durch den vorherigen Widerruf nicht wirksam geworden.
Hallo zusammen,
kann euch heute abend einen Lösungsansatz schicken, habe die Aufgabe schon gelöst und zurückbekommen.
Werde das dann wenn ich zuhause bin machen