Hi, mal wieder das leidliche Thema Pflichtpraktikum mit Entgeld.
Ich muss nach Studienordnung in diesem Semester ein Praktikum ablegen über sechs Monate und bekomme ein Entgeld von 450€. Mein Krankenversicherung meinte, dass ich durch dieses Betrag die 350€ überschreite und damit die Familienversicherung nicht greift. Greift für mich nun SGB 5 § 6 Abs 1 Nr.3 oder nicht ? Wir sind acht Praktikanten und bei den anderen wurde die Versicherungsfreiheit akzeptiert. Hat meine Sachbearbeiterin tatsächlich recht, d.h. auf Grund des Einkommens muss ich in die Studentenversicherung und die Versicherungsfreiheit gilt nur für Renten- und Arbeitslosenversicherung ?
Es wäre sehr hilfreich wenn man mir die entsprechenden Paragraphen nennen könnte, die ich vorlegen müßte, um in der Familienversicherung zu bleiben.
Christian